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Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat jetzt die von ihr erarbeiteten Rahmenpläne (Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan) für die neue Pflegefachassistenzausbildung an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übergeben. Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit fachlich fundierte Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Ausbildung.
Die neue, vergütete Pflegefachassistenzausbildung wird ab dem 1. Januar 2027 durch das Pflegefachassistenzgesetz eingeführt. Sie löst die bisher 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ab. Damit soll bundeseinheitlich ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen werden. Die neue Ausbildung sei ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland, hieß es aus dem BMG.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU): „Eine gute pflegerische Versorgung kann nur gelingen, wenn Aufgaben möglichst breit verteilt werden und wir attraktive und moderne Berufsbilder in der Pflege schaffen. Die neue Pflegefachassistenzausbildung setzt genau hier an: Durch eine bundeseinheitliche und generalistische Ausbildung lösen wir die bisher 27 landesrechtlich unterschiedlich geregelten Ausbildungen ab und schaffen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in allen Versorgungsbereichen der Pflege.“
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) sagte, dass die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung einen niedrigschwelligen Einstieg in ein attraktives und durchlässiges Pflegebildungssystem von der Pflegefachassistenz über die dreijährige berufliche Fachkraftausbildung bis zum Pflegestudium eröffne. Sie biete Bildungschancen, eine sichere berufliche Perspektive und trage zur Sicherung der personellen Grundlage guter Pflege bei. Die Rahmenpläne seien eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der neuen Ausbildung ab 2027.
Die Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie entfalten als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz und der Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen. Die Rahmenpläne sind laut Pflegefachassistenzgesetz erstmals bis zum 30. Juni 2026 den beiden Ministerien zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Pflegefachassistenzgesetz vorzulegen. Nach der Übergabe werden sie entsprechend geprüft und danach rasch den relevanten Akteuren zur Verfügung gestellt.
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Passend zum am 1. Januar 2027 in Kraft tretenden Pflegefachassistenzgesetz erscheint im Januar 2027 das Werk „Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf (Pflegefachassistenzgesetz – PflAssG). Das Werk kommentiert das PflAssG und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Es richtet sich insbesondere an die Praxis der pflegerischen Versorgung. Hier informieren. |
Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 11/2026. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!