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Wir haben einen Medizinischen Kühlschrank verkauft, der bei uns 7 Monate auf Lager stand. Das Gerät wird vom Hersteller ohne Prüfprotokoll geliefert. Der Kunde hat beim Hersteller angefragt, um ein Prüfprotokoll zu bekommen. Der Hersteller hat dem Kunden ein Prüfprotokoll geschickt, welches jedoch schon ein Jahr alt ist. Jetzt verlangt der Kunde eine aktuelle DGUV Prüfung von uns.
Wie verhält sich das? Meiner Meinung nach braucht das Gerät erst eine DGUV Prüfung nach 12 bzw 24 Monaten ab Rechnungsdatum. Liege ich da falsch?
Antwort:
Die Prüfung medizinischer Geräte nach DGUV Vorschrift 3 ist eine sicherheitstechnische Prüfung aller medizinischen Geräte und Anlagen und mit einem hohen Maß an Verantwortung und Know-how verbunden. Die Prüfung erfolgt nach DIN EN 62353 VDE 0751 und muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden und ist eine Pflichtprüfung.
Die Prüffristen für Medizintechnik gestalten sich unterschiedlich. Sie reichen von 6 bis 24 Monate. Die Prüffristen sind abhängig vom Gerät selbst, den Empfehlungen des Herstellers und der Gefährdungsbeurteilung, die der Prüfer erstellt. Allgemein gilt aber immer, dass eine Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Veränderung und Reparatur stattfinden muss.
Die DGUV-Prüfung hat somit vor Erstbetriebnahme zu erfolgen, insbesondere dann, wenn das Prüfprotokoll des Herstellers schon ein Jahr alt ist. Maßgebend ist auch nicht das Rechnungsdatum, sondern das Alter des Prüfprotokolls.