Wissenswertes aus dem Gesundheitswesen: Nachrichten, Hintergründe, Interviews und mehr...
Branchenrelevante Informationen regelmäßig in Ihrem Postfach
![]()
Quelle: AdobeStock_754978679
Seit dem 1. Oktober sind Ärzte in Praxen und Kliniken verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen und Dokumente wie Arztbriefe oder Laborbefunde dort zu speichern. Laut einer vom AOK-Bundesverband beauftragten forsa-Befragung befürwortet eine große Mehrheit der gesetzlich Versicherten in Deutschland (83 Prozent) diese Regelung zur verpflichtenden Befüllung, nur 14 Prozent lehnen sie ab. Allerdings zeigt die Befragung nach wie vor viel Informationsbedarf beim Thema ePA.
Die Mehrheit der Befragten (54 Prozent) gibt an, sich persönlich weniger gut oder gar nicht gut über die elektronische Patientenakte informiert zu fühlen. 45 Prozent sehen sich dagegen sehr gut oder eher gut informiert. Bei der Betrachtung der verschiedenen Altersgruppen zeigt sich eine Abweichung in der Gruppe der ältesten Befragten über 60 Jahre: Hier überwiegt mit 52 Prozent der Anteil derer, die sich sehr gut oder eher gut informiert fühlen. „Offenbar haben sich gerade die älteren Menschen, die häufiger von Erkrankungen betroffen sind und öfter in die Arztpraxis müssen, schon intensiver mit dem Thema ePA und den Vorteilen der Patientenakte auseinandergesetzt“, so Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.
ePA beim Arztbesuch bisher kaum Thema
Die befragten Versicherten, die seit Januar 2025 in ärztlicher Behandlung waren, sind bisher kaum mit dem Thema elektronische Patientenakte in Berührung gekommen: 84 Prozent von ihnen geben an, dass die ePA in der Arztpraxis bisher kein Thema gewesen sei. Neun Prozent berichten, dass sie schon vom Arzt oder Praxisangestellten darauf angesprochen worden seien, Sechs Prozent haben das Thema ePA selbst angesprochen. „Mit der Verpflichtung zur Befüllung und Nutzung der ePA ab dem 1. Oktober dürfte sich der Anteil der Versicherten, die mit dem Thema in Berührung kommen, deutlich erhöhen“, so die Prognose von Reimann. „Erst mit der aktiven Befüllung durch Arztpraxen und Kliniken kann sich der Nutzwert der ePA wirklich entfalten.“ Schon heute würden Ärzte beispielsweise berichten, dass die automatisch befüllte Medikationsliste in der ePA einen besseren Überblick über Medikamente ermögliche, die von Kollegen verordnet wurden. Wenn jetzt Dokumente wie Arztbriefe oder Laborbefunde hinzukommen würden und die letzten technischen Hürden überwunden seien, dürfte die Nutzung der elektronischen Patientenakte schnell zu einer selbstverständlichen Routine werden, schätzt Reimann.
Das Interesse der gesetzlich Versicherten an der Nutzung der ePA ist laut der Befragungsergebnisse jedenfalls groß: 88 Prozent der gesetzlich Versicherten geben an, Interesse daran zu haben, über ihre elektronische Patientenakte künftig Gesundheitsdaten wie beispielsweise Arztbriefe oder Laborbefunde einzusehen. Etwas weniger ausgeprägt ist das Interesse daran, in Zukunft selbst Dokumente in der eigenen ePA zu speichern und seinen Ärzten zugänglich zu machen: 63 Prozent stimmen hier eindeutig oder eher zu, 18 Prozent äußern sich ablehnend.
Auf die Frage, wer Informationen zur elektronischen Patientenakte bereitstellen sollte, sehen die Befragten vor allem die Krankenkassen in der Pflicht (92 Prozent), gefolgt von staatlichen Stellen wie dem Bundesgesundheitsministerium (75 Prozent), den ärztlichen Praxen (71 Prozent) und den Medien (53 Prozent). Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Altersgruppen: Von den jüngeren Befragten zwischen 18 bis 29 Jahren werden die Medien mit 73 Prozent deutlich häufiger genannt als von der ältesten Gruppe der Menschen über 60 Jahren (40 Prozent).
„Obwohl wir alle Versicherten zu diesem Thema angeschrieben haben und seit Monaten auf unseren Informationskanälen intensiv über das Thema aufklären, macht die Befragung immer noch einen großen Informationsbedarf deutlich“, so Reimann. Es sei kein Wunder, dass die Befragten die Krankenkassen im Lead sehen, man sei ja auch Anbieter der elektronischen Patientenakte.
Für die forsa-Befragung sind vom 18. August bis zum 4. September 2025 insgesamt 8.509 gesetzlich versicherten Personen ab 18 Jahren befragt worden. Es handelte sich um eine Kombination von telefonischer Befragung und Online-Erhebung.
Datenschutz-Probleme sollen gelöst werden
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßte zum Start der verpflichtenden ePA, dass bestehende Probleme mit dem Datenschutz insbesondere bei Kindern und Jugendlichen gelöst werden sollen. Ein wichtiger Punkt konnte bereits geklärt werden: Die ePA von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren muss nicht befüllt werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder das Kindeswohl dem Entgegenstehen. Im Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist nun zusätzlich eine gesetzliche Regelung vorgesehen, dass die Befüllungspflicht entfallen soll, wenn bei Patienten erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter gegen die Befüllung sprechen oder gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bei unter 15-Jährigen vorliegen. Leistungserbringer sollen in diesen Fällen die Gründe für eine Nichtbefüllung nachprüfbar in ihrer Behandlungsdokumentation protokollieren. Aus Sicht der BPtK ist diese gesetzliche Regelung unbedingt erforderlich, damit Psychotherapeuten die Befüllung der ePA im Interesse ihrer Patienten optimal umsetzen können. Die BPtK wirbt dafür, dass der Bundestag diese wichtige gesetzliche Klausel nun beschließt.
Darüber hinaus hält es die Kammer auch für erforderlich, den Schutz von Patienten, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in vollem Umfang zu gewähren. Deshalb müsse eine Lösung für die von der Krankenkasse in die ePA eingestellten Abrechnungsdaten gefunden werden. Denn auch aus diesen könnten sensible Informationen zur Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen hervorgehen.
Reinhardt sieht ePA als „lernendes System“
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt sagte, die ePA biete die große Chance, die Patientensicherheit zu stärken und die Behandlungsqualität weiter zu verbessern. Sie entfalte ihren vollen Nutzen aber nur, wenn sie vollständig und aktuell sei. Mit jedem Eintrag wachse ihr Wert – Behandlungen ließen sich besser koordinieren, Risiken schneller erkennen und Doppeluntersuchungen vermeiden. Umso wichtiger sei es, dass alle (niedergelassenen) Ärzte die ePA konsequent nutzen und mit relevanten Informationen füllen. Das gelte gleichermaßen für und Kollegen in den Krankenhäusern, wo die Umstellung der komplexen Softwaresysteme jedoch deutlich aufwendiger als in den Praxen sei. „Damit die ePA ein Erfolg wird, muss sie in der Praxis kontinuierlich besser werden. Wir brauchen ein unkompliziertes Meldesystem, über das Ärztinnen und Ärzte direkt aus ihrem Behandlungsalltag Feedback an die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen und Krankenhausinformationssystemen geben können. Auf diese Weise kann sich die ePA zu einem lernenden System entwickeln, das sich stetig verbessert und an die Bedürfnisse der Praxis anpasst,“ so Reinhardt.
Deutschland im Europa-Vergleich nur unteres Mittelfeld
Passend zum Stichtag 1. Oktober hat die Rhön Stiftung zum dritten Mal ein europäisches Ranking zum Stand der Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA) vorgelegt. Die von der inav GmbH durchgeführte Studie beleuchtet den aktuellen Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen und vergleicht die Fortschritte von 26 europäischen Ländern bei der Einführung und Nutzung der ePA. Wie bereits bei den ersten beiden Erhebungen der „European Scorecard“ der Jahre 2016 und 2018 führen mit Finnland und Dänemark auch dieses Mal zwei nordeuropäische Länder das Ranking an, sie zeigen laut der Untersuchung die fortschrittlichste Implementierung der ePA auf nationaler Ebene. Deutschland bewegt sich auf Platz 19 von 26 betrachteten Staaten zwar im unteren Mittelfeld, doch die Studie zeigt auch auf, dass die Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung der ePA gestellt sind. Besonders gut schneidet Deutschland im Bereich der rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) von 2020 und das Digital-Gesetz (DigiG), mit dem zum 1. Januar 2025 das so genannte Opt-out-Verfahren in Kraft trat, würden solide Grundlagen für die weitere Entwicklung schaffen, so die Autoren. „Bei der Betrachtung der Scorecard ist zu beachten, dass statistische Daten in der Regel erst mit mehrjähriger Verzögerung verfügbar sind“, so Dominika Urbanski-Rini, Studienleiterin der inav GmbH. „Das bedeutet, dass aktuelle politische Entwicklungen nicht immer angemessen abgebildet sind.“
Nachholbedarf hat Deutschland laut der Autoren vor allem in der Kategorie „Inhalte und Funktionen der ePA“. Hier kann das Ranking aus Sicht von Prof. Dr. Volker Amelung, Geschäftsführer des inav, dazu dienen, sich gerade von den Ländern inspirieren zu lassen, die mit ihrer Implementierungsstrategie besonders erfolgreich sind. Dazu gehöre beispielsweise Slowenien, das sich im Vergleich zum letzten Ranking im Jahr 2018 stark verbessert habe und nun den 5. Platz belege. „Slowenien zeigt eindrucksvoll, wie durch den Fokus auf die funktionale Ausgestaltung der ePA auch kleinere Länder zu Vorreitern werden können“, so Amelung.
Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 16/2025. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!