Fragen aus der Praxis zum Einweisungsmanagement vor Einsatz von Medizinprodukten

16.09.2025, Prof. Hans Böhme
Recht

Zwei Fragen zum Einweisungsmanagement vor Einsatz von Medizinprodukten:

1. Gibt es bei der Online-/Digitaleinweisung Vorgaben zur Nachfragemöglichkeit, d.h. muss die Klärung von Fragen im Rahmen der Online-Schulung erfolgen oder reicht eine zeitverzögerte Beantwortung der Fragen durch den Dozenten?

2. Wie kann „entbehrlich“ bei der Gebrauchsanweisung (GA) gedeutet werden? Eine GA existiert nicht oder eine GA ist für die Anwendung nicht erforderlich?
 

Antwort:

1. Wenn Klärung von Fragen im Rahmen der Schulung unbedingt möglich sein müsste, kämen E-Learningprogramme nicht in Frage. Im Medizinprodukterecht steht dazu nichts. In der DGUV-Regel 100-001 „Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln" dagegen wird das erlaubt. Es muss nur nachträglich die Möglichkeit bestehen, Fragen zu stellen. Zeitverzögerte Beantwortung reicht also aus.

2. Hersteller wollen sich absichern, weshalb für jedes Produkt in der Regel Gebrauchsanweisungen zur Verfügung gestellt werden. Darauf kommt es aber nicht an. Entscheidend ist, ob vor dem Einsatz eine Gebrauchsanweisung zur Handhabung benötigt wird.

 

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