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Nachdem die Finanzkommission Gesundheit (FKG) kürzlich ihre Einsparungsvorschläge präsentiert hat, möchte die Regierungskoalition nun schnell ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen.
Bereits Ende April wolle man eine Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage der Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit beschließen, hieß es in einer Pressemitteilung der Bundesregierung. Ziel sei es, die Beiträge zu stabilisieren und die Ausgaben zu begrenzen. Im Ergebnis sei dies „eine der größten Sozialstaatsreformen unseres Landes“, wozu alle Leistungsbereiche einen Beitrag leisten müssten, so der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). „Wir haben diese Ideen, die Vorschläge der Kommission im Grundsatz gebilligt und das Ministerium beauftragt, den Gesetzentwurf jetzt fertigzustellen“, sagte Merz. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte am 14. April, „über drei Viertel“ der Vorschläge der Kommission sollen umgesetzt werden. Für 2027 sind Einsparungen in Höhe von 20 Milliarden Euro vorgesehen. Die Kommission hatte insgesamt 66 Einsparvorschläge gemacht, die zusammengenommen eine Gesamtfinanzwirkung in Höhe von 42,3 Milliarden Euro für das Jahr 2027 hätten, die bis 2030 auf 63,9 Milliarden Euro wachsen würde.
Eine der Maßnahmen mit der größten Finanzwirkung hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) allerdings abgelehnt – die empfohlene Anhebung der Bundesmittel zur Finanzierung von Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden, die für das kommende Jahr rund zwölf Milliarden Euro ausmachen würde. Die Übernahme dieser Kosten fordern unter anderem die Gesetzlichen Krankenversicherungen viele Fachleute der schon lange.
Und auch in den konkreten Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am 14. April präsentierte, kommt die Steuerfinanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden nicht vor. Eine vorgesehene Maßnahme, die sicher für viel Unmut sorgen wird, ist dagegen das geplante Ende für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028. Hier soll es allerdings Ausnahmen geben, Kinder und Eltern von Kindern unter sieben Jahren und Kindern mit Behinderungen sollen weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben. Auch für pflegende Angehörige und Rentner soll es Ausnahmen geben.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Zuzahlungen für Medikamente anzuheben – je nach Packungsgröße von bislang fünf bis zehn Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro. Zudem soll vor bestimmten Eingriffen zukünftig verpflichtend eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden. Homöopathische Leistungen sowie Hautscreenings sollen vorerst nicht mehr von den Krankenkassen erstattet werden. Das GKV-System soll insgesamt zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik zurückkehren – „wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben“, sagte Warken.
Im Krankenhausbereich will das BMG das Pflegebudget umbauen. Es soll zwar nicht wieder in die DRG integriert werden, künftig jedoch stärker gedeckelt und – siehe oben – an die allgemeine Ausgabenentwicklung gekoppelt werden. Die Finanzkommission sieht ein Einsparpotenzial von rund 0,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr, das bis 2030 auf bis zu drei Milliarden Euro ansteigen könnte. Gleichzeitig soll die bislang geltende Meistbegünstigungsklausel für Krankenhäuser über 2026 hinaus dauerhaft abgeschafft werden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) schreibt in einer ersten Reaktion, den Kliniken würden allein im Jahr 2027 weitere 5,1 Milliarden Euro entzogen werden sollen, 2030 würden sich die geplanten Kürzungen auf fast 15 Milliarden Euro inklusive der Kürzungen aus dem Jahr 2026 summieren. Der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß sagte: „Diese Vorschläge bedeuten nichts anderes als ein staatlich veranlasstes Kliniksterben. Statt einer gesteuerten Reform würde ein kalter, unkontrollierter Strukturwandel ausgelöst – mit absehbar verheerenden Folgen für Patientinnen und Patienten aber auch die Beschäftigten in den Kliniken.“ Die Kürzungen seien „maßlos, realitätsfern und brandgefährlich für die Versorgung in Deutschland.“ Besonders absurd sei, dass die massiven Einschnitte nach den Vorschlägen der Kommission ohne jeden Ausgleich erfolgen sollen. Weder ernsthafte Entbürokratisierung noch strukturelle Deregulierungen, die es den Kliniken ermöglichen würden, ihre Kosten angesichts reduzierter Erlöse zu senken, seien vorgesehen. „Ein derart planloses und gleichzeitig radikales Vorgehen hat es in der Gesundheitspolitik so noch nicht gegeben“, so Gaß.
Gaß kündigte an, dass sich die DKG und ihre Mitgliedsverbände noch im April darüber beraten werden, „welche weitergehenden grundlegenden Konsequenzen aus dieser dramatischen Lage gezogen werden müssen, um die Krankenhausversorgung zumindest im Kern zu erhalten.“ Man fühle sich den Patienten sowie den Regionen verpflichtet, könne aber, anders als die Politik fundamentale wirtschaftliche und finanzielle Zusammenhänge nicht einfach ausblenden. Konkret stünden ein Rückzug aus der ambulanten Notfallversorgung, das Ende aller Vorbereitungsmaßnahmen mit Blick auf eine militärische Krise in Europa und der vollständige Verzicht auf die Implementierung sektorübergreifender Versorgungszentren im Rahmen der Krankenhausreform auf der Tagesordnung. „Wer sich um den Kernbereich des wirtschaftlichen Überlebens und der stationären Patientenversorgung kümmern muss, hat keine Ressourcen für das ‚Wünsch Dir was‘ der Politik“, so Gaß.
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, sagte: „Die heutige Ankündigung der Bundesgesundheitsministerin, die Einnahmeentwicklung bei den Krankenkassen zum Maßstab für deren Ausgaben zu machen, begrüßen wir ausdrücklich. Mit der Koppelung des Ausgabenanstiegs an die Einnahmen bekommen wir den lang ersehnten Paradigmenwechsel in unserem Gesundheitssystem. Kommt diese Reform wie angekündigt, dann werden die Krankenkassenbeiträge nicht mehr den steigenden Ausgaben hinterherlaufen, sondern Honorarerhöhungen, Medikamentenpreise, die Kosten für Heil- und Hilfsmittel und alle anderen Ausgabenbereiche werden sich an den realen finanziellen Möglichkeiten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler orientieren müssen. Das sind gute Nachrichten für die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und unsere Wirtschaft.“
Deutlich wurde er – wie auch alle anderen Vertreter aus der Branche – was die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehern vor allem durch die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen angeht. Das sei „eine grobe soziale Ungerechtigkeit.“ Laut Blatt wäre es „nur fair, wenn diese staatliche Sozialleistung durch den Bund und damit über alle Steuerzahlenden finanziert würde.“ Dass dieses Problem mit der Reform nun offenbar nicht angegangen werde, sei eine echte Schwachstelle. Er wies darauf hin, dass „die derzeitige Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden [...] klar rechtswidrig“ sei. Man habe deshalb im vergangenen Jahr eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Klage laufe – da die Politik hier nicht für Gerechtigkeit sorge, müssten das die Gerichte übernehmen.
Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 06/2026. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!