Aufgaben der Pflege sind kein neues Geschäftsfeld

02.10.2026, medhochzwei
Pflege, Politik & Wirtschaft, Recht

Der Deutsche Pflegerat (DPR) lehnt die Forderungen der Landesapothekerkammer Hessen und der Apothekerkammer Berlin ab, pflegerische Aufgaben zu neuen pharmazeutischen Dienstleistungen zu erklären. Hessen möchte „apothekenpflegerische Kernleistungen“ definieren. Berlin fordert einen „pharmazeutischen Hausbesuch“, der die pflegerische Versorgungssituation im Haushalt prüfen und koordinieren soll.

Apotheken, die pflegerische Begleitung und Beratung als eigene Leistung definieren, würden Aufgaben aus dem Kernbereich der Profession Pflege und der Pflegedienste übernehmen, so Christine Vogler, Präsidentin des DPR. „Pflegerische Aufgaben werden nicht pharmazeutisch, nur weil man sie so nennt. Pflege ist ein eigenständiger, hochqualifizierter Gesundheitsfachberuf mit eigener Verantwortung. Dessen Kompetenzen müssen vollständig genutzt und vergütet werden, statt sie als Aufgabenreservoir für andere Berufe zu nutzen.“

Beide Anträge verbinden die angestrebte Aufgabenerweiterung ausdrücklich mit Vergütung. „Die Pflegeversicherung ist kein Instrument zur Markterweiterung“, so Vogler. Sie müsse Leistungen dort finanzieren, wo die erforderliche Kompetenz liege und der größte Nutzen für Patienten und Pflegebedürftige entstehe. Vergütung müsse Kompetenz und Versorgungsnutzen folgen.

Die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Planung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Sicherung seiner Qualität seien gesetzlich den Pflegefachpersonen vorbehalten, betont der Pflegerat. Im Rahmen ihrer Kompetenzen seien sie zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung befugt. Beratung, Anleitung, Prävention, Rehabilitation und Versorgungskoordination gehörten ebenfalls zu ihrer Qualifikation. Leistungsrecht und eine fehlende Vergütung würden jedoch verhindern, dass Pflegefachpersonen diese Verantwortung vollständig wahrnehmen könnten.

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) müsse dies ändern, so der DPR. Pflegebegleitung und pflegerisches Fallmanagement müssten eindeutig als Leistungen der Profession Pflege verankert werden. Pflegefachpersonen müssten diese Leistungen eigenverantwortlich erbringen und abrechnen können. Zudem müsse das PNOG ihre Kompetenzen in Prävention und Primärversorgung gezielt erweitern.

Dieser Maßstab gelte für alle Gesundheitsfachberufe – Apotheker bringen ihre Kompetenz in Arzneimittelversorgung und Medikationssicherheit ein, Ärzte in medizinischer Diagnostik, Pflegefachpersonen in pflegerischer Diagnostik, der Erhebung des Pflegebedarfs, der Steuerung des Pflegeprozesses sowie der kontinuierlichen Pflege und Begleitung. Wo Kompetenzen ineinandergreifen, braucht es Zusammenarbeit auf Augenhöhe – keine hierarchische Zuarbeit.

„Wir brauchen kein Rennen um Aufgaben und Vergütungstöpfe“, so Vogler. „Wir brauchen eine Kompetenzwende: Wer etwas am besten kann, muss es eigenverantwortlich tun und abrechnen dürfen. Das verhindert Doppelstrukturen, reduziert Versorgungsbrüche und schafft Versorgungssicherheit.“

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 15/2026. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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