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Einen recht steinigen Weg hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) hinter sich – doch jetzt hat der Bundestag das Gesetz, mit dem die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Anpassung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) umgesetzt werden sollen, beschlossen. Monatelange Diskussionen zwischen den Beteiligten sind damit fürs Erste beendet. Es wird erwartet, dass das Gesetz Ende März auch vom Bundesrat abgenickt wird. Der Gesundheitsausschuss hatte zwei Tage vor dem Beschluss am 6. März noch 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf mit teils weitreichenden Regelungen angenommen. Dabei geht es unter anderem um mehr Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie um verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen. Die Reaktionen aus der Branche gehen über ein breites Spektrum – die Krankenkassen schätzen es als mehr oder weniger akzeptablen Kompromiss ein, die Krankenhäuser sehen wichtige Fragen ungeklärt und aufgeschoben. Vor allem die Vorhaltevergütung sorgt durch die Bank für negatives Feedback, kaum ein Stakeholder hält sie in der vorgesehenen Form für praxistauglich.
Im Schulterschluss von Bund und Ländern sei es gelungen, ein Reformpaket zu erarbeiten, das nicht an den grundsätzlichen Zielen der Krankenhausreform rüttele, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) anlässlich des Beschlusses. Die Menschen müssten sich auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, ganz gleich, ob sie auf dem Land oder in der Stadt leben würden, so Warken weiter. Spezialisierte, komplexe Eingriffe müssten aber dort stattfinden, wo die Kompetenz für das beste Behandlungsergebnis vorhanden sei. Genau das werde mit dem KHAG erreicht.
Unter anderem sollen mit dem Gesetz die Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten von Kliniken angepasst und dadurch der Gestaltungsspielraum der Länder erweitert werden. Die Einführung der weiterhin scharf kritisierten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben, so dass die volle Finanzwirksamkeit erst ab dem Jahr 2030 eintreten soll. Die geltenden Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe sollen in der Folge für ein Jahr weitergeführt werden. Die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eingeführten Leistungsgruppen sollen auf die 60 Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen zuzüglich der Leistungsgruppe „Spezielle Traumatologie“ festgelegt werden. Die Einhaltung der am jeweiligen Krankenhausstandort einschlägigen Pflegepersonaluntergrenzen wird zum Qualitätskriterium für die Zuweisung aller Leistungsgruppen. In einer Regelung zum Pflegebudget wird klargestellt, dass die Kosten für Tätigkeiten, die nicht der unmittelbaren Patientenversorgung dienen, insbesondere hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Aufgaben, nicht im Pflegebudget zu berücksichtigen sind. Die Definition von Fachkrankenhäusern soll künftig bundeseinheitlich vereinbart werden – eine Frist bis 2029 ist vorgesehen. Bis diese Definition steht, wird den Ländern bei der Zuordnung der Kliniken ein weitreichender Ermessensspielraum eingeräumt. Die Hybrid-DRGs sollen 2027 auch wieder Kinder und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen können, der durch das KHVVG verankerte Ausschluss wird gestrichen. Der vielfach kritisierte Bundes-Klinik-Atlas soll künftig vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht werden –die Bürger könnten sich damit auch künftig unabhängig und transparent über die Qualität der stationären Versorgung informieren, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte nach dem Beschluss, dass wichtige Fragen verschoben statt beantwortet werden. Das betreffe insbesondere ungelöste Probleme der Finanzierung. Immerhin gebe es nun Planungssicherheit, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß. Was bleibe, sei die wirtschaftliche Unsicherheit. „Allen voran wird uns das nach wie vor völlig untaugliche Konzept der Vorhaltefinanzierung beschäftigen, das seinen Weg unverändert aus der Lauterbach-Zeit in den Kompromiss gefunden hat. Das seinerzeit postulierte Ziel, bedarfsnotwendige Krankenhäuser in der Fläche trotz geringer Fallzahlen zu sichern, erfüllt es nicht ansatzweise. Im Gegenteil, die Finanzierung stützt sich weiterhin auf Fallzahlen.“ Eine auch politisch gewünschte Folge der Krankenhausreform werde sein, dass kleinere Kliniken Patienten an größere verlieren. Um die Frage, wie sich diese Krankenhäuser zukünftig finanzieren sollen, drückten sich die Verantwortlichen leider weiterhin. Gaß betonte, dass die Politik in Sachen Vorhaltefinanzierung und Sicherung der auskömmlichen Betriebskostenfinanzierung kurzfristig nachliefern müsse, wolle sie weitere Schieflagen in der Versorgungslandschaft vermeiden. „Leider sucht man im Kompromiss zur Krankenhausreform vergeblich auch nur den kleinsten Ansatz von Entbürokratisierung“, so Gaß – die DKG sieht in einer nachhaltigen Entbürokratisierung und Deregulierung den größten Hebel zur Entlastung der Mitarbeitenden und zur Beschränkung des Kostenanstiegs in den Krankenhäusern.
Der Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, Helge Engelke, sagte: „Viele Kliniken müssen jetzt weitreichende Investitions- und Personalentscheidungen treffen, ohne Gewissheit über ihre künftige Leistungsstruktur zu haben. Ohne klare Übergangsregelungen und eine tragfähige Finanzierung droht die Reform zu einem erheblichen Belastungstest für zahlreiche Standorte zu werden. Planungssicherheit ist Voraussetzung für Versorgungssicherheit.“ Die NKG fordert Bund und Länder auf, offene Fragen zügig zu klären, die Pflegefinanzierung nachhaltig zu sichern und bürokratische Belastungen zu reduzieren. Ein geordneter Strukturumbau gelinge nur mit wirtschaftlicher Stabilität, ausreichenden Personalressourcen und realistischen regulatorischen Vorgaben.
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland (kkvd) sagte: „Die Krankenhausreform wird die Strukturen der Versorgung spürbar verändern. In der praktischen Umsetzung wird sich zeigen, ob die Krankenhäuser mit den neuen Rahmenbedingungen arbeiten können und ob notwendige Anpassungen rechtzeitig vorgenommen werden.“ Zum Beispiel mit den möglichen Ausnahmen bei den Leistungsgruppen-Vorgaben seien richtige Anreize gesetzt worden. „Nach sechs Jahren ist jedoch definitiv Schluss. Entscheidend wird daher sein, wie viel der ambulante Bereich und alternative Versorgungsangebote tatsächlich in wenigen Jahren auffangen können.“ Der kkvd sieht mit dem KHAG zumindest eine gewisse Planungssicherheit für die Krankenhäuser erreicht, doch vielerorts würden die Perspektiven unklar bleiben. Rümmelin: „Das Konzept der Vorhaltefinanzierung ist leider unverändert geblieben, eine Auswirkungsanalyse liegt weiterhin nicht vor. Die Kliniken müssen daher in zentralen Fragen weiter auf Sicht fahren. Im nun laufenden Umstellungsprozess auf die neue Vergütungssystematik kommt es drauf an, Fehlsteuerungen zu vermeiden, die zu Versorgungslücken führen könnten.“ Auch die zwei-Kilometer-Standortregelung sei nicht angepasst worden. Positiv sei hingegen, dass den Ländern nach der Verkündung der Mindestvorhaltezahlen mehr Zeit für ihre Planungen eingeräumt worden sei.
„Die Umsetzung der Reform bleibt für die Krankenhäuser dennoch eine große Herausforderung. Um ihnen den Rücken zu stärken, muss die ausufernde Bürokratie endlich spürbar reduziert werden. Beim Pflegebudget brauchen wir eine praktikable Lösung, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientiert. Der im KHAG eingeschlagene Weg führt dahingegen zu neuer Bürokratie und Auslegungsstreitigkeiten mit den Kassen. Bund und Länder müssen den Kliniken nach der Planungssicherheit nun auch klare und verlässliche Perspektiven schaffen“, so Rümmelin.
Auch der Marburger Bund (MB) sieht die Krankenhausreform in vielen Bereichen als Ausdruck einer Überregulierung. So seien Mindestvorhaltezahlen in keiner Weise zu begründen, da den Krankenhäusern über die Zuteilung von Leistungsgruppen ohnehin Mindestanforderungen auferlegt würden. Das Gesetz enthalte darüber hinaus zahlreiche unnötige Meldepflichten und eine Vielzahl von Detailvorgaben, die zusätzlichen Zeitaufwand für die Beschäftigten bedeuteten. „Diese Zeit fehlt dann in der unmittelbaren Patientenversorgung“, so die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna. Der Verband sieht außerdem mit Sorge, dass durch den Wegfall von Krankenhauskapazitäten auch vielfach Weiterbildungsstellen verloren gehen könnten. „Wenn Leistungsangebote gebündelt und Standorte verändert werden, darf das nicht zulasten der Weiterbildung gehen. Es liegt nun an den Ländern, bei der Zuteilung von Leistungsgruppen gezielt Weiterbildungsverbünde zu stärken und Krankenhäuser zu bevorzugen, die sich an regionalen und sektorenübergreifenden Verbünden beteiligen, insbesondere wenn diese von der jeweiligen Landesärztekammer anerkannt sind“, so Johna.
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, sieht in den jetzt beschlossenen Regelungen einen akzeptablen Kompromiss, erwartet aber angesichts der angespannten Finanzlage der GKV weitere Reformschritte im Bereich der Krankenhausfinanzierung. Die von den Ländern verhandelten langen Umsetzungsfristen und Ausnahmen von den Qualitätsvorgaben für die Kliniken würden den Reformprozess verlangsamen werden, so Reimann. „Nun hoffen wir, dass der Kompromiss Ende März auch den Bundesrat passiert, damit alle Beteiligten Planungssicherheit haben und sich endlich an die konkrete Umsetzung der Reform machen können.“ Mit Blick auf das zentrale Reformziel sei aber auch klar, dass das KHAG nicht das letzte Reformgesetz im Krankenhausbereich sein werde. Die Einführung einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung und die Begrenzung der Pflegebudgets würden auf der Agenda bleiben.
Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 04/2026. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!