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Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisiert und zugleich stärker auf Prävention, Beratung und digitale Unterstützung ausgerichtet werden. Der Handlungsdruck ist hoch: Mehr als sechs Millionen Menschen gelten inzwischen als pflegebedürftig. Gleichzeitig stehen immer weniger Beitragszahlende einer wachsenden Zahl von Leistungsbeziehenden gegenüber. Die Pflegeversicherung, 1995 als Teilleistungsversicherung eingeführt, deckt nicht sämtliche Pflegekosten ab; insbesondere Unterkunft und Verpflegung in Heimen müssen Pflegebedürftige weiterhin selbst finanzieren.
Der Referentenentwurf setzt deshalb an mehreren Stellen an. Prävention und Rehabilitation sollen Pflegebedürftigkeit vermeiden oder verzögern helfen, etwa durch einen „Check-up 60+“, eine stärkere Berücksichtigung älterer Menschen in der Prävention und den Grundsatz „Reha vor Pflege“. Die Leistungen im Pflegegrad 1 sollen stärker präventionsorientiert ausgestaltet werden. Bei der Begutachtung sind höhere Schwellenwerte vorgesehen; bereits anerkannte Pflegegrade sollen geschützt bleiben. Für die häusliche Pflege sind gebündelte Budgets, ein Überbrückungsbudget für Pflegenotfälle sowie eine neue Pflegebegleitung vorgesehen. Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll Informationen, Kommunikation und Anträge bei den Pflegekassen zusammenführen.
Beiträge sollen steigen
Zur Finanzierung sieht der Entwurf unter anderem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, Beiträge auf Minijobs und einen höheren Beitragszuschlag für Kinderlose vor. Auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern soll eingeschränkt werden. Ab 2028 sollen die Leistungsbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden. Einen festen Deckel für pflegebedingte Eigenanteile in Heimen – den sogenannten Sockel-Spitze-Tausch – lehnt der Entwurf wegen der erwarteten Mehrkosten ab. Bei den Zuschlägen für Heimbewohner sollen die Verweildauerstufen verlängert werden; für bereits laufende Zuschläge ist ein Bestandsschutz vorgesehen.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) verbindet das PNOG mit einer breiteren Reformagenda. In seiner ersten Bundestagsrede nannte er Prävention, Bürokratieabbau, Digitalisierung, bessere Patientensteuerung und stabile Beiträge als Leitlinien. Die Pflegeversicherung soll nach seiner Einschätzung über das PNOG hinaus für die 2030er Jahre neu aufgestellt werden. Dazu soll im Oktober eine Fachkommission eingesetzt werden, die bis März 2027 Vorschläge vorlegen soll. Eine bereits im Entwurf enthaltene Begrenzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent der bisherigen Beiträge will Linnemann nach Angaben aus dem Gesundheitsausschuss nicht weiterverfolgen.
Aktuelle politische Debatte
Die geplante Kabinettsbefassung des PNOG am 30. September steht nach einem Krisentreffen der Koalition weiterhin unter Vorbehalt. Die SPD-Fraktionsspitze kritisiert die bisherigen Pläne als „reines Kürzungspaket“ und fordert weitergehende Strukturreformen. Im Zentrum stehen zwei Forderungen: ein Deckel von 1.500 Euro für die reinen Pflegekosten im Heim sowie ein Risikoausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Der Bundesgesundheitsminister lehnt beides bislang ab. Auch aus der Union kommt Widerspruch: Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst zeigte Verständnis für die SPD-Kritik, hält einen Pflegedeckel aber nicht für den richtigen Weg. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach bezeichnete einen Solidarbeitrag der Privatversicherungen als Symbolpolitik; der Verband der Privaten Krankenversicherung verweist zudem auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Risikoausgleich.
Die Finanzlage erhöht den Zeitdruck. Der GKV-Spitzenverband warnt, dass die Pflegekassen bis zum Jahresende ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro erwarten; für 2027 wird ein Minus von bis zu zehn Milliarden Euro prognostiziert. Linnemann verweist deshalb auf ausstehende Mittel des Bundes: Die Pflegeversicherung hatte dem Bund während der Corona-Pandemie rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Außerdem fallen nach Angaben des Kassenverbands jährlich rund fünf Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen an, die aus Steuermitteln finanziert werden müssten.
DPR sieht gute Ansätze – und fordert eigenständige pflegefachliche Leistungen
Der Deutsche Pflegerat sieht im Entwurf zwar richtige Ansätze bei Prävention, Rehabilitation und Pflegebegleitung, warnt jedoch vor einer vorrangigen Kürzungslogik. Finanzierungs- und Strukturreform müssten zusammen gedacht werden; nötig sei eine Prüfung der Folgen für die Versorgung und für Kosten in anderen Bereichen. „Bessere Strukturen sind unsere Chance, Versorgung zu sichern und die Kosten langfristig in den Griff zu bekommen. Wenn wir früher unterstützen, Selbstständigkeit erhalten, Rehabilitation konsequent nutzen, Versorgung koordinieren und Krisen verhindern, wirkt das weit über die Pflegeversicherung hinaus. Nicht weniger versorgen, sondern früher und besser – darauf kommt es an,“ so DPR-Präsidentin Christine Vogler. Der Verband fordert, Pflegebegleitung und Fallmanagement als eigenständige pflegefachliche Leistungen zu verankern und direkt abrechenbar zu machen. Tariftreue, die vollständige Refinanzierung von Pflegepersonalkosten und eine bedarfsgerechte Personalbemessung dürften nicht geschwächt werden. Vogler: „Wir brauchen keine Reform, die bedarfsgerechte Pflege kürzt und klein rechnet. Wir brauchen eine Reform, die sich konsequent daran messen lässt, ob sie die Versorgung von Menschen aller Altersgruppen in allen Pflegesettings nachhaltig sichert und verbessert. Versorgungsbedarf vor Kürzungslogik. Kompetenz vor Berufsgrenzen. Die Profession Pflege als Teil der Lösung. Daran werden wir das PNOG messen.“
Auch ver.di, der Paritätische Gesamtverband, die Arbeiterwohlfahrt und der Verbraucherzentrale Bundesverband fordern Änderungen. ver.di verlangt, die Tariflohnpflicht in der Altenpflege zu erhalten, die Eigenanteile wirksamer zu begrenzen und die Finanzierungsbasis der Pflegeversicherung zu verbreitern.
Kritik kam auch von der Diakonie, die in dem Entwurf nur ein Sparpaket sieht und nachhaltige Strukturverbesserungen fordert, darunter einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, die Rückzahlung von Corona-Hilfen sowie eine Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen.
Das PNOG wurde zwischenzeitlich wie geplant im Bundeskabinett beschlossen, die genauen Inhalte waren bei Redaktionsschluss noch nicht öffentlich bekannt. Sicher ist, dass eine neue Pflegekommission Vorschläge für eine strukturelle Reform erarbeiten soll, unter anderem soll sie auch Modelle für einen Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung vorschlagen.
Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 15/2026. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!