Logo   Newsletter Februar 2022
 
 
 
 


Liebe Leserinnen und Leser,

in Ländern wie Kanada oder Finnland gibt es sie schon lange: „Community Health Nurses“, speziell ausgebildete Pflegefachkräfte, die in Städten und ländlichen Regionen die primäre Gesundheitsversorgung unterstützen. Prof. Dr. jur. Gerhard Igl, der sich schon lange mit dem Recht der Gesundheitsberufe befasst und u. a. den Praxiskommentar „Gesetz über die Pflegeberufe“ verfasst hat, beschäftigt sich in seinem Kommentar mit den Aussagen des Koalitionsvertrages zu diesem Thema.

 

Wir freuen uns darauf, unser 5. Heidelberger Forum Gesundheitsversorgung diesmal gemeinsam mit der Gesundheitsplattform Rhein Neckar und Welt der Krankenversicherung am 28.04.2022 wieder in Präsenz in Heidelberg zu veranstalten und haben mit dem Industriebauwerk „Tankturm“ eine spannende Location gefunden. Am Abend des 27. April können alle Teilnehmer und Referenten an unserem Vorabendprogramm im Gasthaus Backmulde im Herzen der Heidelberger Altstadt teilnehmen – diesmal mit einer Dinnerspeech von Prof. Dr. Gerd Antes. Eine schöne Möglichkeit zum persönlichen Austausch mit Teilnehmern und Referenten, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten. In diesem Sinne, harren wir auf den Frühling…

Herzliche Grüße
Julia Rondot

 
 
 

 
 
 
 
 
 

Psychotherapie, Politik & Wirtschaft
Zi-Praxis-Panel 2021: Fristverlängerung bis 31.03.2022

 
 
 
 
 
 



Im Koalitionsvertrag: Neues Berufsbild der „Community Health Nurse“


Der Koalitionsvertrag 2021–2025 enthält einige wichtige Aussagen zu den Pflegeberufen. So soll die akademische Pflegeausbildung gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Dort, wo Pflegefachpersonen in Ausbildung oder Studium bisher keine Ausbildungsvergütung erhalten, sollen Regelungslücken geschlossen werden. Professionelle Pflege soll durch heilkundliche Tätigkeiten ergänzt werden und es soll das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“ geschaffen werden.


Prof. Dr. jur. Gerhard Igl

Wie kann man sich die Umsetzung des letzteren Anliegens vorstellen? Da der Koalitionsvertrag die Tätigkeit der Bundesregierung bestimmen soll, kann mit dem Koalitionsvertrag auch nur die gesetzgeberische Tätigkeit auf Bundesebene angesprochen werden. Die wenigen – bisher existierenden – Qualifizierungsmöglichkeiten zur Community Health Nurse (CHN) finden zurzeit in Masterstudiengängen, also aufgrund hochschulischer und damit landesrechtlicher Regulierung statt. Wenn es zum Berufsbild der CHN gehören soll, auch heilkundliche Tätigkeiten selbstständig auszuüben, ist aber der Bundesgesetzgeber gefragt. Nur dieser hat die Gesetzgebungskompetenz für die Zuerkennung selbstständig auszuübender heilkundlicher Tätigkeiten an bestimmte Gesundheitsberufe. Schon bisher finden sich die Vorschriften zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten zur selbstständigen Ausübung durch Pflegefachberufe in einem Bundesgesetz. Das gilt für die entsprechenden Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c und § 64d SGB V. Die damit korrespondierenden Ausbildungsvorschriften sind ebenso bundesgesetzlich im Pflegeberufegesetz geregelt. Wenn jetzt beabsichtigt ist, und so ist die entsprechende Passage im Koalitionsvertrag zu verstehen, die selbstständige Ausübung von heilkundlichen ärztlichen Tätigkeiten nicht nur im Rahmen von Modellvorhaben, sondern dauerhaft an die Pflegefachberufe zu übertragen, bedarf es deshalb ebenfalls eines Bundesgesetzes.

Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass das Berufsbild der CHN im Sinne einer hochschulischen Weiterqualifikation auf Masterniveau zu konfigurieren ist. Im Pflegeberufegesetz ist die hochschulische Pflegeausbildung bereits auf Bundesebene geregelt, ebenso wie Inhalt und Gliederung dieser Ausbildung in einer Bundesrechtsverordnung, der Pflege-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung. Allerdings sind die diesbezüglichen Vorschriften gegenwärtig an einer primärqualifizierenden Pflegeausbildung ausgerichtet. Aber es wäre durchaus denkbar, diese Vorschriften um Regelungen zur Weiterqualifikation von Pflegefachberufen im Sinne eines CHN-Masterstudiums entsprechend zu ergänzen und insbesondere die Kompetenzanforderungen hierzu zu formulieren. Damit wäre auch ein bundeseinheitlicher Weg bei der Schaffung des Berufsbildes der CHN eröffnet, was im Übrigen auch der Fall wäre, wenn man an ein eigenes Heilberufsgesetz zur CHN denkt.

Prof. Dr. jur. Gerhard Igl arbeitete ab 1976 als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck- Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München. Ab 1985 war er Professor an der Universität Hamburg, 1996 wechselte er an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, wo er bis zu seiner Pensionierung im September 2014 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht innehatte und geschäftsführender Vorstand des Instituts für Sozialrecht und Gesundheitsrecht war. Seine Forschungsschwerpunkte liegen vor allem im deutschen und europäischen Sozialrecht, im Gesundheitsrecht, im Recht der älteren Menschen und im Recht des bürgerschaftlichen Engagements. Er ist Autor des medhochzwei Verlags und hat mit Prof. Martin Burgi einen entsprechenden Beitrag über Interprofessionalität/Pflege und Fachberufe geschrieben.

Hier finden Sie weitere Werke von Herrn Prof. Dr. jur. Gerhard Igl.

 
 
 

 
 
 
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Saarland: Virtuelles Krankenhaus startet

Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) baut gemeinsam mit Projektpartnern neue Strukturen zur digitalen Vernetzung von Gesundheitseinrichtungen in der Großregion „Saar-Lor-Lux“ auf. Mit dem Projekt „Das Virtuelle Krankenhaus“ sollen langfristig Kliniken und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens digital vernetzt werden. Es ist eine Abdeckung über das Saarland hinaus in die Großregion geplant. Ziel ist es, die flächendeckende medizinische Versorgungsqualität im Saarland und der Großregion weiter zur verbessern. Das UKS in Homburg ist dabei federführend, Projektpartner zum Start sind das Caritas Krankenhaus Lebach und das Kreiskrankenhaus St. Ingbert. Erster Schritt ist der telemedizinische Netzwerkaufbau im Bereich Intensivmedizin, in einem zweiten Schritt soll eine gemeinsame digitale Plattform aufgebaut werden. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie fördert den Projektstart mit 221.800 Euro.

Das Virtuelle Krankenhaus hat zum Ziel, die flächendeckende medizinische Versorgungsqualität im Saarland und der Großregion in den nächsten Jahren weiter zu verbessern. Dies könne durch einen optimalen Informationsaustausch zwischen Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen sowie niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gelingen, heißt es von den Projektpartnern. „Die saarländische Landesregierung sieht die Digitalisierung im Gesundheitswesen als einen sehr wichtigen Schritt an“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann. „Daher unterstützen wir die Startphase des Virtuellen Krankenhauses im Rahmen der Digitalisierungsinitiative.“ Der Aufsichtsratsvorsitzende des UKS Henrik Eitel betont, dass dem UKS mit dem Projekt des virtuellen Krankenhauses künftig eine noch bedeutsamere Rolle in der landesweiten Regelversorgung zukommt, indem es seine hohe ärztliche Expertise als spezialisiertes Klinikum der Spitzenmedizin im gesamten Land zur Verfügung stellen kann.




Bei dem Projekt setzt das Universitätsklinikum des Saarlandes auf digitale Plattformtechnologien, um ein virtuelles Netzwerk zu schaffen. Die so genannte „Connected eHealth Plattform Saar-Lor-Lux“ soll durch die Anbindung der IT-Systemlandschaft der Netzwerkpartner eine Datenübertragung rund um die Uhr ermöglichen. So sollen sich beteiligte Ärztinnen und Ärzte beispielsweise im Rahmen telemedizinischer Konsile und Fallkonferenzen im Live-Format etwa zur Verbesserung der intensivmedizinischen Versorgung definierter Patienten austauschen, Laborwerte oder radiologische Bilder befunden oder auf frühere Arztbriefe zugreifen können. Dabei würden höchste Ansprüche an IT-Sicherheit und Datenschutz gelegt und die systemübergreifende Funktionalität nach internationalen Standards sichergestellt, hieß es. „Wir freuen uns sehr, dass mit der digitalen Vernetzung nun eine seit mehr als zehn Jahren intensiv verfolgte Vision eines in der Fläche vernetzten medizinischen Versorgungskonzeptes endlich Realität wird“, erklärten der Kaufmännische Direktor des UKS Ulrich Kerle und die Ärztliche Direktorin und Vorstandsvorsitzende des UKS Prof. Dr. Jennifer Diedler.


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Thalheimer (Hrsg.)
Kodierleitfaden für die Hämatologie/Onkologie 2022

 
 
 



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Excel-Tool Plus für PPP-RL Managementreports (quartalsübergreifend)

 
 
 


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Sophie Rosentreter
Alles anders – Wie leben mit Demenz
Demenz stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen. Nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch An- und Zugehörige werden im alltäglichen Leben immer wieder mit unbekannten, ungewohnten und ungeahnten Situationen konfrontiert. Wie kann ich mich als Angehörige/r auf die Zukunft vorbereiten, was muss ich wissen und wohin kann die Reise führen?

"Alles anders – Wie leben mit Demenz?" widmet sich in sieben Kapiteln sämtlichen Fragen, die bei An- und Zugehörigen im Verlauf auftreten können – von den ersten drängenden Fragen zu Beginn über die richtige Kommunikation mit Menschen mit Demenz, die Rolle von Bewegung und Ernährung, die Bedeutung des Glaubens bis hin zur Selbstfürsorge für Angehörige und auch zur zentralen Frage danach, was passiert, wenn die Demenz ein fortgeschrittenes Stadium erreicht. Umfassende Informationen schnell und unkompliziert auf den Punkt gebracht. Demenzbotschafterin Sophie Rosentreter trifft ExpertInnen, Pflegende und Menschen mit Demenz in ihren Wirkstätten, begleitet sie im Alltag und gibt so einen Einblick in verschiedene Betreuungssituationen.

Kapitelübersicht
Kapitel 1: Erste Fragen – Was gibt es zu tun?
Kapitel 2: Kommunikation – Wie sprechen wir am besten miteinander?
Kapitel 3: Beschäftigung – Was können wir gemeinsam unternehmen und
erleben?
Kapitel 4: Der Körper – Wie Ernährung und Wohnumfeld helfen können
Kapitel 5: Glaube und Spiritualität – Wie die Gemeinde Halt geben kann
Kapitel 6: Zeit für sich – Begleitende An- und Zugehörige und ihr Wohl
Kapitel 7: Begegnung mit einem Betroffenen – Wie geht es weiter?

Weitere Informationen hier.

 
 
 
 
 
 

 
 
 



Online Schulung: DRG-System 2022 – Richtig kodieren in der Intensivmedizin

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Livestream- Seminar mit Agnes Kaiser Rekas

18./19. Februar 2022,
13:00–20:00/
10:00–17:00 Uhr,
Online
 

Weitere Informationen

 
 
 



DRG-FORUM 2022 – DER KLINIK-KONGRESS

17. und 18. März 2022,
Estrel Congress Center,
Berlin

Weitere Informationen

 
 
 



5. Heidelberger Forum Gesundheitsversorgung

28. April 2022,
09:30 – 16:30 Uhr,
Heidelberg
Frühbucherrabatt bis zum
15. März

Weitere Informationen

 
 
 
 
 
 



medhochzwei Verlag GmbH

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69115 Heidelberg

 

Tel.: +49 (0) 62 21 / 9 14 96 - 0

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Handelsregisternummer

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Geschäftsführung: Julia Rondot

 
 
 
 

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