Notfallreform erntet auch im dritten Anlauf viel Kritik

30.04.2026, Sven C. Preusker
Politik & Wirtschaft, Krankenhaus


 

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 22. April nimmt die Reform der Notfallversorgung einen neuen Anlauf – und dürfte diesmal politisch umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf zielt auf eine grundlegende Neuordnung des seit Jahren überlasteten Systems. Im Zentrum steht die Idee, Patienten künftig konsequenter in die jeweils passende Versorgungsebene zu steuern und „die kostenintensive Fehlinanspruchnahme der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes“ zu vermeiden, wie es das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) formuliert. 

Kern des Reformkonzepts ist eine stärkere Vernetzung der bislang getrennt organisierten Strukturen. Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) soll funktional erweitert und künftig in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt werden. Letztere soll zukünftig unter konkreten Erreichbarkeitsvorgaben die Vermittlung von ambulanten Not- und Akutfällen in die angemessene Versorgungsebene übernehmen und muss sich mit den neuen Leistungserbringern des Notfallmanagements („Rettungsleitstellen“, Rufnummer 112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Ergänzt wird dies durch telemedizinische Angebote und aufsuchende Notienste, die flächendeckend verfügbar sein sollen. 

Eine zweite zentrale Säule bilden die Integrierten Notfallzentren (INZ), die an ausgewählten Krankenhausstandorten eingerichtet werden sollen. Sie kombinieren Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und eine gemeinsame Ersteinschätzungsstelle. Patienten sollen dort nach standardisierten Verfahren unmittelbar der geeigneten Versorgung zugewiesen werden – ambulant oder stationär. Ziel ist es, die Notaufnahmen von Fällen zu entlasten, die eigentlich im vertragsärztlichen Bereich behandelt werden könnten. Ärzten in Notdienstpraxen von INZ soll in bestimmten Fallkonstellationen zur Notfallversorgung der Patienten die Abgabe von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten für den akuten Bedarf gestattet werden.

Flankiert wird dies durch eine Reihe struktureller und rechtlicher Anpassungen. Die medizinische Notfallrettung soll als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden. Das medizinische Notfallmanagement, die medizinische Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes werden als Teil der Krankenbehandlung anerkannt. Damit wird die bisherige Einordnung als reine Transportleistung aufgegeben. Zudem sind bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben und ein neues Fachgremium vorgesehen, das Standards für die Notfallrettung entwickeln soll. Auch die Digitalisierung der Leitstellen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Reanimationsversorgung – etwa durch Ersthelfer-Apps und ein Defibrillator-Register – sind Bestandteil des Pakets. Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes insgesamt 225 Millionen Euro für Digitalisierungsmaßnahmen in dem Bereich bereitgestellt werden.

DKG sieht erhebliche Widersprüche

Während die Bundesregierung die Reform als überfälligen Schritt hin zu mehr Effizienz und Versorgungsqualität darstellt, fällt die Resonanz bei zentralen Akteuren des Gesundheitswesens äußerst kritisch aus. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht erhebliche Widersprüche zwischen politischem Anspruch und ökonomischer Realität der Kliniken. Sie verweist darauf, dass Krankenhäuser bereits heute einen Großteil der ambulanten Notfallversorgung übernehmen – und dies strukturell defizitär. Die vorgesehenen INZ würden diese Schieflage aus Sicht der DKG eher verschärfen, da zusätzliche Aufgaben ohne gesicherte Finanzierung übertragen würden. Krankenhäuser könnten unter den aktuellen Rahmenbedingungen kaum motiviert werden, sich aktiv an diesen Strukturen zu beteiligen. Zudem kritisiert die DKG konzeptionelle Schwächen. Der Entwurf bleibe deutlich hinter dem Anspruch zurück, so Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. Die INZ seien weiterhin nicht sektorenübergreifend gedacht, geplant würden sie von Gremien ohne ausreichende Expertise, und die Ersteinschätzung der Patienten sei unkoordiniert und mehrfach angelegt – „ein System, das eher neue Probleme schafft als bestehende löst.“ Als besonders widersprüchlich schätzt die DKG die Regelungen für Krankenhäuser ohne INZ ein – sie sollten Patienten einschätzen, dürften diese aber häufig nicht behandeln. Das sei weder praktikabel noch den Betroffenen vermittelbar. Gleichzeitig bleibe die Ungleichbehandlung bei der Arzneimittelabgabe.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt den Entwurf in vom Kabinett beschlossenen Form ab. Ihr zentraler Vorwurf lautet, dass die Reform ein erheblich ausgeweitetes Leistungsversprechen formuliere, ohne die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitzustellen. Insbesondere die Verpflichtung zu einer 24/7-Verfügbarkeit von telemedizinischen und aufsuchenden Diensten wird als realitätsfern bewertet. Die KBV spricht von „Doppelstrukturen“, die parallel zu bestehenden Praxisangeboten aufgebaut würden, ohne dass ausreichend Personal vorhanden sei. Zudem fehle es an einer tragfähigen Finanzierung und klaren Kompetenzzuweisung. Insgesamt entstehe der Eindruck eines politisch motivierten Wunschbildes, das an den Versorgungsrealitäten vorbeigehe. „Unsere Positionen finden sich in keiner Weise im aktuellen Gesetzesentwurf wieder“, so die KBV-Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

In eine ähnliche Richtung argumentiert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband. Er warnt vor einer Umverteilung knapper personeller Ressourcen zulasten der hausärztlichen Versorgung. Die geplanten aufsuchenden Dienste und telemedizinischen Angebote könnten nur durch den Abzug von Personal aus den Praxen realisiert werden. Dies würde die wohnortnahe Versorgung schwächen und langfristig sogar zu einer stärkeren Inanspruchnahme der Notaufnahmen führen – also genau dem Effekt, den die Reform eigentlich vermeiden will. Besonders kritisch bewertet der Verband zudem die inkonsistente Ausgestaltung des Dispensierrechts, das zwar punktuell erweitert werde, aber gerade im hausärztlichen Bereitschaftsdienst weiterhin Einschränkungen vorsehe. „Das ist schlichtweg irrational“, so die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier.

GKV-SV unterstützt Zielrichtung

Differenzierter fällt die Bewertung des GKV-Spitzenverbandes aus. Er unterstützt die grundsätzliche Zielrichtung der Reform und begrüßt insbesondere die stärkere Integration von Notfallversorgung und Rettungsdienst sowie die Einführung standardisierter Ersteinschätzungsverfahren. Positiv hervorgehoben werden auch die geplanten bundeseinheitlichen Vorgaben für INZ und die stärkere Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bei der Ausgestaltung zentraler Standards. Gleichzeitig mahnt aber auch der GKV-Spitzenverband eine realistische Umsetzung an und verweist darauf, dass der Ausbau der Strukturen die vorhandenen Kapazitäten nicht überfordern dürfe. 

Es zeigt sich ein bekanntes Muster gesundheitspolitischer Reformvorhaben: Eine notwendige und im Grundsatz von den Stakeholdern unterstützte Reform trifft auf erhebliche Umsetzungsprobleme im Detail. Die stärkere Steuerung von Patientenströmen, die bessere Verzahnung der Sektoren und die Aufwertung des Rettungsdienstes adressieren zentrale Schwächen des bestehenden Systems. Bevorstehende finanzielle Kürzungen für alle Leistungserbringer an anderer Stelle schränken die Spielräume allerdings deutlich ein. Es bleibt offen, ob die notwendigen Ressourcen, klare Zuständigkeiten und tragfähige Finanzierungsmodelle geschaffen werden, um die ambitionierten Ziele tatsächlich zu erreichen zu können. hier setzt die Kritik der Verbände an – und wird das weitere parlamentarische Verfahren maßgeblich prägen.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 07/2026. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

Anzeige
Anzeige