Weiterentwicklung der digitalen medizinischen Versorgung durch KHPfEG

25.10.2022, Prof. Hans Böhme, Healthcare & Hospital Law
Recht, Politik & Wirtschaft, Digital Health

Am 14.09.2022 stellte das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) einen Gesetzentwurf mit dem sperrigen Titel „Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung“, kurz Krankenhauspflegeentlastungsgesetz oder KHPflEG, vor. Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) soll neben Maßnahmen zur Personalbemessung die Weiterentwicklung der digitalen medizinischen Versorgung regeln. Ziel des Entwurfs ist es, Vorgänge wie Personalbedarfsermittlungen, Budgetverhandlungen und Abrechnungsprüfungen zu optimieren, um so – wie im Koalitionsvertrag festgehalten – die Behandlungsqualität sowie die Arbeitssituation der Pflegekräfte zu verbessern. Der Entwurf enthält zudem Maßnahmen zur Weiterentwicklung der digitalen und digital gestützten medizinischen Versorgung. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) werden durch verschiedene Änderungen und Ergänzungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) einbezogen.1

 

1 Vgl. dazu www.healthcare-computing.de im Internet aufgerufen am 19.10.2022.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem Healthcare & Hospital Law Newsletter 6-2022. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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