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Hintergrund
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Zehnte Stellungnahme der Regierungskommission: Sektorengrenzen sollen überwunden werden
Wie die Sektorengrenzen im deutschen Gesundheitswesen zu überwinden wären, damit beschäftigt sich die zehnte Stellungnahme der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“. Dazu sollen kleinere Krankenhäuser (von der Kommission hier wieder „Level Ii“ genannt) in der Fläche verstärkt ambulante Leistungen anbieten können, ein Primärarztsystem aufgebaut und perspektivisch die Versorgung regional und gemeinsam für den ambulanten und den stationären Bereich geplant werden. Als Ziele der Empfehlung nennen die Autorinnen und Autoren unter anderem eine abgestimmte/gemeinsame Planung der Gesundheitsstrukturen, den Abbau ineffizienter Doppelstrukturen und eine Senkung der Zahl vollstationärer Behandlungen, die auch ambulant oder teilstationär erbracht werden können. Auch Bürokratieabbau, die Angleichung der Vergütung für vergleichbare medizinische Leistungen, die Stärkung der nichtärztlichen Berufsgruppen und der interprofessionellen Versorgung und die Stärkung der Primärärztinnen und Primärärzte werden als Ziele genannt. Die jetzt veröffentlichten Vorschläge haben einiges an Kritik hervorgerufen, dazu später mehr.
Die Autorinnen und Autoren der Stellungnahme schlagen als kurzfristige Maßnahme den Aufbau von Krankenhäusern für sektorenübergreifende Versorgung (Level Ii) vor, wie sie schon in der dritten Stellungnahme der Kommission Erwähnung fanden – im Entwurf für das „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)“ werden sie „sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen“ genannt. Diese Einrichtungen sollen vorrangig ambulante Behandlung anbieten und zumindest zum Teil nach Tagespauschalen abrechnen. Geplant werden sollen sie von den Bundesländern, bei Unterversorgung einspringen und ambulante Leistungen mit der KV abrechnen. Mit den KVen sollen die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen Budgets aushandeln, um für bislang stationär erbrachte Behandlungen die Vergütung als ambulante Leistungen auch in nicht unterversorgten Gebieten zu regeln. Den Leistungskatalog der Krankenhäuser für sektorenübergreifende Versorgung sollen die Selbstverwaltungspartner in Positivlisten definieren. Die Standorte der neuen Einrichtungen sollen Platz für weitere Gesundheitsangebote bieten: Apotheken, Arztpraxen, MVZ, Gesundheitskioske, Sanitätshäuser und andere Gesundheitsberufe sollen dort angesiedelt werden können. Kurzfristig könnten auch Institutsambulanzen in weiteren Fachgebieten aufgebaut, die Hybrid-DRG weiterentwickelt sowie das Belegarztsystem ausgebaut werden, schreiben die Expertinnen und Experten der Regierungskommission.
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