Gesetzentwurf zur Triage fragwürdig

21.06.2022, Prof. Hans Böhme, Healthcare & Hospital Law
Politik & Wirtschaft, Recht

In einem Gesetzentwurf vom 5. Mai 2022 zur Triage bei pandemiebedingt nicht ausreichenden Behandlungskapazitäten hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Regelungen für eine mögliche Ex-Post-Triage vorgesehen. Es soll also im Rahmen einer Rechtsgutabwägung zulässig sein, dass bei einem bereits intensiv versorgten Patienten zugunsten eines noch nicht versorgten Patienten die Behandlung abgebrochen wird. Davon hat sich Minister Lauterbach als ethisch nicht vertretbar distanziert. In der Rechtswissenschaft wird diese Fallkonstellation als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar negiert.
Überdies soll die Triage auch noch im Infektionsschutzgesetz geregelt werden – ein Unding, weil es doch eigentlich nicht alleine um pandemiebedingte Zwischenfälle geht, wie der Krieg in der Ukraine deutlich macht.

Im Übrigen orientiert sich der Entwurf an der vom BVerfG vorgegebenen Linie (vgl. Einzelheiten in Aktuelles der HHL 4.22 im Juli).1

 

1 Vgl. auch Altendorfer/Pürner, Triage auf Intensivstationen – Eine nahezu unlösbare Aufgabe für den Gesetzgeber, in: HHL 2.22, S. 49-53.

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