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Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung steht es: Es soll ein Primärarztsystem eingeführt werden, für den Großteil der Facharztbesuche würde damit eine Überweisung vom Hausarzt (dem Primärarzt) nötig sein, einige Ausnahmen soll es geben. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag: „Zu einer möglichst zielgerichteten Versorgung der Patientinnen und Patienten und für eine schnellere Terminvergabe setzen wir auf ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag. Ausnahmen gelten bei der Augenheilkunde und der Gynäkologie. ...“ Nach Bekanntwerden dieser Pläne hagelte es Kritik, der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) machte deutlich, dass ein verpflichtendes hausärztliches Gatekeeping bei allen Patienten mit der Fachärzteschaft nicht zu machen sei. Die Diskussionen sind inzwischen differenzierter, es kursieren verschiedene Vorschläge und Ideen, nur aus dem Bundesgesundheitsministerium ist wenig zu hören. Jetzt hat die Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein wenig Licht ins Dunkel gebracht – allerdings eher den schwachen Schimmer einer flackernden Laterne als das helle Leuchten eines Leuchtturms. Denn, so scheint es, die Bundesregierung und das zuständige Ministerium haben keine rechte Idee, wie der hehre Plan in die Tat umgesetzt werden könnte.
Bei der Einführung eines Primärversorgungssystems handele es sich um ein komplexes Reformvorhaben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung zur Antwort – die konkrete Ausgestaltung hänge von einer Vielzahl unterschiedlicher Fragestellungen ab, die es im weiteren Erarbeitungsprozess zu diskutieren und zu klären gelte. Welch überraschende Erkenntnis! Die Erarbeitung des Reformkonzeptes sei nicht abgeschlossen, heißt es weiter – fraglich ist, ob sie bereits begonnen hat. Und: das Gelingen der Reform werde ganz entscheidend von der Mitwirkung und Akzeptanz der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen abhängen, daher sei „ein sorgfältiger Vorbereitungsprozess erforderlich.“ In den folgenden Antworten auf die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es sehr oft „der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor“ – die in den Antworten genutzten Daten kommen zum Beispiel von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die ja nun mal den vertragsärztlichen Bereich verantwortet.
Abwarten ist also angesagt – es gibt aber zum Beispiel von Seiten der Verbände durchaus Forderungen und Ideen, die als Input für das BMG dienen könnten. Vorweg außerdem der Hinweis, dass die Anzahl der Hausärzte ist nach einem kontinuierlichen Rückgang über einen längeren Zeitraum in den vergangenen zwei Jahren wieder leicht gestiegen ist. Auch das steht in der oben genannten Antwort. Die Zahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärzte ist im langjährigen Vergleich von 54.052 im Jahr 1999 auf 51.437 Vollzeitäquivalente (Bedarfsplanungsgewichte) im Jahr 2024 gesunken – ein Rückgang um 4,8 Prozent in 25 Jahren. In den vergangenen zwei Jahren ist die Zahl der Hausärzte wieder leicht gestiegen, von 51.315 im Jahr 2022 auf 51.473 im Jahr 2024. Der Anteil der Hausärzte an der Gesamtzahl der Ärzte lag den KBV-Daten zufolge 2024 bei 41,9 Prozent. Bis 2040 wird die Zahl der Hausärzte laut einer Projektion der KBV leicht zurückgehen – laut der Schätzung um rund 800 auf dann gut 50.700. Der bedarf werde dagegen moderat steigen, heißt es. Die Bundesregierung räumte ein, dass vor dem Hintergrund der knappen personellen Kapazitäten im hausärztlichen und kinderärztlichen Bereich eine Überlastung der für die geplante Primärversorgung noch vorzusehenden Arztgruppen verhindert werden müsse.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Verein demokratischer Ärzt*innen (vdää*) und der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) haben aktuell ein Positionspapier vorgelegt, dass genau hier ansetzt. Die ambulante Versorgung in Deutschland stehe vor dem Kollaps, konstatieren die Verbände – in fast einem Viertel aller Landkreise gelte die hausärztliche Versorgung bereits heute als gefährdet, in weiteren zwölf Prozent sei sie stark gefährdet. Nachwuchsmediziner würden immer seltener bestehende Praxen übernehmen, viele stattdessen multiprofessionelle Strukturen mit geregelten Arbeitszeiten bevorzugen. Die Forderung: Deutschland dürfe nicht länger ausschließlich „Praxenland“ bleiben, sondern müsse Primärversorgungszentren (im Gegensatz zum vorgesehenen Primärarztsystem) als neue Versorgungsform vorsehen und gesetzlich verankern.
vdää*-Vorstandsmitglied Michael Janßen: „Klassische Einzel- und Gemeinschaftspraxen werden die Versorgungslücken nicht schließen. Wir brauchen jetzt multiprofessionelle Primärversorgungszentren, die eine koordinierte, patient:innenzentrierte Versorgung ermöglichen.“ In solchen Zentren werden die Kompetenzen unterschiedlicher Gesundheitsberufe unter einem Dach gebündelt. Sie würden Prävention und Public-Health-Angebote ermöglichen, digitale Anwendungen effizienter nutzen und die Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen verbessern – und damit sie auch die Ärzte entlasten, so der Allgemeinmediziner.
Würden Ärzte, Pflegefachpersonen – vor allem auf Masterniveau ausgebildete Community Health Nurses (CHN) –, Apotheker und andere Gesundheitsberufe ihre fachliche Expertise in multiprofessionellen Teams einbringen, verbessere das die Versorgungsqualität, so die Verbände – internationale Studien würden das belegen.
DBfK-Präsidentin Vera Lux betonte: „Ohne eine gesetzliche Grundlage für Primärversorgungszentren werden wir die Krise der ambulanten Versorgung nicht bewältigen. Pflegefachpersonen müssen in diesen Teams einen definierten Aufgabenbereich in eigener Verantwortung übernehmen können – das ist multiprofessionell ausgerichtete, zeitgemäße Versorgung.“
Die drei Verbände fordern deshalb die gesetzliche Einführung von Primärversorgungszentren als weitere Regelform der ambulanten Primärversorgung, flankiert von Investitionsmitteln von Bund und Ländern, um die notwendigen Strukturen aufzubauen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen sich dabei finanziell beteiligen -– bisher würden sie an überholten kleinteiligen Strukturen festhalten, hieß es. Darüber hinaus sollen multiprofessionelle Kompetenzen gesetzlich verankert werden, damit Community Health Nurses, Pflegefachpersonen (Advanced Practice Nurses) und Apotheker eigenverantwortlich tätig werden können. Ein einheitliches, unabhängig vom Versicherungsstatus geltendes Vergütungssystem soll dabei eine gleiche Behandlungsqualität für alle sicherstellen.
Laut der drei Verbände drohen ohne eine grundlegende Neuaufstellung der Primärversorgung Versorgungsengpässe und Qualitätsverluste. Primärversorgungszentren würden den Patienten in den Mittelpunkt stellen und die Ressourcen aller Gesundheitsberufe sinnvoll nutzen.
Auch der AOK-Bundesverband hat schon im Juli ein Konzeptpapier mit dem Titel „Von Anfang an gut versorgt: Eckpunkte für eine Primärversorgung in Deutschland“ vorgelegt. Für einen bedarfsgerechten Zugang zur Versorgung für Patienten und mehr Effizienz im System durch gezielte Steuerung schlägt die AOK darin zwei Instrumente vor. Zum einen soll die bestehende hausärztliche Versorgung verlässlicher werden und zu einem teambasierten Primärversorgungssystem weiterentwickelt werden. Zum anderen soll als neues Steuerungselement eine schnelle Ersteinschätzung des konkreten Bedarfs und der Dringlichkeit erfolgen, damit Patientenanliegen zielgerichteter an die richtigen Versorgungsebenen vermittelt werden können.
Diese Ersteinschätzung soll laut der AOK-Pläne in den Primärversorgungspraxen und flankierend bei den Leitstellen/Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) möglich sein. „Kernelement unseres Konzepts sind Primärversorgungspraxen als ein gut erreichbarer und verlässlicher Anlaufpunkt für Patientinnen und Patienten“, so die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann. Dort sollen Teams aus Ärzten, Pflegefachpersonen, Physician Assistants und weiteren Gesundheitsberufen eine umfassende Grundversorgung übernehmen und Patienten bei Bedarf weiter durch das System leiten. „Wir brauchen eine stabile Grundversorgung, damit die Bevölkerung das Vertrauen in ihre gesundheitliche Absicherung nicht verliert. Die teambasierte Aufstellung der bisherigen hausärztlichen Versorgung ist dafür eine wichtige Voraussetzung. In diesen Teams ist auch die Integration von telemedizinischen Angeboten besser möglich als in der Einzelpraxis.“
Sowohl Primärversorger als auch Fachärzte sollen in dem AOK-Modell weiter frei gewählt werden dürfen, Zugang zur fachärztlichen Versorgung sieht die Kasse allerdings erst nach qualifizierter Überweisung vor. „Mit Blick auf lange Wartezeiten auf Termine und die Ambulantisierungsziele der Krankenhausreform muss auch die fachärztliche Versorgung bedarfsgerecht ausgerichtet werden“, so Reimann. Ausnahmen beim Überweisungsvorbehalt sollen für Kinder- und Jugendarztpraxen, für die Frauenheilkunde sowie für chronisch Kranke und Früherkennungsuntersuchungen gelten. Damit GKV-Versicherte zudem schneller Termine bei Fachärztinnen und -ärzten erhalten, sollen Selbstzahlerleistungen künftig nur noch in ausgewiesenen Sprechstunden angeboten werden dürfen.
Für den Umbau der bestehenden hausärztlichen Versorgung zu einer umfassenden Primärversorgung soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem AOK-Konzept zufolge Mindeststandards für einen neuen Versorgungsauftrag definieren, der zur Grundlage für die ambulante Bedarfsplanung wird. Freiwerdende Hausarztsitze sollen dann ausschließlich nach den neuen Anforderungen dieses Versorgungauftrags besetzt werden, für Bestandspraxen werden Übergangsregelung gefordert.
Als weitere Systemschnittstelle sieht die AOK neben den Primärversorgern auch die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelten Leitstellen. Flankierend zur Primärversorgung sollen sie die Behandlungsdringlichkeit anhand eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens beurteilen und Patienten ebenfalls in die passende Versorgung vermitteln. Perspektivisch sei eine sektorenunabhängige ambulante regionale Versorgungsplanung erforderlich, in der die Kapazitäten der Primärversorgung, fachärztlichen Grund- und Spezialversorgung, des ambulanten Operierens und der ambulanten Leistungsanteile der Krankenhäuser übergreifend geplant werden, so der Kassenverband.
Der SpiFa warnte in der Debatte vor der Vorstellung, dass ein Primärarztmodell ohne digitale Ersteinschätzung in der herrschenden Versorgungsrealität funktionieren könne. „In einem Gesundheitssystem mit Millionen Patientenkontakten pro Woche ist es schlicht unrealistisch, alle Zugänge rein analog zu organisieren. Ohne digitale, ärztlich entwickelte Triage verlieren wir Zeit, Ressourcen und letztlich Versorgungsqualität“, erklärt hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. Aus Sicht des Verbands belaste ein Primärarztmodell ohne digitale Ersteinschätzung Ärzte durch unnötige Präsenzkontakte und blockiere damit die für wirklich dringliche Fälle benötigten Kapazitäten. Eine digitale Ersteinschätzung sei der Schlüssel zur Verbesserung der Effizienz des gesamten Systems. Es bedürfe funktionierender verbindlicher digitaler Instrumente, um den tatsächlichen Behandlungsbedarf und die Dringlichkeit noch vor dem ersten Arztkontakt zu prüfen und dann Patienten zielgerichtet in die richtige Versorgungsebene zu leiten, hieß es.
Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 14/2025. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!