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Die zweite Stufe der IT-Sicherheitsrichtlinie tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Dies bedeutet für alle Arztpraxen, dass sie ihre IT-Sicherheit an die neuen Anforderungen anzupassen haben. Wichtige Rechtsgrundlagen hierfür sind zum einen § 75b SGB V und die EU-DSGVO. Die Sicherheitsrichtlinie der KBV beschreibt Mindestanforderungen, um die Praxis-IT sicher auszugestalten.1
1 Im Internet abgerufen am 08.02.2022 unter KBV - Anforderungen an die Praxis-IT - Sicherheitsrichtlinie in Kraft.