Krankschreibung per Telefon ist seit 01.06.2022 nicht mehr möglich

20.06.2022, Prof. Hans Böhme, Healthcare & Hospital Law
Politik & Wirtschaft, Krankenversicherung

Vertragsärzte können Versicherte seit dem 1. Juni 2022 nicht mehr telefonisch krankschreiben. Die Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 31. Mai ausgelaufen. Um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erlangen, müssen Patienten wieder eine Arztpraxis aufsuchen, wobei eine Untersuchung per Videosprechstunde auch möglich ist.
Voraussetzung für eine Videosprechstunde ist allerdings, dass zur Abklärung der Arbeitsunfähigkeit keine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig ist.

Wie der G-BA mitteilt, kann eine Krankschreibung per Videosprechstunde für bis zu drei Kalendertage erfolgen. Sind Versicherte in der Arztpraxis bekannt, sind auch bis zu sieben Kalendertage erlaubt. Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist nur dann zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung nach einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.
Sollte die Pandemie in den kommenden Monaten eine Kontaktbeschränkung wieder erforderlich machen, können die ausgelaufenen Sonderregelungen für bestimmte Regionen oder bundesweit wieder aktiviert werden.1

 

1 Krankschreibung per Telefon beendet: AOK Gesundheitspartner (www.aok.de)

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