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Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat aktuelle Ergebnisse ihrer jährlichen Umfrage zu Leistungen der Kostenträger hinsichtlich der Beteiligung an den Kosten einer professionellen Zahnreinigung ( PZR) veröffentlicht. Dabei kam heraus: Viele Kassen gewähren teilweise erhebliche Zuschüsse pro Jahr oder Termin in der Praxis und unterstützen damit Versicherte bei der wichtigen Zahn- und Mundhygiene. Ein Großteil der Krankenkassen gewährt einen Zuschuss unabhängig davon, in welcher Zahnarztpraxis die PZR durchgeführt wird. In solchen Fällen können Patientinnen und Patienten in der Praxis ihrer Wahl die bezuschusste Leistung in Anspruch nehmen. Einige Angebote von Kassen basieren allerdings auf sogenannten Selektivverträgen: In diesen Fällen erhalten Versicherte den Zuschuss nur dann, wenn ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Falls nicht, müssen Patienten für die Bezuschussung eine von der Krankenkasse vorgegebene Praxis aufsuchen oder auf den Zuschuss verzichten. Solche Einschränkungen der freien Zahnarztwahl bewertet die KZBV kritisch. Die aktuellen Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR können unter www.kzbv.de/pzr-zuschuss kostenlos abgerufen werden.
Dieser Beitrag stammt aus dem Welt der Krankenversicherung Newsletter 12-2022. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!