Medizinprodukte-Verordnung | Hinweisgeberschutzgesetz | ChatGPT | Arbeitszeiterfassung | Patientenrechtegesetz
 
 
 

Nachrichten


 

Politik & Wirtschaft
Europäisches Parlament bestätigt Verlängerung der Übergangsfristen der Verordnung über Medizinprodukte

Am 16. Februar 2023 hat das EU-Parlament beschlossen, die Fristen zur Zertifizierung von Medizinprodukten gemäß der Europäischen Verordnung über Medizinprodukte zu verlängern, um massive Engpässe zu verhindern. [...]

 
 
 

Recht
Hinweisgeberschutzgesetz tritt Mitte Juni 2023 in Kraft

Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 09.05.2023 eine Einigung gefunden hat, wird das Hinweisgeberschutzgesetz Mitte Juni 2023 in Kraft treten [...]

 
 
 

Recht, Heilberufe
Ist die KI-Software ChatGPT ein Medizinprodukt? 

ChatGPT ist ein KI-gestütztes Sprachmodul und beantwortet auch Fragen aus dem medizinischen Bereich. Da stellt sich die Frage, ob ein solches KI-Tool als Medizinprodukt zu qualifizieren ist. [...]

 
 
 

Politik & Wirtschaft
Referentenentwurf Arbeitszeiterfassungsgesetz liegt vor 

Im Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung sollen die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur bereits jetzt verpflichtenden Arbeitszeiterfassung näher ausgestaltet werden. [...]

 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 

Aktuelle Rechtsprechung


 

Kündigung einer nicht gegen SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachkraft verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB


Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB, denn das wesentliche Motiv für die Kündigung war nicht die Weigerung der Klägerin, sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen, sondern der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal.1 

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.03.2023 - 2 AZR 309/22.

 
 
 

Fristlose Kündigung bei gleichzeitigem Weiterbeschäftigungsangebot ist unwirksam


Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist.2

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.03.2023 - 5 AZR 255/22.

 
 
 

Für Merkzeichen aG und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen ist die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich


Für die Zuerkennung des Merkzeichens aG und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen ist die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich. Kann der schwerbehinderte Mensch sich dort dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen, steht ihm das Merkzeichen aG zu (wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind).3

Bundessozialgericht, Urteil vom 09.03.2023 - B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R.

 
 
 

Bloßer Verstoß gegen die DSGVO stellt noch keinen Grund für Schadenersatz dar


Der bloße Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist noch kein Grund für Schadenersatz. Es muss auch tatsächlich ein Schaden entstanden sein.4

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 04.05.2023, Az. C-300/21.

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Buchbesprechung

von Prof. Hans Böhme
 

Frank Wenzel: Patientenrechtegesetz

Im Februar 2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz – PatRG) in Kraft getreten. Die Paragraphen 630a bis 630h BGB zum Behandlungsvertrag bilden den Kern dieses Gesetzes. Darüberhinaus sind weitere Gesetze betroffen, namentlich die Gesetzliche Krankenversicherung, das Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V), die Patientenbeteiligungsverordnung, das KHG (Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze), die Ärzte-ZV (Zulassungsverordnung für Vertragsärzte), Zahnärzte-ZV (Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte) und BÄO (Bundesärzteordnung).

Sämtliche Normen werden praxisorientiert kommentiert. Besonders hervorzuheben ist der nutzerfreundliche Aufbau des Kommentars:
•    Zur raschen Erfassung aller wesentlichen Regelungsinhalte erleichtert ein Keyword-bezogener Aufbau das punktgenaue Auffinden der zugehörigen Themenkomplexe.
•    Einfache und klar strukturierte Schaubilder und Grafiken ermöglichen eine visuelle Speicherung der Informationen.
•    Die aufgenommene Judikatur ist entsprechend ihrer Bedeutung für grundsätzliche Fragen und Beispielhaftigkeit für ähnlich gelagerte Fälle ausgewählt worden.
•    Die Rubrik "Weiterführend" enthält Nachweise zu Spezialproblemen und eine Auswahl vertiefender Literatur.

Wenngleich dieser Kommentar bereits vor sechs Jahren erschienen ist und damit die höchstrichterliche Rechtsprechung und Literatur der letzten Jahre nicht berücksichtigt sein kann, ist dieses Buch hochaktuell und aufgrund seiner guten Verständlichkeit insbesondere Nutzern zu empfehlen, die mit der Materie nicht vertraut sind und nur an Einzelfragen interessiert sind.


Frank Wenzel, Patientenrechtegesetz, Kommentar für die Praxis, 2017, medhochzwei Verlag, Heidelberg, 345 + XXIX Seiten, gebunden, 89,99 €, ISBN: 978-3-86216-123-2.
 

 
 
 
 
 
 

Video-Tipps


 


 

Andreas Storm, Vorsitzender des Vorstands der DAK Gesundheit, spricht im Interview mit Rolf Stuppardt auf dem 6. Heidelberger Forum Gesundheitsversorgung 2023 über den Wachstumsmarkt Gesundheit und die Herausforderungen einer nachhaltigen Finanzierung der Versorgung.

Save the Date: Das 7. Heidelberger Forum Gesundheitsversorgung am 24./25. April 2024


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Herausgeber: Prof. Hans Böhme

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Weitere Informationen auf www.medhochzwei-verlag.de

 

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