Notfallversorgung: Reformentwurf vorgelegt – DGINA sieht überholtes Bild der Notfallmedizin
Auf Initiative der Bertelsmann-Stiftung hat ein Experten-Panel jetzt eine nach eigenen Worten „politikrelevante und tragfähige Handreichung zur Neuordnung der Notfallversorgung“ entwickelt. Die präsentierte Lösung könne als Kompromiss für eine abgestimmte und intersektorale Lösung der Notfallversorgung dienen, die die verschiedenen Perspektiven berücksichtige, heißt es in dem Papier. Das Ziel des Experten-Panels sei es gewesen, nach zwei gescheiterten Gesetzesentwürfen in der letzten Legislaturperiode (Diskussionsentwurf und Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums 2019/2020) eine umsetzbare Reformoption für die Notfallversorgung zu entwickeln. Denn trotz zum Teil anderslautender Ankündigungen habe das BMG in der letzten Legislaturperiode keinen weiteren Entwurf vorgelegt. Das Papier verweist auch auf den Koalitionsvertrag der amtierenden Regierungskoalition, in dem die Reform der Notfallversorgung wieder thematisiert wurde (siehe auch medhochzwei Newsletter 12/2021). Allerdings seien mit der dortigen Formulierung einzelne Positionen wieder aufgegriffen worden, die sich bisher nicht als förderlich für eine Notfallversorgungsreform erwiesen hätten, so das Panel. Konzeptionelle Vorstellungen, mit denen die bestehenden Konfliktlagen, die letztendlich zum Scheitern der zwei vom BMG vorgelegten Entwürfe geführt hätten, überwunden werden können, seien bisher nicht entwickelt worden.
In sechs Unterpunkte gegliedert bietet das Experten-Panel einen Lösungsvorschlag für eine Reform der Notfallversorgung. Erster Punkt ist der Veränderungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen des Rettungsdienstes – hier schlagen die Expertinnen und Experten des Panels vor, eine grundsätzliche rechtliche Neuausrichtung für die Rettungsdienste zunächst zurückzustellen, da die Voraussetzung für eine veränderte rechtliche Anbindung der Rettungsdienste eine Klärung grundlegender kompetenzrechtlicher und finanzieller Fragen sei, die dafür notwendigen Abstimmungen eine Reform der gesamten Notfallversorgung, aber zeitlich verzögern oder gar verhindern würden. Stattdessen solle über einen Prozess der Annäherung und Abstimmung im Schnittstellenmanagement ein neues gemeinsames Grundverständnis in der Notfallversorgung entwickelt werden. Eine rechtliche Bereinigung der unbefriedigenden Situation bleibe jedoch Ziel des Prozesses.
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