Stichwort des Monats: Elektronisches Rezept

08.06.2021, Uwe K. Preusker
Aktuelles aus dem Verlag, Digital Health, Versorgung

Abkürzung E-Rezept. Elektronische Verschreibung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln unter Nutzung einer entsprechenden Software und die elektronische Übermittlung dieser Verschreibung an eine vom Patienten ausgewählte Apotheke. Die elektronische Verschreibung wird in der Apotheke elektronisch abgerufen, das Medikament entsprechend ausgegeben und die Ausgabe dann elektronisch vermerkt.

In Deutschland wird die Nutzung des E-Rezepts gemäß den Bestimmungen des „Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ (Abkürzung: Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG) vom 14.10.2020 ab Anfang 2022 verpflichtend. Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen verwendet werden. Die Patienten können jeweils entscheiden, ob sie das E-Rezept per Smartphone und einer sicheren E-Rezept-App verwalten, die im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen soll, und digital an die gewünschte Apotheke ihrer Wahl senden wollen oder ob ihnen die für die Einlösung ihres E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten in der Arztpraxis als Papierausdruck ausgehändigt werden sollen.

In etlichen anderen europäischen Ländern ist die Nutzung solcher elektronischen Rezepte bereits seit etlichen Jahren üblich, so etwa in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland und Schweden.

 

Aus dem Lexikon des deutschen Gesundheitssystems, herausgegeben von Uwe K. Preusker,
verfügbar als Buch, eBook und Online-Produkt der medhochzwei Online-Bibliothek.

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