Zertifizierte onkologische Zentren behandeln besser

26.10.2022, medhochzwei
Heilberufe, Politik & Wirtschaft, Versorgung

Eine Behandlung in zertifizierten onkologischen Zentren kann die Überlebenschancen für Patientinnen und Patienten mit Krebserkrankungen deutlich erhöhen. Dies konnte das Versorgungsforschungsprojekt „WiZen – Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren“ anhand umfangreicher Datenauswertung belegen und überzeugte damit den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Auch das Verknüpfen verschiedener Datensätze im Projekt – Daten der gesetzlichen Krankenversicherung und Registerdaten – stufte der Innovationsausschuss als wegweisend für weitere Forschungen ein. Wegen der hohen Relevanz der Erkenntnisse regt der Innovationsausschuss daher gegenüber verschiedenen Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen an zu prüfen, ob und wie die Projektergebnisse innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs berücksichtigt werden können.

Verglichen wurden Daten zur Diagnostik und Behandlung von Krebspatientinnen und -patienten, die entweder in zertifizierten onkologischen Behandlungszentren oder in nicht-zertifizierten Kliniken behandelt wurden. Verwendet wurden dafür Abrechnungsdaten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK und Daten von vier klinischen Krebsregistern. Bezogen auf die Krankheitsbilder ist das Projekt breit aufgestellt gewesen: Es flossen Informationen zu Brustkrebs, Lungenkrebs, Prostatakrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Dickdarmkrebs sowie zu Tumoren des Zentralnervensystems, des Kopf-Hals-Bereiches und zu gynäkologischen Tumoren in die Analyse ein.

Geleitet wurde das Projekt vom Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung der medizinischen Fakultät an der TU Dresden. Es arbeitete mit verschiedenen Partnern aus der Forschung und Versorgung zusammen.

Der Innovationsausschuss leitet die Erkenntnisse aus dem Projekt an den G-BA weiter, der im Rahmen der Qualitätssicherung gebeten wird zu prüfen, ob die Erkenntnisse aus dem Projekt zeitnah berücksichtigt werden können. Denkbar wäre das nach Meinung des Innovationsauschusses z. B. dann, wenn Mindestanforderungen für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt werden, bei der Entwicklung von datengestützten Qualitätssicherungsverfahren oder auch bei der Aufbereitung von einrichtungsvergleichenden Informationen für Patientinnen und Patienten.

Eine Prüfbitte richtet der Innovationsausschuss außerdem an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Das Institut wird gebeten zu klären, ob die Projektergebnisse für das Erarbeiten von Prüfkriterien für Zertifikate und Qualitätssiegel genutzt werden können.

Die Projekterkenntnisse speziell zur Verknüpfbarkeit von Daten der gesetzlichen Krankenversicherung und klinischer Krebsregister werden zudem an das Bundesministerium für Gesundheit sowie an das Bundesministerium für Bildung und Forschung weitergeleitet. Sie können damit gegebenenfalls in Regelungsvorhaben der Ministerien zur sekundären Nutzung von Gesundheitsdaten einfließen.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 20-2022. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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