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Am 8. Oktober hat das Bundeskabinett – rund einen Monat nach dem ursprünglich vorgesehenen Termin – den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) beschlossen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte anlässlich des Beschlusses, an verschiedenen Stellen habe die ursprüngliche Reform den Praxischeck nicht bestanden. Mit dem KHAG bleibe das Ziel der Krankenhausreform – eine bessere Bündelung von Leistungen und mehr Qualität in der Versorgung – aber unangetastet. Mit dem KHAG sorge man dafür, „dass Krankenhäusern genügend Zeit bleibt, die neuen Qualitätsvorgaben auch umzusetzen. Damit machen wir die Reform der Krankenhausversorgung alltagstauglich.“
Genau diese „Alltagstauglichkeit“ wird von vielen Akteuren allerdings nach wie vor bezweifelt. Für die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind „substanzielle Verbesserungen, die die Krankenhausreform dauerhaft praxistauglich machen sollten,“ im beschlossenen Entwurf nicht zu finden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung fordert die Politik auf, zum ursprünglichen Ziel der Reform zurückzukehren und die verbindlichen Qualitätsstandards zu stärken, um die Patientensicherheit in ganz Deutschland zu gewährleisten. Es müsse darum gehen, die Spezialisierung von Krankenhäusern zu fördern und zugleich eine gute Grundversorgung flächendeckend zu sichern, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Der Verband der Krankenhausdirektoren (VKD) vermisst weiterhin Planungssicherheit und sieht keinen verlässlichen Rahmen für die Krankenhäuser.
Der beschlossene Entwurf sieht zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung, vor allem im ländlichen Raum, erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vor. Die zuständigen Landesbehörden sollen künftig innerhalb ihres eigenen Beurteilungsspielraumes und im Einvernehmen (vorher: im Benehmen) mit den Krankenkassen selbst über die Erforderlichkeit von Ausnahmen entscheiden. Dabei sollen sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden sein. Die Leistungen der Krankenhausbehandlung, für die jeweils Qualitätskriterien als Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität festgelegt werden, werden in 61 (statt der ursprünglich vorgesehenen 65) Leistungsgruppen unterteilt. Die Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie werden zur Aufrechterhaltung einer patienten- und bedarfsgerechten flächendeckenden Versorgung angepasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann soll künftig für einzelne Indikationsbereiche eine niedrigere als die bisher vorgesehene Fallzahlgrenze für die Auswahl von Krankenhäusern festlegen, die künftig einem partiellen Abrechnungsverbot unterliegen sollen. Dadurch soll verhindert, werden dass möglicherweise sogar zertifizierte Zentren von der Versorgung ausgeschlossen werden. Der bisher aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierende Anteil am Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) von bis zu 25 Milliarden Euro über zehn Jahre (bis zu 2,5 Mrd. Euro pro Jahr) soll nunmehr, wie schon im Koalitionsvertrag vereinbart, aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Für die ersten vier Jahre soll der Bund jährlich laut Entwurf zudem zusätzlich eine Milliarde Euro zur Entlastung der Länder übernehmen. Aus den Mitteln des KHTF sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können – ausschließlich jedoch für krankenhausbezogene Strukturmaßnahmen. Die Einführung der Vorhaltevergütung wird mit den Regelungen des KHAG um ein Jahr verschoben. Die im Rahmen der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeträge treten ebenfalls ein Jahr später in Kraft. Die geltenden Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe werden in der Folge um ein Jahr verlängert.
Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß, kritisierte, dass das jetzt vorgelegte Gesetz zur Reformanpassung „die Erfordernisse dauerhaft verlässlicher Rahmenbedingungen, einer stabilen Finanzierung und des dringend notwendigen Abbaus von Bürokratie“ nicht erfülle – die Reform verfehle die selbst gesteckten Ziele der Politik. Von den eingeforderten Gestaltungsspielräumen für die Länder sei nur wenig umgesetzt worden. Ausnahmen von den bundesweiten Personal- und Strukturvorgaben für die Leistungsgruppen dürften die Länder nur im Einvernehmen mit den Krankenkassen und befristet für drei Jahre machen. „Die Kompetenz zur Krankenhausplanung, einem verfassungsrechtlich den Ländern zugeordneten Politikfeld, üben künftig Bund und Krankenkassen aus“, so Gaß.
Scharfe Kritik auch an der Vorhaltefinanzierung: „Alle wissen, dass die vorgesehene Vorhaltefinanzierung ihren eigentlichen Zweck, bedarfsnotwendige Versorgungsangebote zu sichern, nicht erfüllen wird,“ betonte Gaß. Diese Kritik wird übrigens praktisch branchenübergreifend, auch von Kassenseite, geteilt. Die Einführung dieser heute schon gescheiterten Finanzierungskonzeption erst einmal zu verschieben, sei ein Feigenblatt, aber keine Lösung, so Gaß. „Wohlklingende Wortschöpfungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier kein einziger Euro für die Vorhaltung der Krankenhäuser fließen wird.“
Weiter sagte er: „Von Bürokratieabbau und Deregulierung sind wir durch das heute im Kabinett beschlossene Gesetz weiter weg denn je. Sogar der völlig untaugliche Klinikatlas soll weiter genutzt werden, um durch manipulative Eingriffe in die Daten kleinere Standorte öffentlich abzuqualifizieren.“ Insgesamt sei das Gesetz eine Enttäuschung für alle diejenigen, die sich erhofft hatten, dass innovative Patientenversorgung gefördert, Krankenhäuser von Bürokratie entlastet, die Etablierung Telemedizinischer Angebote erleichtert und regionale Versorgungsverbünde gestärkt werden.
Die Universitätsklinika erkennen gegenüber dem Referentenentwurf Fortschritte und betonten, dass der Reformpfad mit klarem Fokus auf Qualität, Spezialisierung und konsequenten Strukturwandel nicht verlassen werden dürfe. Länder und Kassen dürften nur wirklich erforderliche Ausnahmen in begrenztem Umfang zulassen. Erfreut zeigte sich der Verband der Universitätskliniken Deutschlands (VUD) über die erweiterte Förderfähigkeit der Universitätsklinika im Transformationsfonds – damit werde „eine für die Hochschulmedizin zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt und die besondere Rolle der Universitätsklinika beim anstehenden Transformationsprozess angemessen berücksichtigt.“
„Die stärkere Einbeziehung der Universitätsklinika in den Transformationsfonds ist ein entscheidender Schritt für das Gelingen der Reform“, betonte Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD. „Damit können Universitätsklinika künftig ihrer Rolle noch besser nachkommen, indem sie Vernetzung und Bündelung von Versorgungsstrukturen mit voranbringen. Sie werden so ihren Beitrag zur Transformation und besseren Vernetzung der Versorgung leisten können. Damit lässt sich der Strukturwandel jetzt konsequent und zügig auf den Weg bringen.“
Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-SV kritisierte besonders die vorgesehene Ausweitung der Ausnahmemöglichkeiten. Die Behandlungsqualität dürfe nicht davon abhängen, in welchem Bundesland jemand ins Krankenhaus komme – genau das drohe nun aber. Völlig unverständlich sei die geplante Streichung von bundeseinheitlichen Erreichbarkeitsvorgaben für Ausnahmen bei Qualitätskriterien. Sie fordert einen Fokus auf bundeseinheitliche Vorgaben. „Die Bundesländer berufen sich auf ihre Planungskompetenz, zahlen aber seit über 50 Jahren nicht einmal ihre gesetzlich vorgesehenen Investitionen für ihre Krankenhäuser. Es ist Zeit, auf Bundesebene die Verantwortung zu übernehmen und nicht länger zu warten,“ so Stoff-Ahnis.
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands (KKVD), kritisierte scharf befristete Ausnahmeregeln und zu starre Vorgaben. „Insbesondere kleine, systemrelevante Kliniken sehen sich damit kaum lösbaren Herausforderungen gegenüber und schauen in eine ungewisse Zukunft.“ Das aktuelle Modell der Vorhaltebudgets setze beispielsweise durch seine Koppelung an Mindestvorhaltezahlen neue Fehlanreize. Insgesamt werde mit dem Kabinettsbeschluss „deutlich, dass hier der kleinste politische Kompromiss gefunden werden musste. Nicht einmal dem dringenden und daher einheitlichen Aufruf der Länder mit inhaltlichen Minimalpositionen zur Nachbesserung wurde auf Bundesebene gefolgt“, so Rümmelin. Die einzige maßgebliche Verbesserung sieht der KKVD bei der Anpassung der Definition von Fachkrankenhäusern, die künftig auf der Krankenhausplanung der Länder basieren soll. „Das sind wichtige Verbesserungen für die Fachkrankenhäuser. Dieses offene Ohr für praktische Umsetzungsfragen hätten wir uns auch in anderen Bereichen der Krankenhausreform gewünscht. Stattdessen will die Bundesregierung auf Sicht fahren und die absehbaren Probleme mit kurzfristigem Krisenmanagement auffangen. Um dies zu ändern, muss das Parlament das KHAG an weiteren wichtigen Stellschrauben nachjustieren. Dazu gehören insbesondere die Vorhaltefinanzierung, die Versorgungssicherheit auf dem Land und mehr Spielräume für Kooperationen. Nur dann kann die Krankenhausreform zu einem tragfähigen Zukunftsmodell für die Patientenversorgung werden, insbesondere in ländlichen Räumen“, so Rümmelin.
Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 17/2025. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!