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Seit einigen Tagen kursiert der als „Osterüberraschung“ veröffentlichte Referentenentwurf für ein neues Digitalgesetz aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) gibt der gematik mehr Befugnisse, stärkt die elektronische Patientenakte (ePA) und bringt die Umsetzung des European Health Data Space (EHDS) voran. Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf das im Koalitionsvertrag angekündigte Primärversorgungsmodell mit digitalen Zugangsmöglichkeiten und weiteren Aspekten vorbereitet.
Der Entwurf stellt einen tiefen Eingriff in die Grundarchitektur des digitalen Gesundheitswesens dar. Was in den vergangenen Jahren in Einzelschritten aufgebaut wurde – ePA, E-Rezept, TI – wird hier erstmals systematisch miteinander verzahnt und auf ein neues Zielbild ausgerichtet: ein datenbasiertes, digital gesteuertes Versorgungssystem.
Im Zentrum dieser Neujustierung steht die ePA. Sie wird im Entwurf konsequent aus ihrer bisherigen Rolle als „Dokumentenablage“ herausgelöst und funktional neu definiert. Künftig soll sie nicht nur Informationen vorhalten, sondern aktiv den Zugang zur Versorgung strukturieren.
Kern dieses Ansatzes ist der Aufbau eines digitalen Weges für den Versorgungseinstieg: Versicherte sollen über die ePA-Anwendung zunächst eine standardisierte Ersteinschätzung durchlaufen und anschließend – abhängig vom Ergebnis – direkt in die Terminvermittlung geleitet werden können. Damit entsteht erstmals ein verbindlich digital strukturierter Zugangspfad in die ambulante Versorgung, der perspektivisch eng mit dem geplanten Primärversorgungssystem verzahnt ist. Vorgesehener Starttermin ist der 1. Februar 2028 – ab diesem Tag soll in der ePA ein eigener Funktionsbereich verfügbar sein, über den Patienten bundesweit zu einer „bundeseinheitlichen, standardisierten Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen“ weitergeleitet werden.
Diese Verschiebung ist konzeptionell weitreichend. Die ePA wird zur patientenseitigen Plattform, über die Versorgung gesteuert, priorisiert und dokumentiert werden kann. Entsprechend bewerten auch die Krankenkassen diese Entwicklung als zentral. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, kommentierte: „Die elektronische Patientenakte wird so immer mehr zum Dreh- und Angelpunkt für den Einstieg in die Versorgung.“
Die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, sagten in einer ersten Reaktion auf die Medienberichte zum GeDIG, mit dem multimedial angelegten System der 116117 würden KBV und Kassenärztliche Vereinigungen über millionenfach bewährte Kanäle für digitale Ersteinschätzungen sowie Terminvermittlungen verfügen. Es sei daher richtig, diesem bereits vorhandenen System eine Schlüsselrolle zuzuweisen. „Wenn Politik gleichzeitig die Rolle der elektronischen Patientenakte (ePA) aufwerten will, muss sie und müssen vor allem die Krankenkassen die Akzeptanz und Verbindlichkeit der ePA bei den Bürgerinnen und Bürgern erheblich steigern.“ Allein auf die ePA zu setzen, sei jedoch realitätsfern. Für die Durchführung einer eÜberweisung werde ein Versorgungsfachdienst in der Telematikinfrastruktur benötigt, über den alle notwendigen Informationen weitergegeben werden können, unabhängig davon, ob der Patient eine ePA besitze oder nicht.
Für die Anbieter digitaler Terminbuchungsplattformen sind im Entwurf schärfere Vorgaben vorgesehen. KBV und GKV-Spitzenverband sollen Anforderungen hinsichtlich Informationssicherheit, Datenschutz, Barrierefreiheit und für den diskriminierungsfreien Zugang an sie vereinbaren. Die kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses sowie eine „an finanziellen Beiträgen von Versicherten oder Leistungserbringern oder Dritten“ ausgerichtete Terminvergabe soll ausgeschlossen werden.
Mit der Plattformlogik geht eine zweite zentrale Veränderung einher: Digitalisierung wird nicht mehr primär als Effizienzthema adressiert, sondern als Instrument zur Steuerung von Patientenströmen und Versorgungsprozessen. Die vorgesehene elektronische Überweisung ist dafür ein entscheidendes Bindeglied. Ab September 2029 sollen Überweisungen von Vertragsärzten verpflichtend digital ausgestellt, abgerufen und über die Telematikinfrastruktur (TI) übermittelt werden. Das BMG erwartet sich davon deutliche Effizienzgewinnen und Einsparungen. In Verbindung mit der verpflichtenden Nutzung der Telematikinfrastruktur entsteht ein durchgängiger digitaler Behandlungspfad, der sowohl organisatorisch als auch datenlogisch konsistent ist.
Parallel dazu werden digitale Kommunikationswege verbindlich gemacht. Anwendungen wie KIM werden faktisch zum Standardkanal, wodurch die bislang fragmentierte Kommunikation im Gesundheitswesen vereinheitlicht werden soll. Auch hier zeigt sich der Paradigmenwechsel: Freiwilligkeit weicht regulatorischer Verbindlichkeit.
Noch deutlicher wird der Systemwechsel im Umgang mit Gesundheitsdaten. Der Entwurf löst sich sichtbar von der bisherigen Logik einer restriktiven Datennutzung und etabliert stattdessen ein Modell, das Nutzung als Regelfall vorsieht – eingebettet in formalisierte Schutzmechanismen.
Dafür sollen die Befugnisse der Krankenkassen ausgeweitet werden. Sie sollen künftig nicht nur vorhandene Sozialdaten umfassender auswerten dürfen, sondern auch zusätzliche gesundheitsbezogene Informationen erheben, etwa zu Lebensstilfaktoren oder Risikoprofilen – sofern Versicherte einwilligen. Diese Daten können wiederum in die ePA zurückgeführt werden, wodurch ein erweiterter Datenkreislauf entsteht.
Die Nutzung dieser Daten wird dabei funktional erweitert. Kassen sollen Versicherte gezielt auf individuelle Risiken hinweisen und passende Versorgungsangebote unterbreiten können. Der Entwurf verankert damit eine aktivere, datengetriebene Rolle der Krankenkassen im Versorgungsgeschehen.
Flankiert wird das durch neue Instrumente wie Reallabore. Diese ermöglichen es den Kassen, über bis zu neun Jahre datenbasierte Versorgungsansätze unter regulatorischer Aufsicht zu erproben – einschließlich der Nutzung personenbezogener Daten. Damit wird erstmals ein strukturierter Experimentierraum für datengetriebene Innovation geschaffen.
Parallel zur Versorgung wird die Sekundärnutzung von Daten deutlich ausgebaut. Der Entwurf schafft die Voraussetzungen für ein nationales Gesundheitsdatenökosystem, das zugleich an den europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) anschlussfähig ist.
Ein zentrales technisches Element ist die Einführung einer einheitlichen Forschungskennziffer, die eine datenschutzkonforme Verknüpfung unterschiedlicher Datenquellen ermöglichen soll. Ziel ist es, Datensilos aufzubrechen und Forschung sowie Systemsteuerung auf eine breitere Datengrundlage zu stellen.
Die Nutzung soll ausdrücklich auch die Entwicklung von KI-Systemen umfassen. Im Entwurf heißt es, dass „im Rahmen der erlaubten Datenverarbeitung zur medizinischen, rehabilitativen und zur pflegerischen Forschung auch die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen im Gesundheitsbereich miterfasst ist“. Damit wird klargestellt, dass datengetriebene Innovation – einschließlich algorithmischer Entscheidungsunterstützung – integraler Bestandteil der künftigen Gesundheitsversorgung sein soll.
Ein weiterer zentraler Aspekt betrifft die Governance der digitalen Infrastruktur. Die gematik wird im Entwurf deutlich aufgewertet und erhält weitreichende Steuerungs- und Eingriffsrechte. Sie soll künftig zentrale Komponenten ausschreiben (aber nicht mehr selbst entwickeln), betreiben und bei Störungen direkt intervenieren.
Diese Aufwertung wird in der Branche in ersten Reaktionen ambivalent gesehen. Einerseits verspricht sie mehr Verbindlichkeit und Stabilität, andererseits verschiebt sie die Balance zwischen Selbstverwaltung und zentraler Steuerung. Entsprechend kritisch wird dies auch von Kassenseite bewertet: Die gematik erhalte „eine Fülle neuer Aufgaben und Möglichkeiten, ohne dass es im Gegenzug ausreichend Transparenz und Kontrollmöglichkeiten durch die Krankenkassen gibt“, so. die AOK-BV-Vorstandsvorsitzende Reimann.
Im Entwurf ist mit Blick auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) vorgesehen, dass diese künftig den Kern von Versorgungsprozessen im Zusammenhang mit telemedizinischem Monitoring bilden können sollen, um Parallelstrukturen zu vermeiden. Im Entwurf heißt es: „Für DiGA wird damit die Entwicklungsperspektive hin zu Versorgungsszenarien wie Telemonitoring und digital gestützter Chronikerversorgung deutlich gestärkt.“ Aus Sicht der Branche bestehe hier jedoch die Gefahr einer Überlastung des bestehenden Systems – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, mit denen DiGA-Hersteller bereits konfrontiert sind, so Natalie Gladkov, Digital-Expertin des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed). Laut dem Referentenentwurf soll der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) übrigens von seiner Pflicht, einen Bericht über die Versorgung mit DiGA zu erstellen (§ 33a Absatz 6 SGB V) entbunden werden. Stattdessen soll der GKV-SV in Zukunft die im Rahmen der Berichterstattung erhobenen anonymisierten und aggregierten Rohdaten an das BMG melden. Die Veröffentlichung der Daten soll das Ministerium dann unmittelbar vornehmen. Das soll etwa auch über die Gesundheitsberichterstattung des Bundes erfolgen können, um einen umfassenden Datenzugang und die Nachnutzbarkeit der Daten zu gewährleisten.
Auffällig am GeDIG ist die gleichzeitige Öffnung und Verdichtung des Systems. Auf der einen Seite werden neue Spielräume geschaffen – für Datennutzung, für Innovation, für neue Versorgungsmodelle. Auf der anderen Seite steigen die regulatorischen Anforderungen deutlich: Interoperabilität wird verpflichtend, Kommunikationswege standardisiert, Zugangsprozesse strukturiert.
Diese Doppelbewegung ist kein Widerspruch, sondern Ausdruck eines neuen Steuerungsansatzes. Der Staat definiert stärker als bisher die infrastrukturellen und prozessualen Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich Innovation entfalten soll.
Der GeDIG-Entwurf markiert einen Übergang von einer additiven Digitalisierung hin zu einer systemischen Transformation. Die Kombination aus Plattformlogik (ePA), datengetriebener Steuerung (Kassen, Forschung) und zentralisierter Infrastruktur (TI, gematik) deutet auf ein zukünftiges Gesundheitswesen hin, das stärker integriert, stärker gesteuert und stärker datenbasiert sein soll.
Für die Akteure im System bedeutet das vor allem eines: Die Spielräume für eigene Lösungen bleiben bestehen, bewegen sich aber zunehmend innerhalb klar definierter digitaler und regulatorischer Leitplanken.
Der Entwurf ist unter anderem hier verfügbar.
Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 06/2026. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!