Produktbeschreibung
Nach § 73 Abs. 2 SGB V dürfen Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ihre Patienten nicht krankschreiben, ihnen keine Heil- und Hilfsmittel und keine Medikamente verordnen und sie nicht in eine Klinik einweisen. Die Empfehlungen des vorliegenden Forschungsgutachtens zum Psychotherapeutengesetz verlangen jetzt eine Auseinandersetzung mit der Thematik.
Das Werk erläutert diese Empfehlungen, zeigt juristische und haftungsrechtliche Aspekte auf und stellt dar, wie sich die therapeutische Beziehung durch die Befugniserweiterung verändern könnte.