Klinik Markt inside 08/2022: AOP-Gutachten veröffentlicht, Prof. Staub spricht über modulares Vergütungssystem

20.04.2022, Sven C. Preusker
Aktuelles aus dem Verlag, Politik & Wirtschaft

In der aktuellen Ausgabe 08/2022 von „Klinik Markt inside“ geht es unter anderem um das lang erwartete Gutachten zum AOP-Katalog (Katalog ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen). Dieser könnte, geht es nach den Gutachtern, in seinem Umfang nahezu verdoppelt werden. Allerdings seien die Vorschläge zur Erweiterung des Katalogs längerfristig ausgerichtet, da sich nicht alle der vorgeschlagenen neuen ambulanten Leistungen sofort umsetzen lassen würden, so die Gutachter. 

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen in ersten Reaktionen den großen und Ambulantisierungsbedarf in Deutschland bestätigt, auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht in der Nutzung ambulanter Potenziale eine wesentliche Voraussetzung dafür, dauerhaft eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung in Deutschland gewährleisten zu können. Der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß sagte, das Gutachten zeige, „dass die Krankenhäuser der richtige Ort für diese Behandlungen sind, weil nur dort die notwendigen Strukturvoraussetzungen existieren.“ Das ganz im Gegensatz zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung, deren Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen sagte, zu einem erweiterten AOP-Katalog würden auch Leistungen gehören „mit einer verlängerten Nachbeobachtungszeit, was perspektivisch auch Übernachtungen für Patienten in einem vertragsärztlichen Setting ermöglichen kann, im Sinne unseres Konzepts einer erweiterten ambulanten Versorgung.“

Vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) hieß es, man begrüße die Initiative des Gesetzgebers, die Ambulantisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. BDC-Präsident Prof. H.-J. Meyer schränkte ein: „Eine Ausweitung des ambulanten Leistungskataloges in dieser Breite lehnen wir aber ab.“ Das überschreite den gesetzlichen Auftrag und wäre zudem mit einem unüberschaubaren Prüfaufwand im stationären Bereich verbunden.

In einem flankierenden Interview spricht Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der „BARMER“, über den Vorschlag für ein „modulares Vergütungssystem für den sektorenübergreifenden Leistungsbereich“, den die Krankenkasse jetzt vorgelegt hat. Staub erläutert im Interview, der Vorschlag fuße auf einer Pyramide. „Für medizinische Leistungen wie zum Beispiel eine Operation gibt es eine Basisvergütung. Sie bildet das Fundament der Pyramide und wird durch weitere Vergütungsbestandteile ergänzt. Sie orientieren sich zum Beispiel am Schweregrad der Behandlung und daran, ob Patienten kurzstationär oder vollstationär behandelt werden müssen. Für die flächendeckende Versorgung ist es wichtig, dass alle heutigen Standorte von Krankenhäusern erhalten bleiben. Nicht mehr bedarfsnotwendige Kliniken werden dabei in regionale Versorgungszentren umgewandelt. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer sektorenübergreifenden Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen. Ein weiteres Modul dient der Finanzierung von Vorhaltekosten auf den verschiedenen Versorgungsstufen. Wichtig ist, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken eine angemessene Vergütung für ihre Leistungen erhalten.“

Das Interview und den Hintergrundbeitrag zum AOP-Gutachten finden Sie in der aktuellen Ausgabe 08/2022 von „Klinik Markt inside“.

Anzeige
Anzeige