Telemedizin gibt herzkranken Patienten mehr Sicherheit: ein neues Versorgungsmodell bei Herzinsuffizienz

24.10.2022, Prof. Hans Böhme, Healthcare & Hospital Law
Recht, Heilberufe, Digital Health, Versorgung

Die telemedizinische Betreuung von Patienten mit Herzinsuffizienz kann dazu beitragen, dass solche Patienten selbstbestimmter mit ihrer Erkrankung umgehen können, weil Ärzte im Notfall in der Lage sind, sofort zu reagieren. Das konnten die Teilnehmer am Projekt secTOR-HF zur Versorgung von Patienten mit Herzinsuffizienz als ausgesprochen positive Erfahrung feststellen.

Das Projekt „Transsektorale bedarfsorientierte Versorgung von Patienten mit Herzinsuffizienz und Entwicklung eines alternativen Vergütungsmodells“ (sekTOR-HF), wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss gefördert und steht unter Leitung der Rhönklinikum AG. Krankenkassen, Ärzteverbände, Telemedizinanbieter und Institute arbeiten gemeinsam an der Erreichung der Projektziele.

Mit Hilfe einer Telemedizin-Plattform soll eine bedarfsorientierte regionale Versorgung für Herzinsuffizienz-Erkrankte aufgebaut werden. Die Patienten stehen dabei im Mittelpunkt: Sie werden zu Beginn geschult und befähigt, ihre Vitalwerte wie EKG, Blutdruck, Körpergewicht oder auch Angaben zum Gesundheitszustand per App oder Internetportal an die Ärzte zu senden. Diese wiederum können anhand der Daten passende und individuelle Behandlungen planen und auf Veränderungen schnell reagieren.

Beide Seiten, sowohl Ärzte als auch Patienten, empfinden die Benutzung des eHealth-Portals als einfach und selbsterklärend, so die Ergebnisse der Befragung. Den entscheidenden Vorteil sähen die Befragten darin, dass alle Beteiligten, auch Familie und Angehörige, „Zugriff auf die Plattform haben, intensiver miteinander kommunizieren und dabei eine gemeinsame Sprache sprechen.“1

1 Vgl. Einzelheiten Projekt „sekTOR-HF“: Der Herzinsuffizienz gemeinsam den Kampf ansagen - RHÖN-GESUNDHEITSBLOG (rhoen-gesundheitsblog.de), abgerufen im Internet am 19.10.2022.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem Healthcare & Hospital Law Newsletter 6-2022. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

Anzeige
Anzeige