Weiterentwicklung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) – Was ist neu? – Überprüfungen durch den MD starten in diesem Jahr!

21.03.2023, Stefan Günther und Ramon Krüger
Aktuelles aus dem Verlag, Psychotherapie, Interviews & Kommentare

Die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) wurde im Herbst 2022 zum dritten Mal vom G-BA inhaltlich weiterentwickelt. Obwohl – oder vielleicht gerade weil – die Richtlinie dabei nicht gravierend verändert wurde, hatte das BMG bei seiner Prüfung zur Freigabe der Richtlinie tiefergehende Rückfragen an den G-BA, wodurch der Prozess unterbrochen wurde. Die Richtlinie, die nun rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist, konnte den betroffenen Einrichtungen so erst Mitte März mit voller rechtlicher Wirksamkeit zugänglich gemacht werden.

Inhaltlich haben sich folgende Punkte verändert:

  • Die angekündigten Sanktionen konnten um ein Jahr verschoben werden. Das Sanktionsmodell selbst bleibt jedoch bestehen, obwohl seine übermäßige Wirkweise stets angeprangert wird und eine grundsätzliche Überarbeitung der Rechtsgrundlage in § 137 SGB V dringend angeraten wäre.
  • Die Richtlinie wird mit Wirksamkeit zum 01.01.2024 um Mindestvorgaben für den pflegerischen Nachtdienst ergänzt, die zum 01.01.2026 sanktioniert werden.
  • Die Methode zur Einstufung der Patienten in die Behandlungsbereiche wird komplett verändert. Statt einer 14-tägigen Stichtagseinstufung soll ab 01.01.2024 auf ein aus Routinedaten (insb. OPS) abgeleitetes Einstufungsmodell umgestellt werden. Was zunächst positiv klingt, entpuppt sich aktuell immer noch als Black-Box, fehlt es doch weiterhin an verbindlichen Vorgaben zur Umsetzung der neuen Methode.
  • Die Anrechnungsmöglichkeiten für andere Fach- und Hilfskräfte als der in § 5 der Richtlinie genannter Berufsgruppen, wurde zum 01.01.2023 trotz fachlicher Proteste im Vorfeld eingeschränkt. Im Pflegedienst ist es somit bspw. künftig nur noch möglich im Umfang von maximal 10% der Mindestvorgabe Anrechnungen vorzunehmen. Da das zugrundeliegende Aufgabenportfolio sowie die Berufsgruppentrennung aber bereits über 30 Jahre alt ist, werden viele Einrichtungen dadurch gezwungen sein, den sinnvollerweise etablierten Skill-Mix neu zu denken und eine Vielzahl an Aufgaben von Pflegehilfskräften zu Pflegefachkräften zurück zu verlagern. Das Problem des Fachkräftemangels wird dadurch noch einmal drastisch verschärft.
  • Die Dokumentationslast konnte bedingt eingeschränkt werden. So müssen ab 2023 für drei Jahre nur noch jährlich 5% der Einrichtungen den stations- und monatsbezogenen Nachweis führen. Für die restlichen 95% der Einrichtungen entfällt diese Verpflichtung. Der Arbeitsaufwand in den Einrichtungen wird dadurch zwar nicht wesentlich verringert, die stationsbezogene Grundsystematik der Richtlinie bleibt bestehen. Jedoch besteht dadurch Hoffnung auf Einsicht im G-BA, die detaillierte Nachweispflicht in Gänze aufzugeben.

Wie sich die Richtlinie in den kommenden Jahren weiterentwickelt, darf mit Spannung beobachtet werden. Einige Prüfaufträge stehen aktuell noch aus und die Fachwelt bleibt weitestgehend bei ihrer ablehnenden Haltung. Dennoch müssen sich die Einrichtungen intensiv mit dem Regelwerk auseinandersetzen, da in 2023 die Überprüfungen durch den Medizinischen Dienst nach MD-Qualitätskontrollrichtlinie starten werden. Über den Häusern droht also bereits die nächste Bürokratiewelle hereinzubrechen, mit derzeit noch kaum vorstellbaren Folgen und Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft.

 

Stefan Günther und Ramon Krüger sind Herausgeber des Praxishandbuch zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL), das in zweiter, vollständig überarbeiteter und ergänzter Fassung Anfang April im medhochzwei Verlag erscheint. Zur Implementierung eines Steuerungs-, Planungs- und Nachweissystems haben sie zudem für das Datenjahr 2023 ein Excel-Tool entwickelt.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 06-2023. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

Anzeige
Anzeige