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Newsletter April 2020
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Liebe Leserinnen und Leser,
Auch in diesem Monat werden die Nachrichten in Deutschland von der Corona-Krise dominiert. Als Fachverlag im Gesundheitswesen ist es uns ein Anliegen, die Hintergründe und unterschiedlichen wissenschaftlichen Sichtweisen zum Thema darzustellen.
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So hat beispielweise der Nationale Ethikrat eine sehr fundierte Ad-hoc-Empfehlung „Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise“ veröffentlicht, auf die sich das „Thesenpapier zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19“ von sechs namhaften Wissenschaftlern um Prof. Dr. med. Matthias Schrappe zum Teil bezieht. Beide Papiere befassen sich u. a. mit möglichen Exitstrategien und der wichtigen Frage der Güterabwägung und Verhältnismäßigkeit von einschränkenden Maßnahmen und bieten damit gute Ansatzpunkte für eine offene Diskussion, die in einer demokratischen Gesellschaft wie der unseren nun unbedingt erforderlich ist.
Nach der Osterwoche, am 22. April, startet unsere digitale Ringvorlesung „#Corona – Facetten, Implikationen und Auswirkungen einer Pandemie“. In zehn digitalen Live-Vorlesungen befassen sich Wissenschaftler aus unterschiedlichen Disziplinen mit den zu erwartenden gesundheitlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen der Krise.
Wir wünschen Ihnen trotz der Einschränkungen schöne sonnige Ostertage.
Herzliche Grüße
Julia Rondot
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Weitere Nachrichten finden Sie hier.
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Wir müssen radikaler denken
Das KDA hat sich mit einem Positionspapier, das öffentlich vorgestellt wurde, an der Pflegereformdebatte beteiligt. Der Tenor war: Radikal denken – keine Finanzierungsreform ohne Strukturreform.
Gemeint sind veränderte Versorgungslandschaften durch mehr kommunale Steuerung in Bezug auf notwendige Differenzierungen der Wohnformen im Alter. Das System braucht keine Reform kleiner Bausteine, sondern eine Mutation ihres Strickmusters.
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Ein anderer Film muss in der Versorgung ablaufen im Rahmen von lokalen sorgenden Gemeinschaften in einer regionalen sozialen Infrastruktur. Das KDA will nun die Debatte erweitern.
Das SGB XI muss um Strukturfragen des SGB V erweitert werden. Gemeint ist der Umbau des Krankenhaussektors. Für den weiteren Bettenabbau für die alltägliche akutmedizinische Versorgung gibt es gute Gründe. Aber nur dann, wenn die sozialraumorientierte Versorgung gesichert ist. Dazu müssen wir hier einen radikal anderen Weg einschlagen: Mehr Primärversorgung durch multiprofessionelle Versorgungszentren in den Quartieren. Dann verändern sich auch die Fallzahldynamiken im Krankenhaussektor. Die Menschen werden lebensweltnäher versorgt, anders, besser versorgt. Das wäre dann auch eine andere Kultur der Medizin. „Corona“ wirft noch ein neues Thema auf: Alle wissen nun, dass Globalisierung meint: Die Erde ist ein Dorf. Wir werden uns mit Versorgungsstrukturen auch auf die Zukunft globaler Pandemien neu aufstellen müssen.
Prof. Dr. Frank Schulz-Nieswandt, Vorstandsvorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe und Herausgeber der Fachzeitschrift ProAlter
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Dr. Gisela Schneider über die Tübinger Fieberambulanz |
Dr. med. Gisela Schneider, Direktorin des Deutschen Instituts für Ärztliche Mission (Difäm), spricht...
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Christof Lawall über die Einbindung von Reha-Kliniken in die COVID-19-Versorgung |
In einem zweiten Audio-Interview mit KMi-Chefredakteur Sven C. Preusker sprach Christof Lawall, Gesc...
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Steffen Heil über die präventiven Angebote der Auerbach Stiftung zum gesunden Aufwachsen mit digitalen Medien |
Steffen Heil von der Auerbach Stiftung spricht im Interview auf dem 3. Heidelberger Forum Gesundheit...
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Dr. Peter Pick über die Reform des Medizinischen Dienstes, 14.02.2020 Heidelberger Forum Gesundheitsversorgung |
Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkass...
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IT-Infrastruktur – Netzwerke stabil, Supercomputer schwach
Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat in einem Kurzbericht die IT-Infrastruktur in Deutschland untersucht, die dank der derzeitigen Verlagerung vieler Lebensbereiche ins Digitale stark herausgefordert wird. Die Netze seien, so das IW, bislang stabil. Trotz deutlichen Zuwächsen vermeldete der Frankfurter Internetknoten DE-CIX, es bestünden Kapazitäten für weitere Zunahmen des Datenverkehrs. Ein Blick auf die Supercomputer zeige allerdings, dass die Spitzenleistung zwar seit Jahren kontinuierlich steige – im internationalen Vergleich sei sie jedoch schwach.

So sei die Leistung der in Deutschland verorteten Supercomputer, die zu dem jeweiligen Zeitpunkt zu den leistungsfähigsten 500 Supercomputern der Welt zählten, im November 2019 mit insgesamt 66.894 TeraFLOPS (Tera-Gleitkommaoperationen pro Sekunde) zwar elf Prozent höher als noch im November 2018 (60.503 TFLOPS) und sogar 74 Prozent höher als im November 2017 (38.424 TFLOPS) gewesen. Aber allein der Supercomputer Summit in den USA habe es im November 2019 mit 148.600 TeraFLOPS auf die mehr als doppelte Leistung gebracht. Der leistungsfähigste Supercomputer in China habe das knapp 1,4-Fache der Gesamtspitzenleistung aller Supercomputer in Deutschland. Bei diesen Vergleichen sei zu beachten, dass es jeweils nur die Supercomputer in die Rechnung einbezogen werden, die zu den Top 500 weltweit gehören. Computer, die im November 2019 beispielsweise eine Spitzenleistung von weniger als 1.142 TFLOPS hatten, wurden nicht einbezogen. Allerdings würde auch die Hinzuziehung der verbleibenden Supercomputer das Ergebnis nicht bedeutend verändern, so die IW-Untersuchung.
Die Richtung sei klar: Deutschland habe das „digitale Wettrüsten“ schon vor Jahren verloren. Gerade in dieser Krisenzeit werde die Abhängigkeit von anderen Staaten offenbar und auch dramatischer, denn die Rechtslage werde überall flexibler und damit unberechenbarer.
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Ethikrat fordert kontinuierliche Re-Evaluation
In einer „Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise“ betitelten Ad-Hoc-Empfehlung vom 27. März geht der Deutsche Ethikrat auf die derzeitigen Strategien zur Verlangsamung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der von ihm ausgelösten Covid-19-Erkrankung sowie die damit verbundene Gefahr einer – zumindest punktuellen – Überlastung des Gesundheitssystems ein.

Der Rat befürwortet die aktuell zur Eindämmung der Infektionen ergriffenen Maßnahmen, auch wenn sie allen Menschen in diesem Land große Opfer abverlangen würden, heißt es in dem Papier. Freiheitsbeschränkungen müssten jedoch kontinuierlich mit Blick auf die vielfältigen sozialen und ökonomischen Folgelasten geprüft und möglichst bald schrittweise gelockert werden. Für diesen schwierigen Abwägungsprozess will der Rat mit seiner Ad-hoc-Empfehlung ebenso ethische Orientierungshilfe leisten wie für die im Gesundheitssystem drohenden dramatischen Handlungs- und Entscheidungssituationen.
Der Ethikrat möchte Politik und Gesellschaft dafür sensibilisieren, die verschiedenen Konfliktszenarien als normative Probleme zu verstehen. Ihre Lösung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es widerspräche dem Grundgedanken demokratischer Legitimation, politische Entscheidungen an die Wissenschaft zu delegieren und von ihr eindeutige Handlungsanweisungen für das politische System zu verlangen. Gerade schmerzhafte Entscheidungen müssten von den Organen getroffen werden, die hierfür durch das Volk mandatiert seien und dementsprechend auch in politischer Verantwortung stehen. Die Corona-Krise sei die Stunde der demokratisch legimitierten Politik.
Am 7. April, neun Tage nach Veröffentlichung der Empfehlung, sind der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, der Theologe Prof. Peter Dabrock, und der dem Rat angehörende Verfassungsrechtler Steffen Augsberg in einer Pressekonferenz noch einmal auf die – inzwischen auch in der Öffentlichkeit intensiv diskutierten – Hauptpunkte des Papiers eingegangen. Dabrock nannte die Debatten um die Triage bei Knappheit intensivmedizinischer Kapazitäten und die um Öffnungsperspektiven. Er betonte, dass die Debatte von allen, auch der Politik, als Ausdruck der offenen Gesellschaft begrüßt werden könne und sollte. „Wenn Menschen schon in einem bewundernswerten Maß Solidarität zeigen und teils sehr drastische Freiheitseinschränkungen recht klaglos in Kauf nehmen, dann darf man ihnen nicht das Recht absprechen, über die ungekannten Herausforderungen der Gegenwart nachzudenken, ja auch zu klagen, darauf hinzuweisen, was sie bei sich und bei anderen an Belastungen erleben, oder zu hinterfragen, ob die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind. Es ist vor diesem Hintergrund nicht nur legitim, sondern geboten, sich auch Gedanken zu machen, wie es weitergeht und unter welchen Bedingungen Öffnungsperspektiven verantwortbar, ja vielleicht sogar geboten sind“, so Dalbrock.
Es sei zu früh, Öffnungen jetzt vorzunehmen – aber es sei nie zu früh, über Kriterien für Öffnungen nachzudenken. Alles andere wäre obrigkeitsstaatliches Denken, das nicht verfangen sollte und mit dem man das so notwendige Vertrauen der Bevölkerung nicht stärken würde. Umgekehrt gelte, eine Politik, die in dieser Krise entschlossene Verantwortung zeige, brauche das Vertrauen der Bevölkerung.
Triage: keine „guten“ Entscheidungen
Zum Thema Triage sagte Augsberg, das Stichwort sei vielen vermutlich bis vor wenigen Wochen unbekannt gewesen. Es umschreibe die dramatischste, da am unmittelbarsten erlebbare – und leider auch in Nachbarländern bereits erlebte – Herausforderung in der gegenwärtigen Krise: In Situationen echter Knappheit, hier vor allem von Beatmungsplätzen, sei die Verteilungsentscheidung im Wortsinne existenziell. Mit ihr werde bestimmt, wer leben dürfe und wer sterben müsse.
Grundlegender und schwieriger könnten ethische und rechtliche Fragen kaum sein. In solchen tragischen Situationen gebe es keine „gute“, sondern allenfalls eine vorzugswürdige Entscheidung. Nach welchen Kriterien diese getroffen werde, folge auch aus dem zugrunde gelegten Verhältnis von Recht und Ethik: Ethik könne unabhängig vom Recht, als Alternative und gegebenenfalls Kontrapunkt zu diesem gedacht werden. „Vorzugswürdig erscheint uns hingegen ein Ethikverständnis, das das geltende Recht – als Ausdruck demokratischer Selbstbestimmung – konsequent mitreflektiert und zumindest als Referenzpunkt akzeptiert.“
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Schmid/Schmidt (Hrsg.)
Modernes Beschaffungsmanagement im Gesundheitswesen
Qualität, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit
Die Beschaffung von Gütern für Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft nimmt dort einen immer größeren Stellenwert ein. Überdies ist eine wachsende Zahl von gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen.
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Beschaffung muss folglich geplant und systematisch sowie effizient organisiert sein. Sie bestimmt heute die Qualität und die Ergebnisse der erbrachten Leistungen wesentlich mit ebenso wie sie entscheidend zur Prozesssicherheit und Risikominimierung und damit vor allem zur Patientensicherheit beiträgt. Das Buch vermittelt deshalb zu verschiedenen Aspekten der Beschaffung in und für Gesundheitseinrichtungen Erkenntnisse und Empfehlungen, die ein modernes Beschaffungsmanagement aktuell kennzeichnen und erfüllen muss.
Mehr Infos.
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Transparenz
Aus dem „Lexikon des deutschen Gesundheitssystems“, herausgegeben von Dr. Uwe K. Preusker.
Vollständige oder zumindest weitgehende Durchsichtigkeit. Im Gesundheitswesen meint die politische Forderung nach mehr Transparenz üblicherweise mehr Einblick für Patienten, Versicherte oder Krankenkassen in das Versorgungsgeschehen oder aber in die Kosten, die durch das Versorgungsgeschehen entstehen.
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Mehr Transparenz verspricht man sich unter anderem von der Patientenquittung, die Patienten nach einer medizinischen Behandlung vom behandelnden Arzt verlangen können. Denn im für das deutsche System typischen Sachleistungssystem erfährt der Patient nicht, welche Kosten seine Behandlung verursacht. Der Arzt rechnet vielmehr die Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung ab, der er nach dem Gesetz angehören muss. Diese erhält von den gesetzlichen Krankenkassen in vereinbarter Höhe Zahlungen mit befreiender Wirkung.
Mehr Transparenz in das stationäre Versorgungsgeschehen soll das DRG-basierte Fallpauschalensystem bringen, in dem es die Kosten der Behandlung an Diagnosen und Prozeduren orientiert in Fallpauschalen zusammenfasst und aufgrund einer dahinter stehenden gleichen oder gleichartigen Leistung direkt vergleichbar macht.
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Interdisziplinäre digitale Ringvorlesung: #Corona – Facetten, Implikationen und Auswirkungen einer Pandemie
ab 22.04.2020
Weitere Informationen
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medhochzwei Verlag GmbH
Alte Eppelheimer Str. 42/1
69115 Heidelberg
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Fax: +49 (0) 62 21 / 9 14 96 - 20
E-Mail: info@medhochzwei-verlag.de
Steueridentifikationsnummer
USt-IdNr.: DE267309671
Handelsregisternummer
HRB 707 763, Amtsgericht Mannheim
Ansprechpartner: Julia Rondot
Geschäftsführung: Julia Rondot
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