Online-Seminar "Abrechnung nach EBM für Psychotherapeuten" auch nach Aufhebung der Corona-Sonderregelungen weiterhin aktuell! – 3 Fortbildungspunkte

19.04.2022, medhochzwei
Aktuelles aus dem Verlag, Psychotherapie

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist ein komplexes Abrechnungssystem, das neben der Beschreibung der abrechenbaren Leistungen auch zahlreiche Abrechnungsbestimmungen, Begrenzungen und Zuschläge enthält. Hinzu kamen bis zum 1. April 2022 Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Corona-Epidemie, welche nun aufgehoben wurden. Dabei handelt es sich um folgende Regelungen:

Telefonkonsultationen nach der EBM-Nr. 01433 (Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 01435 oder der Grundpauschale für die telefonische Beratung durch einen Arzt gemäß Nr. 1 der Präambel 14.1, 16.1, 21.1, 22.1 und 23.1). D.h. die EBM-Nr. 01433 kann nicht mehr abgerechnet werden.

Psychotherapeutische Sprechstunden nach der EBM-Nr. 35151 können nicht mehr per Video durchgeführt werden.

Probatorische Sitzungen (auch im Rahmen der Neuropsychologischen Therapie) können ebenfalls nicht mehr per Video durchgeführt werden.

Die bisher im Rahmen der Corona-Sonderregelungen mögliche formlose Umwandlung von genehmigten Gruppentherapien (Kombinationsbehandlung oder ausschließliche Gruppentherapie) in Einzeltherapie ist nicht mehr möglich. Es gilt wieder das reguläre Antragsverfahren.

Dieses Online-Seminar gibt Ihnen aber weiterhin eine aktuelle Hilfestellung, um sich im Dickicht der EBM-Regelungen zurecht zu finden, alle Ihre Leistungen vollständig abzurechnen und Fehler bei der Quartalsabrechnung zu vermeiden. Jetzt buchen und 3 Fortbildungspunkte erhalten!

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