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Ein weit mehr als 10-jähriges Beratungsthema ist endlich entschieden: Die Vakuumversiegelungstherapie (VVS) kann zukünftig auch in der ambulanten Versorgung für die Behandlung von Wunden eingesetzt werden. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vor Weihnachten in Berlin. Grundlage der Beschlüsse war die Bewertung der VVS im Vergleich zu einer Standardwundbehandlung. Im Ergebnis sieht der G-BA den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der VVS als gegeben, wenn unter einer Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung zu erwarten ist. Zur Sicherstellung der Qualität der Leistungserbringung darf die VVS nur von bestimmte Facharztgruppen angewendet werden. Zudem ist die VVS in ein medizinisches Behandlungskonzept einzubetten, welches neben den Verbandswechseln u. a. eine regelmäßige ärztliche Kontrolle der Wundheilung umfasst. Neben dem Leistungseinschluss für die ambulante Versorgung hat der G-BA die Leistungserbringung in der stationären Versorgung bestätigt. Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die VVS kann als ambulante Leistung erst dann erbracht werden, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat. Das bedeutet für praktisch Betroffene noch einmal Wartezeit.