Qualitätsverträge sollen in vier weiteren Leistungsbereichen erprobt werden

27.07.2022, medhochzwei
Politik & Wirtschaft, Krankenversicherung, Versorgung, Heilberufe

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt vier weitere Leistungen beziehungsweise Leistungsbereiche bestimmt, zu denen das Instrument der Qualitätsverträge erprobt werden soll. Laut Beschluss vom 21. Juli sollen für die Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung, die Multimodale Schmerztherapie, Geburten und Entbindungen sowie die stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit durch Qualitätsverträge erprobt werden, ob sich die Versorgung dieser stationären Behandlungsleistungen über die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen verbessern lässt. 

Im nächsten Schritt müssen nun der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die verbindlichen Rahmenvorgaben anpassen, um nach dem Erprobungszeitraum die gesetzlich vorgesehene Evaluierung zu ermöglichen.

Die Vertragspartner von Qualitätsverträgen – Krankenkassen bzw. Zusammenschlüsse von Krankenkassen und Krankenhausträgern – finden auf der Website des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) weitere Informationen zum Abschluss der Qualitätsverträge und zur Evaluation.

Die ersten Leistungsbereiche, in denen Qualitätsverträge erprobt werden, sind seit Mai 2017 die endoprothetische Gelenkversorgung, die Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten, die Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten und die Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus.

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