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KMi (scp) – Das Bundeskabinett hat heute (14.09.) den Gesetzentwurf „zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung“ (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, KHPflEG), beschlossen. Damit sollen Krankenhäuser über Vorgaben zur Pflegepersonalbemessung dazu verpflichtet werden, mit einer ausreichenden Zahl von Pflegekräften zu arbeiten. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf Regeln zur Krankenhausfinanzierung und zur digitalen Gesundheitsversorgung. Bei den Verbänden der Krankenhäuser, aber auch bei den Krankenkassen rief die Verabschiedung vor allem negative Reaktionen hervor.
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