Ambulante Notfallversorgung: DKG stellt Konzept vor

27.06.2022, Sven C. Preusker
Politik & Wirtschaft, Heilberufe

Darüber, dass die ambulante Notfallversorgung dringend reformiert werden muss, herrscht weitgehend Einigkeit. Schon die letzte Bundesregierung hatte diese Reform auf der Tagesordnung – allerdings ist sie nicht zustande gekommen. Auch im Koalitionsvertrag der amtierenden Regierung ist sie verankert, noch ist aber nichts auf den Weg gebracht worden. 

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat jetzt ein mit ihren Mitgliedsverbänden entwickeltes Konzept vorgestellt, dass eine umsetzbare, auf bestehenden Kooperationen aufsetzende Reform ermöglichen soll. „Mit unseren Vorschlägen zeigen wir die Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten zu intensiveren und eine gleichberechtigte Kooperation einzugehen. Die Expertenkommission zur Krankenhausreform ist politisch aufgefordert, schnell und zeitnah einen Reformvorschlag für die Notfallversorgung zu unterbreiten. Unser Konzept ist für diese Entscheidungsprozesse eine gute Grundlage. Für einen konstruktiven Dialog stehen wir gerne zur Verfügung. Aber es muss klar sein, eine Notfallreform darf nicht zu längeren Wegen und Versorgungslücken für die Patienten führen“, sagte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, anlässlich der Vorstellung des Konzepts.

Als grundlegende Voraussetzung sieht die DKG neben der Kooperation die Notwendigkeit an, auf den bereits existierenden Versorgungsstrukturen aufzusetzen und diese weiterzuentwickeln. Es brauche eindeutige und nachvollziehbare Strukturen und klare Verantwortlichkeiten, so Gaß. Eine Notfallversorgung müsse patientenorientiert gestaltet werden. Klar sei zudem, dass der Einsatz der zur Verfügung stehenden Mitteln effizient und effektiv gestaltet werden müsse. Eine Reform müsse zudem sicherstellen, dass ambulante Notfallleistungen endlich auskömmlich finanziert werden. 

Die Behandlung ambulanter Notfälle soll laut des DKG-Konzepts zukünftig grundsätzlich in Integrierten Notfallzentren (INZ) stattfinden, in denen Kassenärztliche Vereinigung (KV) und Krankenhaus eng zusammenarbeiten. Alle Krankenhäuser mit einer stationären Notfallstufe sollen laut des Konzepts ein solches INZ bekommen. Bestandteile des INZ sind Portal- oder Bereitschaftsdienstpraxen an den Krankenhäusern, die von der KVen organisiert und wirtschaftlich medizinisch eigenständig betrieben werden sowie ergänzend Notfallaufnahmen oder Ambulanzen, die eigenständig vom Krankenhaus betrieben werden.  Verbindungsstück dieser beiden Elemente ist der gemeinsame Tresen für die ambulanten Notfälle. Patienten durchlaufen dort ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren. Erst danach soll je nach Notwendigkeit entschieden werden, ob in der Portalpraxis oder in der stationären Notfallaufnahme behandelt werden muss. Zeitlich soll dieses Vorgehen Wochentage in der Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr betreffen. 

An mehr als 600 Krankenhäusern haben die KVen schon Bereitschaftspraxen für die Abendstunden, Wochenenden und Feiertage eingerichtet, wenn die Arztpraxen normalerweise geschlossen sind. Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) wies im Zusammenhang mit dem DKG-Konzept darauf hin, dass ein Blick in die Abrechnungsdaten zeigte dass die Forderung nach zusätzlicher Präsenz niedergelassener Ärztinnen und Ärzte tagesüber an den Kliniken keine Lösung sei – 2019 hätten die Notaufnahmen rund 4,43 Millionen ambulante Notfälle abgerechnet, die Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr behandelt worden sind. Nehme man die größten 1.200 Notaufnahmen, so errechneten sich arbeitstäglich zwischen 7 und 19 Uhr im Schnitt 1,3 ambulante Patientinnen-/ Patientenkontakte pro Stunde. Nur ein Viertel (300 Notaufnahmen) weise arbeitstäglich mehr als 1,7 solcher Kontakte pro Stunde auf. Das seien nicht einmal alle der rund 400 Notaufnahmen in Deutschland, die der erweiterten und der umfassenden Notfallversorgung zugerechnet werden. Nur 20 der 1.200 größten Notaufnahmen in Deutschland hatten laut der ZI-Daten im Jahr 2019 zwischen 7 und 19 Uhr mehr als 3,8 ambulante Patientinnen-/ Patientenkontakte pro Stunde.

„Geht man davon aus, dass maximal die Hälfte der ambulanten Notfälle durch eine Bereitschaftspraxis versorgt werden könnte, würden Bereitschaftsärztinnen und -ärzte selbst in den meisten größeren und großen Notaufnahmen kaum Patientinnen und Patienten behandeln: In den 300 größten Notaufnahmen hätten Bereitschaftspraxen 2019 rechnerisch lediglich rund zehn Hilfesuchende im Zeitraum von zwölf Stunden erwarten dürfen. Unter 1.200 Notaufnahmen in Deutschland finden sich gerade einmal 20, an denen eine ärztliche Bereitschaftspraxis Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr mit mindestens zwei Patientinnen und Patienten pro Stunde rechnen könnte. In der Regel wäre die arbeitstägliche Präsenz am Klinikum also keine effiziente Nutzung der ohnehin knappen hausärztlichen Kapazitäten“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Ebenfalls nicht effizient wäre es, solche Bereitschaftspraxen tagsüber in der Erwartung einzurichten, dass in diesem Fall mehr Patientinnen und Patienten den Weg in die Notaufnahme finden würden, so von Stillfried weiter: „Notaufnahme und Bereitschaftspraxis würden dann bald zu einem Standort der ärztlichen Primärversorgung werden. Die angestrebte Entlastung der Notaufnahmen würde konterkariert.“ Genau das könnte aber, unterstellt von Stillfried, der Wunsch hinter Forderungen nach mehr Bereitschaftspraxen sein: Wieder mehr Patientinnen und Patienten an die Krankenhäuser zu holen, nachdem die Inanspruchnahme der Kliniken in den letzten beiden Pandemie-Jahren stark nachgelassen habe. Wo dies nicht gewollt sei, könne eine effizientere Lösung nach Ansicht des Zi-Vorstandsvorsitzenden in der Weiterleitung der vertragsärztlich behandelbaren Patientinnen und Patienten in die Arztpraxen bestehen: „Aktuell wird vor Ort in den Regionen an geeigneten Lösungen gearbeitet. Der Gemeinsame Bundesausschuss kann diese Entwicklung fördern. Er ist bereits gesetzlich mandatiert worden, hierfür Vorgaben zu beschließen.“

Laut des DKG-Vorstandsvorsitzenden müsse die wichtigste Botschaft für die Patienten sein, dass die Anlaufstelle für medizinische Notfälle das nächstgelegene Krankenhaus ist. Dort würden die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser gemeinsam die Versorgung für diese Patienten organisieren.

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