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Seit dem 01.08.2024 ist die Artificial Intelligence Act, AI-Act, deutsch Verordnung über Künstliche Intelligenz, die KI-VO, gemäß Art. 113 in Kraft. Folglich wird das neue Gesetz am 02.08.2026, also 24 Monate nach seinem Inkrafttreten, in den Nationalstaaten vollumfänglich anwendbar.
Die KI-VO sieht drei besondere Übergangsfristen für bestimmte Kategorien von Artikeln vor:
Art. 1 definiert den Regelungsgegenstand, Art. 2 den Anwendungsbereich und Art. 3 Begriffsbestimmungen. Art. 4 regelt die KI-Kompetenz und Art. 5 Verbotene Praktiken im KI-Bereich.
Damit müssen Betreiber (vgl. Art. 3 Nr. 3 KI-VO) bereits ab 02.02.2025 ihre Mitarbeiter – sowohl auf der Leitungs- als auch auf der Anwenderebene - in KI-Kompetenz schulen. Hierzu bedarf es im Hinblick auf die Legaldefinition der KI-Kompetenz in Art. 3 Nr. 56 KI-VO ausgereifter Schulungskonzepte.
Damit müssten eigentlich Gesundheitseinrichtungen bis zum 2. Februar 2025
ansonsten sind sie nicht gut aufgestellt.
In Artikel 3 Nr. 1 KI-VO ist der Begriff KI-System definiert. Die Definition von KI orientiert sich an der Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Das EU-Parlament hat sich im Gesetzgebungsverfahren darauf geeinigt.
Zum Verständnis wird zunächst auf die umfangreichen Erwägungsgründen Nr. 12 der KI-VO verwiesen.
Bewertet werden müssen mehrere einzelne Merkmale der Legaldefinition in Artikel 3 Nr. 1 KI-VO, nämlich:
In den meisten Fällen wird die eingesetzte KI als ein KI-System zu werten sein.
Ab dem 2. August 2026 gelten dann bis auf eine Ausnahme die weiteren Regelungen der KI-VO. Um sich auf diesen Zeitpunkt vorzubereiten, ist es sinnvoll mit der Bestandsaufnahme der eingesetzten Systeme auch eine Einstufung der genutzten oder geplanten KI-Systeme vorzunehmen.
Die KI-VO kennt verschiedene Arten von KI und regelt je nach Einstufung teilweise sehr unterschiedliche Pflichten:
Zudem nennt die KI-VO daneben noch
Je nachdem, ob eine Gesundheitseinrichtung
ist.
Schon daraus wird ersichtlich, dass es sich um eine Materie handelt, deren Aufarbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt.
1 Im Internet verfügbar unter Verordnung - EU - 2024/1689 - EN - EUR-Lex.
2 Im Internet am 11.01.2025 aufgerufen unter KI-Gesetz: Parlament einigt sich auf OECD-Definition – Euractiv DE.
3 Schreiber / Dimov, Anbieter oder Betreiber? Die Schlüsselrollen im AI Act entschlüsselt, im Internet am 11.01.2025 aufgerufen unter Anbieter oder Betreiber? Die Schlüsselrollen im AI Act entschlüsselt | HÄRTING Rechtsanwälte.