VKD Hessen: Strukturwandel braucht Investitionen und verlässliche Finanzierung

02.10.2026, medhochzwei
Krankenhaus, Politik & Wirtschaft, Pflege, Krankenversicherung

Die 75. Jahrestagung der VKD-Landesgruppe Hessen am 23. und 24. September in Fulda stand im Zeichen der konkreten Umsetzung der Krankenhausreform. Vertreter aus Politik, Krankenhausmanagement und Verbänden diskutierten die Zuweisung von Leistungsgruppen, regionale Kooperationen sowie die Finanzierung des Umbaus. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie medizinische Qualität und regionale Versorgung unter den neuen Rahmenbedingungen gesichert werden können.

Bei der Investitionsfinanzierung setzt Hessen auf den Transformationsfonds. Nach Angaben des Hessischen Gesundheitsministeriums stehen dem Land bis 2035 rund drei Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Gefördert werden sollen unter anderem die Konzentration akutstationärer Kapazitäten, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, telemedizinische Netzwerke, spezialisierte Zentren, integrierte Notfallstrukturen und zusätzliche Ausbildungskapazitäten. Die Mittel aus den Strukturfonds I und II sind dagegen nahezu vollständig gebunden. Sie fließen bereits in Konzentrationsvorhaben, Umstrukturierungen, Ausbildung und IT-Sicherheit. Förderprojekte müssten einen nachvollziehbaren medizinischen und strukturellen Mehrwert für die Versorgung aufweisen, betonte Jörg Gruno aus dem Ministerium.

Einen Einblick in die datenbasierte Krankenhausplanung gab Heiko Müller von der Hessen Agentur. Für die Zuweisung von Leistungsgruppen wurden zunächst 2.038 Prüfaufträge an den Medizinischen Dienst Hessen vergeben. Nach Stornierungen, Nachprüfungen, neuen Anträgen und Gesetzesänderungen werden noch 1.777 Leistungsgruppen angestrebt. Die Gutachten lagen Ende Juli vor. Im Oktober sollen die Krankenhäuser zu den vorgesehenen Feststellungsbescheiden angehört werden, im Dezember werden abschließende Bescheide erwartet. Wirksam werden sollen sie zum 1. Januar 2027. Die digitale Plattform HEKIS begleitet den gesamten Prozess vom Antrag bis zum Bescheid. Der Medizinische Dienst hat die Qualitätsvoraussetzungen geprüft; künftig sollen Wiederholungsprüfungen überwiegend vor Ort erfolgen und der Abgleich vorhandener Informationen die Verfahren entbürokratisieren.

Zugleich wurden die neuen Herausforderungen der Pflegefinanzierung deutlich. Vincent Berger von der Hessischen Krankenhausgesellschaft erläuterte, dass sich die Regeln für Pflegebudgetverhandlungen ab 2027 grundlegend ändern. Das Selbstkostendeckungsprinzip wird schrittweise zurückgeführt, das Vorjahresbudget bildet künftig den Ausgangspunkt der Verhandlungen. Die Budgetsteigerungen werden begrenzt: Von 2027 bis 2029 liegt die maßgebliche Veränderungsrate einen Prozentpunkt unter der allgemeinen Veränderungsrate. Tarifbedingte Mehrkosten oberhalb dieser Grenze sollen nur noch zur Hälfte refinanziert werden. Während Minderkosten weiterhin berücksichtigt werden, verbleiben tatsächliche Mehrkosten zunehmend bei den Krankenhäusern.

Damit steigen nach Einschätzung der Referenten der Druck auf belastbare Personal- und Kostenplanungen sowie der Aufwand in den Budgetverhandlungen. Degenhard Sowa vom Krankenhauszweckverband Rheinland sprach von einer Übergangsphase mit hoher Rechts- und Finanzierungsunsicherheit. Die zentrale Aufgabe für die Krankenhäuser bleibe, den Strukturwandel mit tragfähigen Kooperationen, verlässlicher Finanzierung und einer konsequenten Einbindung der Beschäftigten zu verbinden.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 15/2026. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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