Was bedeutet die „ePA für alle“ für Psychotherapeuten?

19.11.2024, medhochzwei
Psychotherapie, Digital Health, Politik & Wirtschaft


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Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat jetzt eine Praxis-Info zur neuen elektronischen Patientenakte (ePA für alle) veröffentlicht. Die ePA ist ein Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hat sie mit dem Digitalgesetz auf die nächste Stufe gehoben: 2025 wird die „ePA für alle“ flächendeckend eingeführt. Für alle Versicherten wird dann eine elektronische Patientenakte angelegt. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen.

Doch was ändert sich mit der „ePA für alle“ im psychotherapeutischen Versorgungsalltag? Wie funktioniert sie? Und welche Pflichten gehen für Psychotherapeuten damit einher? Die BPtK-Praxis-Info „Elektronische Patientenakte“ informiert über die wesentlichen rechtlichen und fachlichen Regelungen für Psychotherapeuten.

Die ePA bleibt auch zukünftig eine versichertengeführte Akte, in der die Versicherten selbst, ihre behandelnden Psychotherapeuten und Ärzte sowie ihre Krankenkasse medizinische Daten einstellen können. Standardmäßig werden alle Daten für Versicherte und Leistungserbringer sichtbar in die ePA eingestellt. Leider habe der Gesetzgeber das von der BPtK geforderte grundsätzliche Verbergen der Daten nicht umgesetzt, schreibt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke im Editorial der Praxis-Info. Versicherte können den Zugriff einer Praxis oder Institution auf die Inhalte der ePA aber trotzdem vielfältig beschränken.

Die BPtK-Praxis-Info beschäftigt sich mit verschiedensten Fragen rund um die ePA, die für Psychotherapeuten relevant sind: Wie kann die ePA in der Versorgung verwendet werden? Welche Pflichten müssen erfüllt werden? Wie können Psychotherapeuten ihre Patienten dabei unterstützen, die ePA entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen zu nutzen? Die Broschüre informiert über die rechtlichen und fachlichen Regelungen zu all diesen Themen.

Unter https://api.bptk.de/uploads/bptk_praxis_Info_15_e_patientenakte_2024_web_ebfc0f20db.pdf kann die BPtK-Praxis-Info „Elektronische Patientenakte“ heruntergeladen werden.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 19-2024. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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