Bundesweit erste Pflege-Fortbildungsordnung veröffentlicht

05.05.2025, medhochzwei
Pflege, Aus- & Weiterbildung, Politik & Wirtschaft

Am 1. Juli 2025 ist es so weit: Die bundesweit erste Fortbildungsordnung (FBO) für Pflegefachpersonen tritt in Kraft. Nach dem bundesweit geltenden Pflegeberufegesetz und dem rheinland-pfälzischen Heilberufsgesetz sind alle Pflegefachpersonen verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und sich dabei über die für ihre Berufsausübung geltenden Bestimmungen zu unterrichten. Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz können sich jetzt bei der Umsetzung ihrer Fortbildungspflicht auf die Fortbildungsordnung ihrer Kammer berufen.

Was für viele andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen eine Selbstverständlichkeit ist, gilt jetzt auch für die professionell Pflegenden in dem Bundesland: Ein Recht und eine (selbstverständliche) Pflicht, sich zum Erhalt einer bestmöglichen Pflegequalität regelmäßig und in einem vorgegebenen Umfang fortzubilden. Konkret bedeutet das, die FBO legt klar fest, wie viele Fortbildungspunkte in welchem Zeitraum gesammelt werden müssen: 40 Fortbildungspunkte in zwei Jahren. Und welche Themen (Fortbildungsklassen) und Formate anerkannt werden – von Fachfortbildungen und Präsenzseminaren über Online-Schulungen und Workshops bis hin zu Abonnements von Fachzeitschriften und Mitgliedschaften in z.B. Berufs- oder Interessensverbänden. Auch die beliebten Kurzfortbildungen vor oder nach der Übergabe werden anerkannt. Stichtag für den Start der FBO und damit das Sammeln der Fortbildungspunkte und das Aufbewahren der Nachweise ist der 1. Juli 2025.

Hier erfahren Interessierte alles Wichtige über die neue FBO, z.B. welche Fortbildungen anerkannt werden und wie das Punktesystem funktioniert. Der Ordnungstext steht zum Lesen bereit, ein umfassender FAQ-Bereich beantwortet die wichtigsten Fragen und gibt praktische Tipps für die Umsetzung im Arbeitsalltag.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 7/2025. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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