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In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben die Mitglieder der Pflegekammer bis Ende des Jahres Gelegenheit, über die Berufsordnung für Pflegefachpersonen abzustimmen. Die Berufsordnung legt erstmalig in NRW die Rechte, Pflichten, Aufgaben, aber auch Verantwortlichkeiten für die Pflegefachpersonen fest. Sie soll Orientierung für den beruflichen Alltag geben und auch Hinweise zum Verhalten der Pflegefachpersonen gegenüber Patienten, Bewohnern und Klienten sowie gegenüber Kollegen und Mitarbeitern bieten.
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist durch das Heilberufsgesetz verpflichtet, eine Berufsordnung zu erstellen. Dieses Gesetz bildet auch die Grundlage für die Berufsordnung. Um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich aktiv an ihrer Berufsordnung zu beteiligen, wurden sieben Regionalkonferenzen angeboten, bei denen viele Aspekte gemeinsam diskutiert werden konnten. Im Anschluss wurden die Anregungen in den Entwurf der Berufsordnung eingearbeitet und dieser anschließend in die internen Gremien der Pflegekammer zur ersten Prüfung gegeben. Um erneut allen die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen, steht der aktuelle Entwurf der Berufsordnung sowie das Prüfdokument zur Verhältnismäßigkeitsprüfung bis zum 31.12.24 auf der Webseite zu Verfügung. Kommentare und Anregungen zum Entwurf der Berufsordnung können an pbe@pflegekammer-nrw.de gesendet werden.
Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 20-2024. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!