Wie geht es weiter mit der Gesundheitspolitik nach dem Ende der Ampel?

25.11.2024, Rolf Stuppardt, Welt der Gesundheitsversorgung
Politik & Wirtschaft, Krankenhaus

Bis zu den vorgezogenen Neuwahlen bleibt zwar auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach im Amt, allerdings ist dies für die anhängende Reformagenda und ihre parlamentarische Gestaltung nicht hinreichend. So sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Tino Sorge, dass für das Gesundheitswesen die Legislatur beendet sei. Mit Blick auf die Notwenigkeit von Reformen ist dies eine fragwürdige Haltung. Regierungskrise hin oder her: Die Parlamentarier dürfen deswegen nicht die Arbeit verweigern. Was ist noch anhängig?

Der Kabinettsentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune – Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sieht u.a. eine jahresbezogene Versorgungspauschale im EBM für chronisch Kranke vor, unabhängig von Arzt-Patienten-Kontakten. Außerdem wird eine Bagatellgrenze von 300 Euro für Wirtschaftlichkeitsprüfungen eingeführt. Die Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, bleibt Teil des Entwurfs. Sie umfasst auch Hausbesuche. Offen sind hier die Anhörung im Bundestag, die 2./3. Lesung Bundestag und der 2. Durchgang im Bundesrat.

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) müsse kommen hat Lauterbach noch kürzlich gesagt, das werde man nicht scheitern lassen und im Bundesrat durchsetzen. Ob dies aufgehen wird, ist fraglich. Angesichts der Lage im stationären Sektor muss sich eigentlich was tun, was nicht bis nach den Neuwahlen liegen bleiben kann.
Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) verfolgt das Ziel, Rettungsdienste und Notaufnahmen zu entlasten. Demnach werden akute Fälle nicht mehr von Terminservicestellen, sondern von speziellen Akutleitstellen vermittelt. Sie sollen über Ärzteteams zudem telemedizinische Leistungen erringen. Auch plant die Bundesregierung, integrierte Notfallzentren“ (INZ) als Entlastung einzurichten. Sie entscheiden vor Ort, ob Patienten ambulant oder stationär behandelt werden. Bereits am 17. Juli 2024 wurde der Kabinettsentwurf verabschiedet. Am 9. Oktober 2024 haben Abgeordnete das geplante Gesetz erstmals debattiert. Wie es weitergehen wird, ist ungewiss.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem Welt der Gesundheitsversorgung Newsletter 06-2024. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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