Neues Reformkonzept für Notfallversorgung vorgestellt

22.02.2023, medhochzwei
Politik & Wirtschaft, Krankenhaus, Heilberufe

Nach der dritten Empfehlung der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“, bei der es um die Struktur-Finanzierungsreform der stationären Versorgung geht, hat die Kommission jetzt ihre vierte Empfehlung vorgelegt. Zur schnelleren und effektiveren Versorgung der Patientinnen und Patienten in medizinischen Notfällen sollen flächendeckend integrierte Notfallzentren (INZ) sowie integrierte Leitstellen (ILS) aufgebaut werden. Es komme darauf an, dass die Notfall- und Akutversorgung rund um die Uhr in der Lage ist, Hilfesuchende unmittelbar zielgerichtet zur richtigen Versorgung zu steuern, heißt es in der Stellungnahme unter dem Titel „Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland – Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen“.

Die Vorschläge der Regierungskommission im Einzelnen:

Hilfesuchende, die sich in einem Notfall an den Rettungsdienst (112) oder an den kassenärztlichen Notdienst (116117) wenden, sollen initial durch eine ILS nach telefonischer oder telemedizinischer Ersteinschätzung der für sie am besten geeigneten Notfallstruktur zugewiesen werden. Durch unmittelbare Erreichbarkeit rund um die Uhr, gute medizinischer Beratung und telemedizinische ärztliche Hilfe sowie verbindliche Terminvermittlung sollen ILS für Betroffene so attraktiv sein, dass sie primäre Anlaufstelle in medizinischen Notfällen werden, so die Pläne der Kommission. Durch von medizinisch qualifizierten Fachkräften in den ILS vorgenommene standardisierte, wissenschaftlich validierte, softwaregestützte und qualitätsgesicherte Ersteinschätzung soll eine Über- oder Unterversorgung von Notfällen verhindert werden. Gleichzeitig könnten die knappen Ressourcen so optimal genutzt werden. Notaufnahmen in Krankenhäusern sollen so möglichst nur von Hilfesuchenden genutzt werden, die diese komplexen Strukturen wirklich benötigen.

Weiterhin sollen INZ an Krankenhäusern der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung aufgebaut werden, die aus einer Notaufnahme des Krankenhauses, einer KV-Notfallpraxis sowie einem „Tresen“ als zentrale Entscheidungsstelle bestehen sollen. Durch den Aufbau von INZ an Krankenhäusern der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung (insgesamt derzeit rd. 420 in Deutschland) sollen Patientinnen und Patienten laut der Kommission durch eine bedarfsgerechte Steuerung den richtigen Strukturen zugewiesen werden – entweder in die Notaufnahme des Krankenhauses oder die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung. Dabei soll die Beteiligung sowohl der KVen als auch der Krankenhäuser am INZ verpflichtend sein. Damit soll sichergestellt werden, dass die Lasten gleich verteilt werden. Zudem sollen integrierte Notfallzentren für Kinder- und Jugendmedizin (KINZ) an Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin sowie Krankenhäusern mit einer pädiatrischen Abteilung aufgebaut werden.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 04-2023. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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