Hebammenverband fordert Korrekturen

23.11.2022, medhochzwei
Politik & Wirtschaft, Pflege

Die Bundesdelegiertentagung des Deutschen Hebammenverbands (DHV) vom 15. bis 17. November stand ganz unter dem Zeichen der Unsicherheiten, die aktuelle Gesetzesvorhaben für die Leistungen von Hebammen in der stationären Geburtshilfe bedeuten. Erst nach massiven Protesten und einer erfolgreichen Petition kam von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) das Signal, dass die Leistungen der Hebammen in der stationären Geburtshilfe auch nach 2025 eine Finanzierungsbasis haben werden.

Doch nach wie vor sieht der DHV vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage die Leistungen von Hebammen in der stationären Geburtshilfe massiv bedroht. Auf dem Spiel stünden für Hebammen ihre Stellen, ihre Ausbildung und eine hochwertige Betreuung von Frauen und Neugeborenen. Auch die Finanzierung natürlicher Geburten und die Eins-zu-eins-Betreuung seien in Gefahr, hieß es. Die erfolgreiche Petition von Michelle Franco „Keine Streichung der Hebammen aus dem Pflegebudget ab 2025“ gebe den Forderungen des DHV Nachdruck und zeige die gesellschaftliche Brisanz des Themas. 

„Wir erleben in Deutschland derzeit einen Überlebenskampf der Geburtshilfe, wie wir ihn bis vor Kurzem für undenkbar gehalten hätten,“ so Ulrike Geppert-Orthofer, DHV-Präsidentin, zur Situation in den letztenn Monaten. Es sei gerade einmal ein Jahr her, dass die Hebammen mit der Zusage der Ampelkoalition, die flächendeckende Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt einzuführen, große Hoffnungen verbunden hätten. „Heute wissen wir, dass es nichts als leere Beteuerungen waren. Geht es nach den Empfehlungen der Regierungskommission und nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums sollen Hebammen immer weiter aus der Versorgung verdrängt werden,“ kritisierte Geppert-Orthofer. Bei allen derzeitigen Gesetzes- und Verordnungsvorlagen wie der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV), dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (FinStG) oder dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) gehe es den Hebammen in den Wochenbettstationen und bei der Betreuung von Risikoschwangerschaften „regelrecht an den Kragen,“ so Geppert-Orthofer weiter. Dabei seien die Hebammen die einzige Berufsgruppe, die dafür ausgebildet sei, Frauen vor, während und nach der Geburt qualitätsgesichert und hochwertig zu betreuen, betonte die DHV-Präsidentin. „Hebammen wurde nicht ohne Grund dieser Versorgungssauftrag vom Gesetzgeber übertragen. Und Frauen haben das verbriefte Recht auf Hebammenbetreuung in allen Phasen – auch im Krankenhaus. Doch offenbar sieht dies die Politik anders, wenn sie Krankenhäusern zukünftig die Möglichkeit nimmt, Hebammenstellen zu finanzieren,“ gab Geppert-Orthofer zu Bedenken. Es gehe nicht nur um die Hebammen, es gehe um das Wohl von Frauen und Kindern.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 22-2022. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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