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Newsletter November 2019
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Liebe Leserinnen und Leser,
es hagelte Kritik am MDK-Reformgesetz von allen Seiten. Grund dafür sind die kurzfristig mit dem Gesetzentwurf eingebrachten und beschlossenen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die den ursprünglichen Entwurf nachhaltig verändert haben. Sven C. Preusker, Chefredakteur von Klinik Markt inside, fasst die kritischen Stellungnahmen im Hintergrundbeitrag zusammen.
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Die MDK-Reform wird auch auf unserem 3. Heidelberger Forum Gesundheitsversorgung am 14.02.2020 Thema sein, wenn Rolf Stuppardt unter der Überschrift „Gesundheit und Pflege im Spiegel der Reformen – alles auf einem guten Weg?“ mit hochkarätiger Besetzung eine Zwischenbilanz der aktuellen Reformen zieht. Wir laden Sie herzlich ein, dabei zu sein und mitzudiskutieren. Unter www.heidelberger-forum-gesundheitsversorgung.de finden Sie ausführliche Informationen zum Programm.
Topaktuell wurden auf der Health Tagung des Handelsblattes die Ergebnisse des Pflegeheim Rating Reportes 2020, im medhochzwei Verlag erschienen, vorgestellt. Der Report beleuchtet den deutschen Pflegeheimmarkt auf der Basis der amtlichen Daten des Statistischen Bundesamts aller rund 14.500 Pflegeheime und 14.100 ambulanten Dienste und hat 370 Jahresabschlüsse von knapp 2.000 Pflegeheimen für seine Analysen ausgewertet.
Ich grüße Sie und wünsche Ihnen eine spannende Lektüre
Julia Rondot
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Weitere Nachrichten finden Sie hier.
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„Opportunity of a lifetime” – oder große Bedrohung?
Längst leben wir im Zeitalter der Digitalisierung, welches unser Leben jeden Tag aufs Neue und auf immer andere Art und Weise prägt. Devices wie Laptop, Tablet, Smartphone, Smartwatch, Smart TV und bald wohl auch Smart Speaker sowie Smart Home sind aus dem Alltag des 21. Jahrhunderts nicht mehr wegzudenken.
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Prof. Dr. Gerald Lembke, Denis Lademann, Nicola-André Hagmann
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Mit jeder neuen technologischen Möglichkeit wächst aber auch die Unsicherheit in der Gesellschaft und so werden neue Technologien meist nur in einem von zwei radikalen Kontexten besprochen: In schwarzmalerischen, dystopischen Fantasien, die an Orwells „1984“ (1949) oder Dicks „Blade Runner: Träumen Androiden von elektrischen Schafen?“ (1968) erinnern (man denke nur an Artikelüberschriften wie „Kündigungen wegen Digitalisierung: Kann mein Chef mich gegen einen Roboter austauschen?“ (Spiegel Online, 2019)), oder in Erzählungen von unendlichen Möglichkeiten und technik-glorifizierenden Traumszenarien.
Doch eben dieses binäre Denken, diese Teilung der Welt in schwarz und weiß oder Gut und Böse, hilft selten. Ziel der 19 Essays in „Digital (über)leben“ ist es deshalb, mit einer gesunden Portion Neugier, aber auch Skepsis an die Themen Technologie und Zukunft heranzutreten. Denn ob wir nun wollen oder nicht: Unser Leben wird auch in Zukunft von den sich ständig weiterentwickelnden technischen Möglichkeiten geprägt werden. Statt deswegen in tiefste Verzweiflung zu verfallen oder himmelhoch zu jauchzen, sollten wir uns lieber auf die damit einhergehenden Veränderungen unserer Arbeits- und Freizeitwelt vorbereiten.
Fragen, wie „Werden Chatbots den Menschen ersetzen?“ oder wie es eigentlich der E-Mail geht, sind unabhängige Schriftsteller/innen in der feuilletonistischen Kolumne „Erkenntnisse aus der digitalen Welt“ nachgegangen. „Digital (Über)leben“ bündelt eine handverlesene Auswahl der Essays zu Themen, die Sie gestern noch für unvorstellbar gehalten haben, die Sie heute beschäftigen und morgen zur Normalität werden.
Prof. Dr. Gerald Lembke (Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim), Denis Lademann (suchdialog AG) und Nicola-André Hagmann (suchdialog AG) sind Herausgeber des Werkes „Digital (über)leben – Erkenntnisse aus der digitalen Welt“, das in Kürze im medhochzwei Verlag erscheint.
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Rolf Stuppardt über das 3. Heidelberger Forum Gesundheitsversorgung 2020 |
Rolf Stuppardt, Herausgeber der Zeitschrift "Welt der Krankenversicherung", spricht im Video über da...
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Buchvorstellung: Der Daily Lama |
Eines Tages steht vor Sams Haustür plötzlich ein Lama, das einen bunten Poncho trägt und das Sam bei...
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Digitalisierung in Krankenhäusern vielerorts noch in den Kinderschuhen
Bei der Digitalisierung im Krankenhaus hinkt Deutschland im internationalen Vergleich hinterher. Wesentliche Gründe dafür sind fehlende finanzielle Mittel, fehlendes IT-Fachpersonal und mangelndes Vertrauen in den wirtschaftlichen Nutzen. Das sind einige der Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage der Unternehmensberatung BDO und des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI).

Noch nicht gut steht es laut der Untersuchung zum Beispiel um das Thema Telemedizin. So finde das telemedizinische Patientenmonitoring sowie Telekonsile bei rund der Hälfte der befragten Krankenhäuser keine Anwendung. Eine IT-gestützte elektronische Entscheidungsfindung bei Diagnostik und Therapie sowie Patientenportale gebe es in jeweils weniger als 20 Prozent der Krankenhäuser. Eine weite Verbreitung hingegen hätten IT-Lösungen wie elektronische Dokumentationssysteme (lediglich bei zehn Prozent nicht vorhanden), die elektronische Bildverwaltung (lediglich bei einem Prozent nicht vorhanden) sowie das digitale Archiv (lediglich bei sechs Prozent nicht vorhanden).
Das wesentliche Problem sehen laut der Studie 80 Prozent der Krankenhäuser in unzureichenden finanziellen Mitteln bei gleichzeitig hohen Kosten der Digitalisierung. Die öffentlichen Fördermittel würden zur Finanzierung der Digitalisierungsinvestitionen bei weitem nicht ausreichen und auch die Eigenmittel der Krankenhäuser reichten hierfür nicht, so die Autoren. Zusätzlich würden fehlendes Personal in der IT-Abteilung (66 Prozent) und mangelndes IT-Know-how bei den Mitarbeitern in den Fach- und Funktionsbereichen der Krankenhäuser (51 Prozent) die Digitalisierung erschweren. Außerdem habe nahezu die Hälfte der Krankenhäuser Probleme, offene Stellen für IT-Kräfte zu besetzen. Für 81 Prozent der Krankenhäuser sind die wenig flexiblen Tarifstrukturen im Krankenhaus eine wesentliche Ursache des Fachkräftemangels.
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Erscheinen in Kürze:
Kodierleitfaden 2020 (für die Bereiche Psychiatrie und Psychosomatik, Viszeralchirurgie, Angiologie, Intensivmedizin, Kardiologie, Pneumologie und Hämatologie/Onkologie)
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MDK-Reformgesetz: Keiner richtig glücklich
Wenn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorhatte, endlich auch mal ein Gesetz zu machen, das keinen der betroffenen Stakeholder zufriedenstellt, ist ihm das jetzt gelungen – der jetzt verabschiedete Entwurf des MDK-Reformgesetzes, der zuvor noch viel Lob vor allem von Seiten der Krankenhäuser geerntet hatte, ist durch kurzfristig eingebrachte und am 7. November durch den Bundestag in 2./3. Lesung mit dem Gesetzentwurf beschlossene Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen nachhaltig verändert worden.

Die Krankenhausseite kritisierte vor allem die von zehn auf 12,5 Prozent erhöhte Prüfquote und die für 2020 vorgesehene Mindest-Strafzahlung von zehn Prozent des Differenzbetrags, mindestens jedoch von 300 Euro, pro Rechnung, bei deren Überprüfung eine Minderung des Rechnungsbetrages herauskommt – ungeachtet der tatsächlich festgestellten Differenz. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah Strafzahlungen nur für Kliniken vor, die im Jahr 2020 erhöhte Prüfauffälligkeiten hatten. Mit der veränderten Regelung werde, so die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), eine Kürzung von mindestens 380 Millionen Euro zu Lasten der Krankenhäuser im Jahr 2020 ausgelöst, denn derzeit führten circa 50 Prozent der geprüften Rechnungen zu Rechnungsanpassungen. Die Regelung führe zudem dazu, dass die Krankenkassen jede Rechnungsprüfung mit allen verfügbaren Mitteln zu einer Kürzung führen würden. Damit werde das Prüfgeschehen noch stärker streitbehaftet sein und die Gerichte würden noch mehr belastet.
„Mit den vorgesehenen Strafzahlungen kriminalisiert die Politik Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter, entzieht den Kliniken Millionenbeträge und treibt immer mehr Krankenhäuser in die Insolvenz“, erklärte der Präsident der DKG, Dr. Gerald Gaß. „Wenn man bedenkt, dass die überwiegende Zahl der Rechnungskürzungen nichts, aber auch gar nichts mit Falschabrechnungen zu tun hat, ist dies ein Schlag ins Gesicht aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser. Fast immer geht es darum, dass Krankenhäuser aus sozialer Verantwortung Patienten einen Tag länger auf Station behalten, weil ihre Weiterversorgung nicht gesichert ist. Diese Tage werden von den Kassen, die nicht die Interessen der Patienten, sondern nur Rechnungskürzungen im Blick haben, gestrichen. Die Politik macht sich somit zum Handlanger einer unsozialen Kürzungspolitik“, so Gaß.
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Wenzel
Patientenrechtegesetz
Kommentar für die Praxis
Was regelt das Patientenrechtegesetz und was ändert sich im Medizinrecht? Der Kommentar gibt praxisrelevante Antworten für die tägliche Anwendung.
Kompakt kommentiert für die Praxis!
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Den Kern des PatRG bilden die neuen Paragrafen 630a bis h BGB zum Behandlungsvertrag, in die der Gesetzgeber im Wesentlichen bestehendes Richterrecht transformiert hat. Für alle mit dem Medizinrecht Befassten ist es essentiell, die Kodifizierung mit dem bislang richterrechtlich ausgeprägten Arzthaftungsrechtssystem abzugleichen, um Änderungen und Neuerungen entsprechend einzuordnen und sich mit veränderten Begrifflichkeiten und Regelungszusammenhängen vertraut zu machen. Insbesondere sieht sich der Praktiker vor die Aufgabe gestellt, auf Problematiken und Rechtsunsicherheiten, die mit der neuen Rechtslage einhergehen, praxisgerechte Antworten zu finden.
Der Kommentar versetzt den Nutzer in die Lage, die bestehende Spruchpraxis zu den systemprägenden Rechtsfragen zu überschauen und sie in die Rechtslage seit Geltung des PatRG einzupassen. Die kommentierende Darstellung der vom PatRG außerdem betroffenen Normen – namentlich im SGB V, der PatBeteiligungV und im KHG – erklärt synoptisch die Änderungen und ihre Auswirkungen im einschlägigen Themenkomplex.
Mehr Infos.
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Marburger Bund
Aus dem „Lexikon des deutschen Gesundheitssystems“, herausgegeben von Dr. Uwe K. Preusker.
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V., Interessenvertretung der angestellten und beamteten Ärzte, der gleichzeitig die tarifpolitische Vertretung insbesondere der Krankenhausärzte übernimmt. Daher wird der Marburger Bund auch Ärztegewerkschaft genannt.
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Gegründet wurde der Verband 1948 als „Marburger Gemeinschaft“, die aber schnell in Marburger Bund – Vereinigung der angestellten Ärzte umbenannt wird.
Am 10.9.2005 hat der Marburger Bund die 55 Jahre währende Tarifgemeinschaft, die er zunächst mit der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft eingegangen und die bei der Fusion von DAG und ÖTV auf die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di übergegangen war, aufgekündigt und ver.di mit sofortiger Wirkung die Vertretungsbefugnis in Tarifverhandlungen entzogen. Anlass war das endgültige Inkrafttreten des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) am 1. 10 2005, der aus der Sicht des Marburger Bundes für Ärztinnen und Ärzte deutliche Verschlechterungen mit sich gebracht hätte. Daher verhinderte man das Inkrafttreten für die eigenen Mitglieder dadurch, dass man aus der Tarifgemeinschaft mit ver.di austrat. Damit galt bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages zwischen dem Marburger Bund und den öffentlichen Arbeitgebern der BAT für Mitglieder des Marburger Bundes weiter. Seither verhandelt der Marburger Bund als originärer Tarifpartner der Arbeitgeber-Seite selbst die Tarife für Krankenhausärzte aus.
Mittlerweile hat der Marburger Bund in vielen Tarifbereichen eigene Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte abgeschlossen.
Mehr.
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medhochzwei Verlag GmbH
Alte Eppelheimer Str. 42/1
69115 Heidelberg
Tel.: +49 (0) 62 21 / 9 14 96 - 0
Fax: +49 (0) 62 21 / 9 14 96 - 20
E-Mail: info@medhochzwei-verlag.de
Steueridentifikationsnummer
USt-IdNr.: DE267309671
Handelsregisternummer
HRB 707 763, Amtsgericht Mannheim
Ansprechpartner: Julia Rondot
Geschäftsführung: Julia Rondot
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