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Liebe Leserinnen und Leser,

Kinder- und Jugendliche in Deutschland haben schwer an der Corona-Pandemie und den Maßnahmen dagegen zu tragen. Die sozialen Kontaktmöglichkeiten waren durch die Beschränkungen der vergangenen Jahre stark eingeschränkt. Kita oder Schule waren monatelang geschlossen. Der Besuch von Sportvereinen, die Teilnahme an Jugendgruppen, das gemeinsame Musizieren, gemeinsame Partys waren und sind zum Teil auch heute noch nicht möglich.

 

Der DAK Kinder- und Jugendreport hat nun die Auswirkungen der Corona-Pandemie abseits der COVID-19-Fälle bei Kindern und Jugendlichen anhand von anonymisierten Abrechnungsdaten von rund 800.000 Kindern und Jugendlichen im Alter bis 17 Jahren, die bei der DAK-Gesundheit versichert sind, untersucht. Sowohl Depressionen und Adipositas haben nach den Erkenntnissen des Reports deutlich zugenommen. Die Analysen des Kinder- und Jugendreports können laut Andreas Storm, dem Vorstandsvorsitzenden der DAK-Gesundheit und Herausgeber des Reports, dazu beitragen, eine Entscheidungsgrundlage für die Politik darzustellen, um wichtige Weichenstellungen für die Zukunft vornehmen zu können. Was Andreas Storm fordert, um die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen mehr in den Fokus zu rücken, erfahren Sie im Autorenkommentar.

Die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie, kurz PPP-RL, ist nun seit einem Jahr in Kraft. Anstelle einer Personalbemessung legt die Richtlinie Mindestpersonalvorgaben fest, deren Einhaltung sanktionsbehaftet nachzuweisen ist. Nun hat der G-BA im September 2021 schon einige Anpassungen an der Richtlinie vorgenommen, die Sven C. Preusker im Hintergrundbeitrag zusammenfasst. Außerdem habe ich unseren Autor und Gesundheitsökonom Stefan Günther, der sich beruflich intensiv mit der PPP-Richtlinie auseinandersetzt, in unserem 3-Fragen-Interview gefragt, wie die Richtlinie in der Praxis angenommen wird und ob er Nachbesserungsbedarf sieht.

Herzliche Grüße und kommen Sie gut durch den Winter

Julia Rondot

 
 
 

 
 
 

 
 
 

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Kinder- und Jugendreport offenbart Handlungsbedarf

Ein Anstieg psychischer Erkrankungen bei Jugendlichen und mehr adipöse Grundschulkinder: Die Corona-Pandemie hat massive Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Der aktuelle Kinder- und Jugendreport der DAK-Gesundheit wirft ein Schlaglicht auf die Situation der Mädchen und Jungen im Pandemie-Jahr 2020. Detailreich werden verschiedene Gesundheitsaspekte beleuchtet – vom Suchtverhalten über die häufigsten Erkrankungen bis hin zu Spezialthemen wie dem Status der HPV-Impfungen.


Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit

Gerade in der Corona-Pandemie müssen wir hier genau hinschauen: Denn vielen Mädchen und Jungen in unserem Land geht es pandemiebedingt nicht gut. Der aktuelle Report offenbart einen dringenden Handlungsbedarf in vielen Bereichen der Kinder- und Jugendgesundheit. Die neue Bundesregierung muss diesem Thema ein deutlich stärkeres Gewicht geben. Die Einrichtung einer Enquete-Kommission durch den Deutschen Bundestag ist hier aus meiner Sicht der richtige Weg. Die Analysen des Kinder- und Jugendreports können dazu beitragen, eine Entscheidungsgrundlage für die Politik darzustellen, um wichtige Weichenstellungen für die Zukunft vornehmen zu können.

Andreas Storm ist Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit und Herausgeber des Kinder- und Jugendreports der Krankenkasse, der jährlich im medhochzwei Verlag erscheint. Für den aktuellen Report untersuchten Wissenschaftler von Vandage und der Universität Bielefeld anonymisierte Abrechnungsdaten von rund 800.000 Kindern und Jugendlichen im Alter bis 17 Jahren, die bei der DAK-Gesundheit versichert sind. Analysiert wurden die Jahre 2018 bis 2020. Schwerpunktthema des Kinder- und Jugendreports 2021 ist das Thema Suchterkrankungen. Die DAK-Gesundheit ist mit 5,5 Millionen Versicherten die drittgrößte Krankenkasse Deutschlands und engagiert sich besonders für Kinder- und Jugendgesundheit.

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DAK Kinder–und Jugendreport 2021

 
 
 
 
 
 
 
 
 



Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik: Anpassungen seit Jahresbeginn in Kraft

Die im vergangenen September vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Anpassungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) sind Anfang Januar in Kraft getreten. Mit den Änderungen an der Richtlinie ist es für Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen jetzt zum Beispiel möglich, die breit gefächerte Berufsgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten besser zu berücksichtigen, um die Mindestpersonalvorgaben zu erfüllen. Auch der Umfang und die Bedeutung der Psychotherapie im Behandlungsangebot werde, so der G-BA, angemessener abgebildet.

„Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten waren in den Berufsgruppen, die für die Berechnung der Mindestpersonalvorgaben gebündelt wurden, noch nicht explizit genannt. Um dies zu ändern, galt es für den G-BA, die unterschiedlichen Qualifikationen und die damit verbundenen berufsrechtlichen Kompetenzen dieser Berufsgruppe adäquat und zukunftssicher zu berücksichtigen – denn mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes wird es nochmals andere Qualifizierungswege geben als bislang. Mit der gefundenen Lösung werden die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entsprechend ihrer Bedeutung für die Behandlung nicht nur sichtbarer, sondern die Einrichtungen erhalten auch mehr Flexibilität, die Mindestpersonalvorgaben innerhalb der von der PPP-RL gebildeten Berufsgruppen zu erfüllen“, erläuterte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung, anlässlich der Verabschiedung der Richtlinie. Damals betonte sie, dass die beschlossenen Änderungen zur Psychotherapie nur ein erster Schritt zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags seien – für weitreichendere Änderungen hätten aber die empirischen Daten gefehlt. Diese Daten sollen im laufenden Jahr kommen, die notwendigen Aufträge dafür hat der G-BA bereits erteilt.



Anlässlich der Verabschiedung der geänderten Richtlinie kam deutliche Kritik an den neuen Regelungen, unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN): Entgegen dem gesetzlichen Auftrag habe der G-BA keine Verbesserung der Personalausstattung psychiatrischer Kliniken mit Ärzten und Psychologen, die Psychotherapie erbringen, beschlossen. Entsprechende Vorschläge seien abgelehnt worden, die Diskussion sei auf das nächste Jahr verschoben worden. Eine Anpassung solle dann auf Basis von Versorgungsdaten aus den Kliniken diskutiert werden, die jedoch nur die gegenwärtige Personalausstattung widerspiegeln würden. Die Daten sagten weder etwas darüber aus, wie viel Psychotherapie fachlich notwendig sei, noch würden sie aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation in den Kliniken valide sein. Thomas Pollmächer, Präsident der DGPPN, sagte im September 2021: „Es zeigt sich erneut, dass der G-BA nicht den notwendigen Willen besitzt, um eine leitliniengerechte psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung im Krankenhaus sicherzustellen.“ Der G-BA habe die vorgelegten Konzepte ohne konkrete Begründung abgelehnt und die Lösung der dringenden Versorgungsprobleme weiter verschoben. Die Reform der Personalausstattung in den Kliniken, die ursprünglich zu mehr Qualität führen sollte, trete seit Jahren auf der Stelle, kommentierte er.


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3 Fragen zur PPP- RL an Gesundheitsökonom Stefan Günther

 

Die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie, kurz PPP-RL, ist nun seit einem Jahr in Kraft – aber es gibt schon erste Änderungen. Was sind die wichtigsten Neuerungen für 2022?


Für die Kliniken ist vermutlich die wichtigste Änderung, dass der G-BA erkannt hat, dass er keine Sanktionen für die Nicht-Erfüllung der Mindestvorgaben verhängen kann, wenn die Einrichtungen noch keine Gelegenheit hatten, zusätzlich benötigtes Personal einzustellen oder sich umfassend mit dem komplexen Regelwerk auseinanderzusetzen.


 

Die Corona-Pandemie hat die Krankenhäuser seit Längerem fest im Griff und die Mitarbeitenden haben wenig Gelegenheit, sich mit der PPP-RL auseinanderzusetzen. Zudem gelingt es momentan auch noch nicht, die notwendige Finanzierung für einen substanziellen Personalaufbau – und dieser wäre notwendig um die Mindestvorgaben jederzeit erfüllen zu können – in den hausindividuellen Budgetverhandlungen erreichen zu können, da zumeist nur Budgetfortschreibungen vereinbart werden können. Von den Problemen durch den ausgeprägten Fachkräftemangel möchte ich gar nicht erst anfangen.

 

Was sind Ihre Erfahrungen mit der PPP-RL Richtlinie in der Anwendung? Gibt es aus Ihrer Sicht Nachbesserungsbedarf?


Ja, es gibt noch viele Punkte, die weiterentwickelt und verbessert werden müssen. Die Richtlinie sieht diesen Evaluierungs- und Weiterentwicklungsprozess aber glücklicherweise auch vor. Es ist aber zu hoffen, dass im G-BA Einsicht besteht, solange auf Sanktionen zu verzichten, bis die Ergebnisse der Evaluierung – diese sollen Ende 2024 zur Verfügung stehen – vorliegen und bewertet werden können. Sonst wird die Richtlinie schnell zur selbst erfüllenden Prophezeiung. In der Praxis zeigt sich vor allem, dass der administrative Aufwand der Nachweisführung alle Beteiligten an ihre Grenzen bringt. Hier wurde ein echtes Bürokratiemonster erschaffen. An diesem Problem sollte zeitnah gearbeitet werden. Zudem sehe ich große Probleme auf die Einrichtungen zukommen, da die Frage der Anrechnungen von Nicht-PPP-RL Berufsgruppen noch nicht geklärt ist. Hier droht ab 2023 eine Einschränkung, die in der Praxis wirklich Probleme machen kann. Viele Einrichtungen haben einen guten Skill-Mix etabliert und unterstützen ihre Fachkräfte durch eine Entlastung mit qualifizierten Hilfskräften. Diese Konzepte haben sich bewährt. Durch die Limitierung der Anrechnungsmöglichkeiten könnte hier ein Engpass in der Versorgung entstehen: Die Einrichtungen müssten Hilfskräfte entlassen und vermehrt Fachkräfte (wohlgemerkt für die Übernahme von Hilfstätigkeiten) einstellen – die es am Markt aber gar nicht gibt.

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Kaul führt St. Elisabeth Krankenhaus Mayen


Foto: Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein

 
 
 
 
 
 

 
 
 



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