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Am 10.09.2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Das KRITIS-Dachgesetz zielt darauf ab, bundesweit einheitliche Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen zu schaffen. Es ist Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2557, die die Resilienz kritischer Einrichtungen stärken soll.¹
Ebenfalls am 10.09.2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Regelung und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ auf den Gesetzgebungsweg gebracht.²
Damit soll das Cybersicherheitsrecht endlich europakonform in Deutschland umgesetzt werden. Man rechnet mit Ende 2025/Anfang 2026. Eigentlich hätten die beiden EU-Richtlinien bereits im Oktober 2024 umgesetzt werden müssen.
Die Grundzüge des KRITIS-Dachgesetzes sind im Newsletter HHL 3/2024 behandelt. Sobald die Gesetze verabschiedet sind, werden die Grundzüge hier dargestellt.
¹ Im Internet aufgerufen am 11.11.2025 unter BMI - Presse - Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz.
² Im Internet aufgerufen am 11.11.2025 unter Deutscher Bundestag - Gesetz zur Informationssicherheit in der Bundesverwaltung.