GeDIG im Kabinett beschlossen

23.07.2026, medhochzwei
Politik & Wirtschaft, Digital Health


 

Der Kabinettsbeschluss für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) markiert den nächsten Schritt der Bundesregierung bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Der Gesetzentwurf verbindet den weiteren Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA), den Aufbau digitaler Strukturen für das geplante Primärversorgungssystem sowie neue Regelungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sollen die Maßnahmen Leistungserbringer jährlich um rund 445 Millionen Euro entlasten. 

ePA wird zur zentralen Versorgungsplattform ausgebaut

Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). Krankenkassen sollen künftig eigene Zusatzfunktionen anbieten dürfen, etwa Präventionshinweise, Impf- und Vorsorgeerinnerungen, Gesundheitsplaner oder KI-gestützte Aufbereitungen medizinischer Befunde. Gleichzeitig wird die ePA um neue Funktionen wie eine Volltextsuche, eine digitale Impfübersicht und Hinweise auf geeignete klinische Studien ergänzt. Zudem sollen Apotheken und Ombudsstellen Versicherte künftig bei der Nutzung der Akte unterstützen. Verbindlichere Fristen für Krankenkassen und Softwarehersteller sollen die Umsetzung beschleunigen. 

Digitale Vorbereitung der Primärversorgung

Das GeDIG schafft außerdem die technischen Grundlagen für das angekündigte Primärversorgungssystem. Bis September 2029 soll die elektronische Überweisung schrittweise eingeführt werden. Zusammen mit einer digitalen Ersteinschätzung und der elektronischen Terminvermittlung soll sie den Zugang zur ambulanten Versorgung vereinfachen. Arztpraxen erhalten dafür standardisierte Schnittstellen zur Meldung freier Termine an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Gleichzeitig sollen Anforderungen an Terminplattformen eine transparente und bedarfsgerechte Terminvergabe sicherstellen. 

Auch die Telematikinfrastruktur wird umfassend überarbeitet. Die gematik erhält mehr Befugnisse, um Störungen schneller zu beheben und Anbieter stärker zu kontrollieren. Darüber hinaus sollen digitale Kommunikation über sichere Messenger, der weitere Ausbau elektronischer Verordnungen sowie eine konsequente Ablösung papiergebundener Kommunikationswege den Praxisalltag erleichtern. 

Mehr Möglichkeiten für Datennutzung und Forschung

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Nutzung von Gesundheitsdaten. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDG) erhält zusätzliche Aufgaben, Krankenkassen dürfen innovative Datenanwendungen in sogenannten Reallaboren testen und die Voraussetzungen für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) werden geschaffen. Ziel ist es, Forschungsvorhaben zu beschleunigen und Gesundheitsdaten datenschutzkonform für Innovation und Versorgungssteuerung verfügbar zu machen. 

Hochschulmedizin fordert weniger Bürokratie

Die Deutsche Hochschulmedizin begrüßt die grundsätzliche Richtung des Gesetzes. Positiv bewertet werden insbesondere die verbindlichere Interoperabilität, der Ausbau der Telematikinfrastruktur und die besseren Voraussetzungen für die Nutzung von Gesundheitsdaten. Gleichzeitig sehen Universitätskliniken und Medizinische Fakultäten Nachbesserungsbedarf. Kritisiert werden fortbestehende Hürden bei der wissenschaftlichen Datennutzung, zusätzliche Genehmigungspflichten trotz vorliegender Patienteneinwilligungen sowie uneinheitliche Datenschutzverfahren bei länderübergreifenden Forschungsprojekten. Aus Sicht der Hochschulmedizin muss das parlamentarische Verfahren genutzt werden, um Bürokratie abzubauen und den Datenzugang für die Forschung weiter zu erleichtern. 

Auch die Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) bewertet das GeDIG als wichtigen Schritt hin zu einer datenbasierten Medizin. Der Verein lobt insbesondere die geplante Stärkung der Telematikinfrastruktur und die Weiterentwicklung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes. Gleichzeitig fordert die TMF klarere Regelungen für Forschungsvorhaben, einfachere Datenschutzverfahren und eine einheitliche Forschungskennziffer, um Daten sektorübergreifend besser zusammenführen zu können. 

Krankenkassen sehen Fortschritte, Ärzte warnen

Der GKV-Spitzenverband begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen rückt die Digitalisierung stärker an den konkreten Versorgungsprozessen der Versicherten aus. Besonders positiv bewertet werden die geplante Weiterentwicklung der ePA zur zentralen Versorgungsplattform sowie die technischen Grundlagen für die digitale Primärversorgung. Gleichzeitig fordert der Verband eine klare Begrenzung der Aufgaben der gematik, um zusätzliche finanzielle Belastungen der Beitragszahlenden zu vermeiden. 

Deutlich kritischer fällt die Bewertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aus. Sie lehnt insbesondere den erweiterten Zugriff der Krankenkassen auf Inhalte der elektronischen Patientenakte ab und warnt vor einer Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht. Auch die Vielzahl kassenindividueller ePA-Anwendungen und die geplanten digitalen Zugangswege bewertet sie skeptisch. Zweifel äußert die KBV zudem an den vom Ministerium erwarteten Einsparungen, da digitale Anwendungen in den Praxen zunächst zusätzlichen Aufwand verursachten. Positiv bewertet werden dagegen die stärkere Berücksichtigung von Interoperabilität, Qualitätsanforderungen an Praxissoftware und neue Verpflichtungen der Softwarehersteller beim Systemwechsel.

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 12/2026. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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