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Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig eine bundeseinheitliche, angemessen vergütete Ausbildung durchlaufen. Das ist Ziel des Entwurfs für ein Pflegefachassistenzgesetz, wie am 04.09.2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen so besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können. Ihre Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt, die 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden abgelöst. Das vereinfacht auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach führt dazu aus:
„Mit diesem Gesetz verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Wir können mehr Menschen für den Beruf begeistern, Pflegekräfte entlasten und den Pflegemarkt auch für ausländische Pflegekräfte attraktiver machen. Die Reform ergänzt eine Reihe mehrerer Gesetzinitiativen in der Pflege, mit denen wir uns darauf einstellen, dass in einer älter werdenden Gesellschaft immer mehr Menschen Pflege benötigen. Pflege braucht gute Ausbildung, gute Bezahlung, mehr Verantwortung und gute Arbeitsbedingungen“.1
1 Im Internet abgerufen am 16.09.2024 unter Kabinett beschließt die Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung | BMG (bundesgesundheitsministerium.de).