| Produktbeschreibung | Abstract: Schlägt die psychotherapeutische Behandlung fehl, wird keine Besserung der psychischen Problematik des Patienten erzielt oder verschlechtert sich sogar dessen Gesamtverfassung, kommt es unter Umständen sogar zu einem Suizid(versuch), dann können sich für den Psychotherapeuten zivil-, straf- (strafgerichtliche Verurteilung, insb. Geld- oder Freiheitsstrafe, Berufsverbot) sowie standesrechtliche (standesrechtliche Sanktionen bis hin zum Entzug der Zulassung) Konsequenzen ergeben. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen und Folgen der zivilrechtlichen Haftung des Psychotherapeuten. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen, unter welchen Voraussetzungen ein Behandlungsfehler des Psychotherapeuten angenommen werden kann, der Voraussetzung zivilrechtlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Patienten ist. |
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| Verlagsmarke | medhochzwei |
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| Stand | Februar 2011 |
| Kurzbeschreibung | Einzelbeitrag aus dem Werk "Management Handbuch für die psychotherapeutische Praxis" |