Wissenswertes aus dem Gesundheitswesen: Nachrichten, Hintergründe, Interviews und mehr...
Branchenrelevante Informationen regelmäßig in Ihrem Postfach
![]()
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist verabschiedet – die Kritik an dem Sparpaket aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist damit jedoch nicht verstummt. Ziel des Gesetzes ist es, die Ausgabendynamik der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und weitere Anstiege der Zusatzbeiträge zu verhindern. Erste Kassen haben allerdings bereits angekündigt, ihre Zusatzbeiträge nichtsdestotrotz anheben zu müssen. Nach Angaben der Bundesregierung sollen im kommenden Jahr Einsparungen von rund 19 Milliarden Euro erreicht werden. Im parlamentarischen Verfahren wurden einzelne Regelungen zwar noch nachgebessert, an der grundsätzlichen Stoßrichtung des Gesetzes änderte sich jedoch nichts. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes: „Die Basis für die zukünftige Begrenzung der Ausgaben ist das hohe Niveau, das durch starke Ausgabensteigerungen der letzten Jahre erreicht wurde. Kurzum: Wir kürzen nicht über das gesamte System hinweg, sondern begrenzen die Anstiege der Zukunft auf die Entwicklungen der Gesamtwirtschaft.“ Das sei ein „verantwortungsvoller Umgang“ mit den Beitragsgeldern der Versicherten.
Zu den Änderungen zählt unter anderem ein höherer Finanzierungsbeitrag des Bundes für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern. Gleichzeitig fällt die ursprünglich vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses etwas geringer aus als zunächst geplant. Für Krankenhäuser werden die Vergütungssteigerungen bis 2029 deutlich begrenzt. Zudem wird die Refinanzierung von Tarifsteigerungen eingeschränkt und die Prüfung durch den Medizinischen Dienst ausgeweitet. Bei der Personalbemessung setzt das Gesetz künftig stärker auf allgemeine Qualitätsanforderungen – eine Generalnorm soll die Krankenhäuser verpflichten, in allen Personalbereichen für eine Personalbesetzung zu sorgen, die für eine gute Qualität der Leistungen erforderlich ist, während bisher vorgesehene verbindliche Instrumente zur Personalbemessung entfallen. Darüber hinaus enthält das Gesetz Änderungen bei Zuzahlungen, der beitragsfreien Familienversicherung, der psychotherapeutischen Versorgung sowie einzelnen Regelungen der zahnärztlichen Versorgung.
Der GKV-Spitzenverband sieht eine Stabilisierung erreicht, aber keinen Spielraum mehr für Abschwächungen. „Wir haben jetzt eine solide Grundlage dafür, dass die Krankenkassenbeiträge in den kommenden zwei Jahren insgesamt stabil bleiben können“, so Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Luft sei da allerdings nicht. Es sei wichtig, alle Maßnahmen konsequent umzusetzen: „Sollte in den kommenden Monaten irgendwo die Finanzwirkung des Gesetzes wieder aufgeweicht werden, wäre auch das Ziel stabiler Beiträge gefährdet.“
Blatt betonte, dass mit dem Spargesetz der Anstieg der Honorare, Arzneimittelpreise und Zahlungen an die Kliniken gedrosselt würde, nicht gekürzt. „Im nächsten Jahr wird mehr Geld zur Verfügung stehen als in diesem Jahr“, so Blatt. Was wegfalle, seien Sonderzahlungen, die keine Wirkung gehabt hätten. So hätten die Kassen Zusatzhonorare an Ärzte gezahlt, damit Versicherte schneller Termine bekommen. Da Wartezeiten aber länger, nicht kürzer geworden seien, sei die logische Konsequenz, dass die Zusatzhonorare wieder gestrichen wurden. „Da die normalen Honorare weiterfließen und auch weiter steigen, gibt es keinen Grund, jetzt mit weniger Terminen zu drohen“, so Blatt.
Der GKV-SV-Vorsitzende mahnte nun Strukturreformen an, die folgen müssten: „Nach den Einsparmaßnahmen in diesem Jahr brauchen wir im kommenden Jahr grundlegende strukturelle Reformen, um unser Gesundheitswesen finanziell und qualitativ für die Zukunft besser aufzustellen.“ Dazu gehörten Vorbeugung, Digitalisierung, die Einführung eines Primärversorgungssystems und die Umsetzung der bereits beschlossenen Krankenhausreform.
Der abschließende Bericht der Finanzkommission Gesundheit (FKG) zur strukturellen Weiterentwicklung, der die Einnahmen und Ausgaben grundlegend betrachten soll, ist für Ende des Jahres 2026 vorgesehen. Der im März vorgelegte erste Bericht der FKG ist die Grundlage für die mit dem GKV-BStabG umgesetzten Maßnahmen.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat mit Fassungslosigkeit und Empörung auf die Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes reagiert. Mit der Begrenzung des Pflegebudgets, der Abkehr von einer verbindlichen Pflegepersonalbemessung, der Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen aus den Qualitätsanforderungen der Leistungsgruppen und der Deckelung sowie Ungleichbehandlung bei der Refinanzierung von Lohn- und Kostensteigerungen würden die Heilberufe Pflege und Hebammen erneut zur Verhandlungsmasse einer verfehlten Sparpolitik gemacht, hieß es in einer Mitteilung.
Für das Präsidium des Deutschen Pflegerats ist damit eine Grenze überschritten. Beruflich Pflegende und Hebammen seien keine beliebig verschiebbaren Kostenvariablen, ihre Arbeit sei für das Gesundheitssystem unverzichtbar.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, sagte: „Die Politik ist zu weit gegangen. Sie behandelt die professionell Pflegenden und Hebammen nicht als tragende Säulen der Versorgung, sondern als Kostenfaktor, Sparreserve und Bauernopfer.“ Wer die Schutzmechanismen für eine bedarfsgerechte Personalausstattung schwäche und gleichzeitig behaupte, damit die Pflege stärken zu wollen, verhöhne die Realität in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Der DPR wehrte sich gegen die Darstellung des BMG, dass mit dem GKV-BStabG die Lasten gerecht verteilt würden. Die Professionen der Pflege und der Hebammen werden deutlich härter und substanzieller getroffen als andere Bereiche. Ihre Arbeitsbedingungen sowie ihre Fachlichkeit seien gefährdet – und damit die Sicherheit der Patient und Pflegebedürftigen sowie die Zukunft der Versorgung.
Die Art und Weise, wie die Entscheidungen zustande gekommen sind, bezeichnete der DPR als „empörend“. Noch in der Woche der abschließenden parlamentarischen Beratung seien kurzfristig Änderungsanträge eingebracht worden, die mit gravierenden Verschlechterungen für die Profession Pflege und die Hebammen verbunden seien.
Während Papiere und einzelne Informationen bereits informell kursierten und politische Abstimmungen hinter verschlossenen Türen stattfanden, sei die maßgebliche Organisation der Pflegeberufe weder offiziell noch rechtzeitig über die geplanten Änderungen informiert noch an ihnen beteiligt worden.
„Die Pflegeprofession wird mit diesen Beschlüssen in eine überwunden geglaubte Zeit zurückgeworfen“, so DPR-Vizepräsidentin Pascale Hilberger-Kirlum. Erneut werde suggeriert, professionelle Pflege und Hebammenhilfe könnten ohne Folgen reduziert, gestrichen oder durch unverbindliche Regelungen ersetzt werden. Als Vertreter der Profession Pflege und des Berufsstandes der Hebammen sei man nicht länger bereit, diese Abwertung und Geringschätzung hinzunehmen.
Beruflich Pflegende und Hebammen gerieten durch die aktuelle Politik in einen direkten Konflikt mit ihrem Berufsethos, so die DPR-Vizepräsidentin Jana Luntz. Sie befürchtet, dass sich Pflegende aus besonders belastenden Versorgungsbereichen zurückziehen, ihre Arbeitszeit reduzieren oder den Beruf verlassen werden. Gleichzeitig würden sich junge Menschen sehr genau überlegen, ob sie in eine Profession einsteigen, deren Bedeutung politisch in Krisensituationen ständig beschworen, deren Fachlichkeit aber systematisch entwertet werde.
Auch Peter Koch, Vorsitzender des Pflegebündnisses Mittelbaden, zeigt sich nach dem Beschluss enttäuscht. Alle Proteste und Argumente würden an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken abprallen. Sie würde Krankenhäuser und die Profession Pflege auf dem Altar der Beitragsstabilität opfern. „Dabei haben wir kein so gravierendes Finanzierungsproblem, sondern ein Problem der Mittelverteilung. Diese Reform, die allein auf Kostensenkung setzt, wird die Finanzen der GKV nicht nachhaltig sichern, solange die Strukturen unverändert bleiben.“
Auch von Seiten der Psychotherapeuten kam scharfe Kritik: Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), nannten den Tag des GKV-BStabG-Beschlusses einen „schwarzen Freitag für die Psychotherapie in Deutschland.“ Der Beschluss gefährde die ambulante psychotherapeutische Versorgung der Zukunft. Mit der Umsetzung des Gesetzes würden psychotherapeutische Leistungen bereits ab Anfang 2027 streng budgetiert, psychotherapeutische Praxen würden in Ihrem Leistungsangebot begrenzt. Das sei vor dem Hintergrund einer steigenden Morbidität psychischer Erkrankungen und bereits jetzt bestehender erheblicher Engpässe in der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland katastrophal.
Laut DPtV gefährdet das BStabG durch die Streichung der angemessenen Vergütung je Zeiteinheit der psychotherapeutischen Leistungen im Paragrafen 87 SGB V die wirtschaftliche Existenz der Praxen und angestellter Psychotherapeuten. Diese müsse zurückgenommen werden.
Jochim sieht unter anderem durch den Wegfall der Kurzzeittherapie-Zuschläge die Psychotherapie völlig unverhältnismäßig stark betroffen von den Kürzungen. Diese Kürzung sei kontraproduktiv, die Kurzzeittherapie sei eine wichtige und hochwertige Patientenversorgung in der psychotherapeutischen Praxis. Auch die FKG habe die negativen Auswirkungen auf die Versorgung klar benannt.
„Die Regierungskoalition hat in letzter Sekunde offenbar verstanden, dass sie mit den allgemeinen Regelungen tief in die Versorgungssituation der Psychotherapie eingreift und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verschlechternd wird. Der Entschließungsantrag ist daher ein wichtiges Signal, enthält aber auch hier Vorschläge, die dringend auf die Besonderheiten der psychotherapeutischen Versorgung abgepasst werden müssen“, so Jochim und Maaß abschließend.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sprach trotz einzelner Verbesserungen weiterhin von einem „Gesundheitskürzungsgesetz“. Die den Ländern im Rahmen einer Protokollerklärung versprochenen zusätzlichen Mittel für Kliniken in Höhe von 550 Millionen Euro seien gemessen an den Belastungen kaum mehr als ein „Trostpflaster“. Statt struktureller Reformen setze die Politik auf Einsparungen, während grundlegende Probleme wie Bürokratie oder eine unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen ungelöst blieben. Die Folge könne ein beschleunigter Strukturwandel mit weiteren wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Kliniken sein.
Auch die Universitätsklinika warnen vor erheblichen zusätzlichen Belastungen für die Hochschulmedizin und die Länder. Der Zuschlag für die besondere Vorhaltung der Universitätsklinika könne diese Belastungen nicht kompensieren, sei aber ein Signal für die Anerkennung der Bedeutung der Universitätsmedizin, hieß es vom Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).
Der VUD- Vorstandsvorsitzende Prof. Jens Scholz sagte, die Universitätsklinika würden mit dem Gesetz erheblich belastet, obwohl sie bereits heute unter großem wirtschaftlichem Druck stünden. „Die finanzielle Stabilisierung der Gesundheitsversorgung darf nicht zulasten der Einrichtungen erfolgen, die für die Zukunftsfähigkeit der medizinischen Versorgung entscheidend sind“.
Besonders kritisch sieht der VUD die strikte Begrenzung der Vergütungsentwicklung einschließlich der begrenzten Refinanzierung der Tarifsteigerungen und die Ausweitung der MD-Prüfungen. Letzteres führe zu erheblicher zusätzlicher Bürokratie. „Die Anhebung der Prüfquoten wird den administrativen Aufwand in Universitätsklinika unverhältnismäßig erhöhen. Sie zwingt die Häuser dazu, Personal aufzubauen, um die hohe Anzahl an Anfragen des Medizinischen Dienstes zu beantworten.“ Das sei eine erhebliche Fehlallokation von Ressourcen, die sich das gesamte Gesundheitssystem nicht mehr leisten könne, so Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD. Gleichzeitig treffe die Begrenzung der Vergütungsentwicklung nicht nur das umfassende stationäre Versorgungsangebot der Universitätsklinika, sondern auch ihre Hochschulambulanzen unverhältnismäßig. Das gefährde Strukturen, die zentraler Innovationsmotor sind.
In der vorgesehenen Erhöhung des Zuschlags für die besondere Vorhaltung der Universitätsklinika um 100 Millionen sieht der VUD ein Bekenntnis zur Unterstützung der medizinischen Spitzenversorgung in Deutschland. Die strukturellen Finanzierungsfragen der Universitätsklinika müssten aber weiterhin auf der Tagesordnung bleiben und mit Blick auf langfristige Reformen besondere Berücksichtigung finden.
Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 12/2026. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!