BSG-Urteile verlangen Neuaufstellung von Prüf- und Abrechnungsprozessen

29.09.2025, SPS Germany GmbH
Krankenversicherung, Politik & Wirtschaft

Zentrale Abrechnungsprozesse in der GKV stehen an einem Wendepunkt. Mit den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 30. August 2023 und dem Rundschreiben des Bundesamts für Soziale Sicherung vom April 2024 wurde klargestellt: Wesentliche Prüfaufgaben müssen originär bei den Kassen verbleiben. Damit gerät ein System in Bewegung, das über Jahre durch umfangreiche Auslagerung geprägt war. Die Krankenkassen sind gefordert, bisher ausgelagerte Tätigkeiten zu überprüfen und zurückzuführen. 

„Jetzt geht es darum, Verantwortung zurück in die Kassen zu holen und zugleich moderne Hilfsdienste rechtssicher einzubinden“, so David Matusiewicz, Professor für Medizinmanagement, in einem neuen Whitepaper zur Neuordnung der Abrechnungs- und Prüfprozesse. „Der Rückbau dieser Strukturen ist herausfordernd, aber unerlässlich, um die Selbstverantwortung der Kassen und ihre Rolle im Versorgungssystem wieder zu stärken“, ergänzt Co-Autor Oliver Wibbe, Geschäftsführer von SPS Germany.

In dem Whitepaper beschäftigen sich die Autoren mit der Frage, wie Krankenkassen ihre Abrechnungsprozesse im Einklang mit der neuen Rechtslage stabil und zukunftsfähig organisieren können und geben eine:

•    Einordnung der aktuellen Rechtsprechung und ihrer Folgen für die GKV
•    Abgrenzung zwischen unzulässiger Aufgabenverlagerung und weiterhin möglicher Unterstützung
•    Übersicht über neue Anforderungen an Dienstleister

Das Whitepaper „Abrechnungs- und Prüfprozesse in der gesetzlichen Krankenversicherung – Neuordnung und Kriterien“ ist hier verfügbar. 

 

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