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Der Entwurf des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) liegt vor und zielt darauf ab, die Marktüberwachung von Künstlicher Intelligenz in Deutschland zu regeln. Die Bundesnetzagentur wird als zentrale Marktüberwachungsbehörde etabliert, die auch als Beschwerdestelle fungieren soll.¹
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 trat am 1. August 2024 in Kraft, und Deutschland hatte eigentlich bis zum 2. August 2025 die notwendigen Strukturen zu schaffen.
Der Entwurf enthält Regelungen zur Innovationsförderung und zur Durchführung der KI-Verordnung, einschließlich der Errichtung von KI-Reallaboren.²
Es gibt jedoch Kritik an der Verfassungs- und Europarechtsmäßigkeit des Entwurfs, insbesondere zur Zuständigkeit der Bundesnetzagentur.³ Die Umsetzung der KI-VO in Deutschland bleibt damit unklar.⁴
Allerdings wird die KI-VO am 02. August 2026 vollständig in Kraft treten. Auf der Homepage der Bundesnetzagentur sind im KI-Desk bereits alle wichtigen Informationen aufgenommen.⁵
¹ Im Internet am 10.11.2025 aufgerufen unter Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung - Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
² Im Internet am 10.11.2025 aufgerufen unter UPDATE: Der Referentenentwurf zum KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz.
³ Im Internet am 10.11.2025 aufgerufen unter Die neue KI-Verordnung: Herausforderungen und Chancen für Deutschlands Marktüberwachung - legitimis GmbH.
⁴ Im Internet am 10.11.2025 aufgerufen unter KI: Wer übernimmt die Marktüberwachung in Deutschland?.
⁵ Im Internet am 10.11.2025 aufgerufen unter Bundesnetzagentur - KI.